VwGH hebt Bewilligung für die Reithalle an der Hellbrunner Allee auf

 Markus Pointinger  |  

Eine Bewilligung der Halle „im öffentlichen Interesse“ ist nicht nachvollziehbar

LUA-PRESSE vom 22.10.2014

Die Hellbrunner Allee in der Stadt Salzburg wurde 1615 im Auftrag von Fürsterzbischof Markus Sittikus von Hohenems angelegt. Sie ist heute die älteste erhaltene herrschaftliche Allee Mitteleuropas und vermutlich die weltweit älteste ihrer Art und feiert im Jahre 2015 ihr 400 jähriges Bestehen. 

Jährlich wandeln abertausende Touristen und erholungssuchende Salzburger noch heute wie damals durch nahezu unverbaut gebliebene Landschaften zwischen dem Weltkulturerbe der Altstadt und dem Hellbrunner Lustgarten. 

Eine totale Verbauung der Grünflächen entlang der Allee konnte durch die Bürgerbewegung der 1970iger Jahre verhindert werden und führte zur heute noch gültigen Grünlanddeklaration. Damit war die Erhaltung der historischen Allee und ihrer Landschaften für die Nachwelt gesichert.

Bekanntlich war die letzte Landesregierung aber in hohem Maße landwirtschaftsfreundlich. In diesem Sinne bewilligte das Amt der Landesregierung durch die Naturschutzabteilung im Jahre 2011 die Errichtung einer Reithalle neben der Hellbrunner Allee, weil dies „im öffentlichen Interesse“ gelegen sei. Damit wurde die Landwirtschaft als wichtigeres Interesse bewertet, als das öffentliche Interesse an der Hellbrunner Allee und am Landschaftsschutzgebiet. Begründet wurde dies damit, dass ohne Reithalle die Existenz des betroffenen Landwirts gefährdet sei.

Diese Argumentation konnte der VwGH (2011/10/0058-8 vom 08.10.2014) nicht nachvollziehen, weil weder die Existenzgefährdung, noch die Gründe dafür, noch andere Alternativen von der Behörde ausreichend geprüft wurden. Anders ausgedrückt unterstützte die Landesregierung aktiv den Wunsch eines einzelnen Landwirts zu Lasten der Allgemeinheit und erließ so einen rechtswidrigen Bewilligungsbescheid. 

Dagegen erhob die LUA Beschwerde an den VwGH, welche auch von Bürgermeister Dr. Heinz Schaden ausdrücklich unterstützt wurde. Er hatte zuvor die Bewilligung in erster Instanz versagt. Leider erkannte der VwGH der Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht zu, weshalb die Reithalle inzwischen gebaut ist. 

Nunmehr fehlt der Reithalle aber die Bewilligung. Das ursprünglich vom Landwirt angestrengte Berufungsverfahren gegen den negativen Bescheid der Stadt Salzburg ist damit wieder offen und vom Landesverwaltungsgericht weiterzuführen. 

Dazu Umweltanwalt Wolfgang Wiener: „Wird die negative Entscheidung des Magistrats gerichtlich bestätigt, ist die Reithalle wieder abzureißen, vielleicht rechtzeitig zum 400-Jahr-Jubiläum der Hellbrunner Allee.“

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 22.10.2014

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