Welt-Artenschutztag - LUA fordert Umdenken im Sinne von Natur- und Artenschutz

 Markus Pointinger  |  

Warum schreitet das Artensterben trotz Schutzbestimmungen unaufhaltsam voran?

Weil wir es gewohnt sind, uns an der Natur kostenlos zu bedienen. Wirksamer Schutz geht aber mit Verzicht einher. Dies hat in unserem Gesellschafts- und Wirtschaftssystem keinen Platz und ist daher unpopulär. Ein Umdenken ist aber alternativlos.

Foto: LUA

PRESSEAUSSENDUNG der Landesumweltanwaltschaft Salzburg zum UN World Wildlife Day am 3. März:

Zum diesjährigen Artenschutztag am 03.03.2021:

Warum schreitet das Artensterben trotz Schutzbestimmungen unaufhaltsam voran?

Weil wir es gewohnt sind, uns an der Natur kostenlos zu bedienen. Wirksamer Schutz geht aber mit Verzicht einher. Dies hat in unserem Gesellschafts- und Wirtschaftssystem keinen Platz und ist daher unpopulär.


Der internationale Tag zum Artenschutz geht auf das am 03.03.1973 unterzeichnete Übereinkommen in Washington zurück. Ging es vor fast 50 Jahren hauptsächlich um den Schutz vor illegalem Handel mit exotischen Wildtieren, ist Artensterben heute allgegenwärtig und betrifft zahlreiche Tiere und Pflanzen. Hauptursache ist längst nicht mehr die absichtliche Verfolgung, sondern vielmehr die weitreichende Lebensraumzerstörung. Durch die Beanspruchung von immer mehr Platz, drängen wir die Arten immer weiter zurück. Das damit verursachte Sterben erfolgt still und schleichend. Die Auswirkungen bemerken wir erst, wenn unsere Welt aus dem Gleichgewicht gerät, es zu Ernteausfällen, Naturkatastrophen
oder Pandemien kommt.

Obwohl wir es bereits besser wissen, treiben wir immer noch Boden- und Energieverbrauch voran, sowie unser an diesen Verbrauch gewohntes Wirtschaftssystem und das damit verbundene Ausnützen der natürlichen Ressourcen. Sind für ein Bauprojekt Maßnahmen zum Artenschutz notwendig, gibt es meist Klagen über die hohen Kosten, Unzumutbarkeit und
Unwirtschaftlichkeit. Doch gerade das zeigt eigentlich auf, wie selbstverständlich wir meist die Natur als ein kosten- und damit wertloses Gut ansehen, zu deren Nutzung bzw. Zerstörung wir offenbar ein Recht haben.

Wenn der Schutz wirklich wirken soll, darf er sich nicht vorrangig auf Ausnahmen konzentrieren, auf das Umsiedeln von Arten, Versetzen von Biotopen, „Basteln“ von künstlichen Lebensräumen, sobald uns diese im Weg sind. Vielmehr müssen Alternativen und das Erkennen von Grenzen in den Vordergrund treten. Artenschutz wird derzeit aber nur „verstanden“,
solange keine Einschränkung damit verbunden ist.

Im Einzelfall will aber keiner verzichten, denn das Schigebiet „braucht“ zusätzliche Pistenkilometer, der Tourismus mehr „Betten“, die Veranstaltung ihre Lichtshow, der Fußballverein sein Flutlicht, die Hausbetreuung ihren Laubbläser, die Gemeinde ein „ordentliches“ Ortsbild, Autos ihre Parkplätze, die Landwirtschaft eingeebnete Flächen, der Handel seine
Werbebeleuchtung und das Seegrundstück genügt nicht mehr ohne großen Steg.

Das Aufzeigen von Grenzen zwischen naturverträglichem und ausbeuterischem Handeln ist leider unpopulär. Viele Konflikte im Natur- und Artenschutz ergeben sich gerade aus der Erwartung nach immer mehr, dass alles irgendwie möglich sein muss und es für die Natur schon nicht so schlimm sein wird, weil ja rundherum eh noch „genug“ da ist. Unser Naturschutzgesetz hat einen großen Spielraum für Ausnahmen, sodass diese eher die Regel sind. Gibt es aber einmal eine Versagung, dann ist die Empörung groß.

Doch angesichts des fortschreitenden Artensterbens ist hier ein Umdenken dringend notwendig, denn Artenschutz ist für unseren Wohlstand unverzichtbar. Wir brauchen eine artenreiche, funktionsfähige Natur als Lebensgrundlage, zur Reinigung von Luft und Wasser, Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Speicherung von Kohlenstoff und Schutz vor weiteren Pandemien. Dies alles ist für unsere Kinder und Enkel überlebenswichtig. Im Gegensatz zu den zahlreichen Abschwächungsversuchen, ist deshalb vielmehr eine Stärkung des Natur- und Artenschutzes angebracht.

Gishild Schaufler, Landesumweltanwältin

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