VwGH hebt Tauernbahn-UVP

 Markus Pointinger  |  

Das Gasteinertal braucht besondere Rücksichten bei den Lärmwerten

ie aufgrund einer Umweltverträglichkeitsprüfung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie mit Bescheid vom 2. März 2010 erteilte Genehmigung für das Vorhaben "ÖBB‑Strecke Schwarzach/St. Veit ‑ Villach Hbf. Steinbach‑Angertal Abschnitt Schlossbachgraben ‑ Angertal km 24,602 bis km 26,306" wurde vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, weil dem Erfordernis einer Auseinandersetzung mit dem Einwand, es sei eine Unterschreitung der Mindeststandards der SchIV geboten, nicht entsprochen wurde. 

Damit hat der VwGH abermals bestätigt, dass das Gasteinertal aufgrund der Talsituation und der dortigen Kurorte besondere Rücksichtnahmen auf Lärmauswirkungen erfordert, welche unterhalb bisher gängiger und hier nicht anwendbarer Grenzwerte liegen müssen. 

Das UVP-Verfahren ist damit zu wiederholen.

Da der VwGH im Fall Pottendorfer Linie gleich entschieden hat, verweist er in der Tauernbahn-Entscheidung lediglich auf die Pottendorfer-Entscheidung, welche unter den nachstehenden links abgerufen werden können.

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