LUA-Notizen 3/2021
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 3/2021

In diesem Newsletter

■ Editorial der Umweltanwältin

■ Warum der Torf im Moor bleiben soll oder was Nachhaltigkeit bedeutet

■ Bedeutung und Grenzen von Schutzgebieten am Beispiel eines Mountainbike-Dirt-Parks im GLT Josefiau

■ 50 Jahre Nationalpark Hohe Tauern - Was ist für die nächsten 50 Jahre nötig?

■ Bausünde Steinsatz – eine landschaftlich-ökologische Katastrophe

■ Was Wildbienen wirklich brauchen

■ Analyse der Sportplätze mit Flutlichtanlagen im Bundesland Salzburg

■ Einigung über Flutlichtanlage des FC-Pinzgau Saalfelden

■ Wir gratulieren Sabine Werner zum 30-jährigen Dienstjubiläum!

Editorial der Umweltanwältin

Foto: © Gishild Schaufler

Das größte Hindernis für die Bewältigung der großen Umweltkrisen ist unser gewohnter, bequemer, verschwenderischer und daher schädlicher Lebensstil sowie unsere trägen Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme. Zweifellos werden wir innovative Technologien brauchen, aber trotzdem müssen wir endlich akzeptieren, dass diese nicht ohne Rücksicht auf Verluste unbegrenzt einsetzbar und nutzbar sind. Denn auch sie brauchen Platz und Ressourcen, während die Fläche unseres Landes und Planeten gleichbleibt und nicht vermehrt werden kann. Deshalb müssen wir uns einschränken und dürfen nicht immer weiter Randbereiche und Grenzlinien in natürliche Lebensräume überschreiten.

Ein Dilemma dabei ist, dass wir unseren aktuellen Lebensstil als normal ansehen und den Ressourcen- und Flächenverbrauch fortführen, weil Werte und Grenzen immer wieder angepasst und verschoben werden. Der Biologe Daniel Pauly wies in seinem Essay 1995 in Bezug auf die Überfischung der Weltmeere bereits auf das Shifting Baseline Syndrom hin. Demnach nehmen ältere Fischer(eibiologen) aufgrund ihrer Erfahrungswerte den Rückgang von Fischbeständen deutlicher wahr als jüngere Kollegen, weil diese von einem anderen Bezugspunkt ausgehen.

In der Umweltforschung bedeutet dieses Phänomen einen allmählichen Wandel in der Akzeptanz des Zustands unserer natürlichen Umwelt aufgrund des Fehlens von Erfahrung bzw. Information über deren früheren Zustand, weil wir bei der Einschätzung von Normalität meist nur auf unseren eigenen Erfahrungshorizont zurückgreifen. Die Konsequenz daraus ist eine zunehmende Toleranz gegenüber fortschreitender Umweltzerstörung und veränderter Erwartungshaltung über den schützenswerten Zustand unserer Umwelt. Somit legen wir auch immer wieder nur unzureichende Bezugswerte für Schutz und Renaturierung fest (Soga & Gaston, 2018).

Dies ist auch in unserer Arbeit täglich sichtbar. Natur- und Artenschutz wird trotz seiner Unentbehrlichkeit zum Erhalt unserer Lebensgrundlage immer weiter zurückgedrängt, in Frage gestellt bzw. als lästiges Übel angesehen, der dem wirtschaftlichen Wachstum, der Innovation und Energiewende vermeintlich im Wege steht. Immer lauter werden wieder Forderungen nach schnellen und einfachen Verfahren, ohne die wahre Ursache für die Komplexität und Dauer zu erkennen. Das geht sogar so weit, dass Natur- und Artenschutz für die Nichterreichung der Klimaziele verantwortlich gemacht werden.

Bei Eingriffen in Schutzgebiete oder Lebensräume wird oft damit argumentiert, dass es sich ja nur um „Randbereiche“ handle oder nur um „wenige Tiere“, die betroffen sind. Auch werden Eingriffsflächen immer wieder mit jenen des gesamten Gebiets in Beziehung gesetzt, um die mit Projekten verbundenen Beeinträchtigungen als „gering“ zu rechtfertigen. Dabei wird übersehen, dass irgendwann nichts mehr übrigbleibt, wenn immer weiter relativiert wird. Wenn wir aber ständig auf den eigenen Erfahrungshorizont zurückgreifen, beziehen wir uns nicht auf den Zustand vor uns und denken nicht an den Zustand nach uns. Damit werden Grenzen und Bezugspunkte immer weiter verschoben.

In den Beiträgen dieses Newsletters zeigt sich das z.B. im fehlenden Bewusstsein über den Zustand der Moore (Verwendung von Moorerde), die Bedeutung und Grenzen von Schutzgebieten (MTB im GLT Josefiau und 50 Jahre Nationalpark), des Werts von Rohstoffen (Wasserbausteine für Steinsätze), von Insekten (Was Wildbienen wirklich brauchen) oder des nächtlichen Lebensraums (LUA Praktikum zu Flutlichtanlagen und  Einigung beim FC Pinzgau).

Immer wieder werden hier Grenzlinien überschritten bzw. Bezugspunkte verschoben. Von großer Wichtigkeit ist daher das Wissen älterer Generationen, die Übermittlung und Weitergabe des Wissens erfahrener Kollegen*innen. Deshalb freuen wir uns über das 30jährige Dienstjubiläum unserer Zoologin Sabine Werner und bedanken uns bei ihr, dass sie immer noch mit vollem Einsatz dem Verschieben unserer Grenzen Stand hält, indem sie uns stets an ihrer wertvollen Erfahrung teilhaben lässt.

Gishild Schaufler

Literatur:

  • Pauly, D. 1995: Anecdotes and the shifting baseline syndrome of fisheries, Trends in Ecolocy and Evolution, 10, 430.
  • Soga, M. and Gaston K.J. 2018: Shifting baseline syndrome: causes, consequences, and implications, Frontiers in Ecology, 16(4), 222-230.
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Warum der Torf im Moor bleiben soll oder was Nachhaltigkeit bedeutet

Foto: © Gishild Schaufler

Während gerade eine österreichische Moorstrategie erarbeitet wird, zeigen die fröhlichen Medienberichte im Oktober über 20 Tonnen frische Moor-Erde im Bühnenbild der Opernproduktion von Verdis Macbeth in der Felsenreitschule, wie wenig Bewusstsein für die Wichtigkeit der Moore vorhanden ist. Im Gespräch mit den Verantwortlichen des Landestheaters zeigte sich zudem, dass diese aufgrund der kurzen Wege, Wiederverwertung und Regionalität überzeugt waren, im Sinne der Nachhaltigkeit gehandelt zu haben.

Das Thema Nachhaltigkeit betrifft aber nicht allein Klima, Energie und CO2, sondern ist viel umfassender, da alles mit allem zusammenhängt und wir neben der bereits unbestrittenen Klimakrise zusätzlich auch eine Biodiversitätskrise mit einem massiv voranschreitenden Artensterben bewältigen müssen. Wirkliche Nachhaltigkeit schließt daher auch die Naturverträglichkeit mit ein, denn für unsere Lebensgrundlage auf unserem einzigen Planeten gibt es nicht die Option „entweder Klima oder Natur“. Neben der Eindämmung des Klimawandels brauchen wir auch artenreiche Ökosysteme, weil sie widerstandsfähiger gegenüber den bereits jetzt nicht mehr verhinderbaren Klimawandelfolgen sind, weil sie für unser Überleben durch Reinigung von Luft und Wasser sowie Bereitstellung von Nahrungsmitteln unverzichtbar sind und weil intakte Lebensräume durch Kohlenstoff-Speicherung selbst zum Klimaschutz beitragen.

Gerade das Beispiel der Moore betrifft aber auch direkt sowohl das Klima als auch die Artenvielfalt. Während der notwendige Verzicht von Torf in Blumenerde bereits in unseren Köpfen verankert ist, war hier der Zusammenhang von Torf und Moor offenbar nicht bewusst. Moorböden bestehen aus Torf. Moore entziehen der Atmosphäre CO2 und wirken damit als Kohlenstoffsenke / bzw. -speicher. Das funktioniert, indem von den Pflanzen während ihres Wachstums CO2 aufgenommen und nach ihrem Absterben im Torf gebunden wird. Dies erfolgt allerdings nur sehr langsam, denn die Torfschicht wächst in unseren Breiten durchschnittlich um einen Millimeter pro Jahr. Das Wachstum einer Torfschicht von ca. 10 cm braucht daher ca. 100 Jahre. Im Laufe vieler Jahrtausende haben sich Moore zu einem riesigen Kohlenstoffspeicher entwickelt.

Wenn aber Moore zur Nutzung entwässert oder abgebaut werden, gelangt Luft in den Moorkörper und der Torf wird mineralisiert. In der Folge entweichen große Mengen des ehemals gespeicherten Kohlenstoffs in Form von CO2 und zusätzlich auch Lachgas (N2O), dessen klimaschädigende Wirkung noch vielfach höher ist. Entwässerte Moore sind daher in ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher gefährdet und werden zur Treibhausgasquelle. Intakte Moore sind aber auch wichtige Lebensräume für viele aufgrund der Zerstörung bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie große Wasserspeicher, die in unserem Wasserkreislauf ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

Viele unterschiedliche menschliche Nutzungen haben bereits viele Moore zerstört und setzen diesen weiter zu. Deshalb müssen wir mit den Resten sorgsam umgehen, weshalb wir auf die Verwendung von Torf und den damit verbundenen Torfabbau verzichten sollten. Denn auch bei einer geplanten Wiederverwertung der Moorerde, kann die Beeinträchtigung des Torfbodens des Moores durch Abbau und die Ausgasung (Entweichen der Treibhausgase) in menschlichen Zeiträumen nicht rückgängig gemacht werden, wenn man die zeitlichen Dimensionen bedenkt, die ein Moor zum Wachsen braucht. (gs)

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Bedeutung und Grenzen von Schutzgebieten am Beispiel eines Mountainbike-Dirt-Parks im GLT Josefiau

Bildquelle: https://www.mtb-salzburg.at/post/endlich-ist-es-soweit-ein-erster-erfolg-in-der-josefiau

Im Jahr 2019 hatte sich das Grundamt der Stadt Salzburg mit den Zuständigkeiten auf den stadteigenen öffentlichen Wegen beschäftigt. Dabei wurden auch die Wege in der Josefiau besprochen.

Der Wald in der Josefiau ist ein „Geschützter Landschaftsteil“ nach dem Naturschutzgesetz und wurde von der Stadt mit Verordnung vom 21.04.1983 ausgewiesen. Nach dem Forstgesetz handelt es sich seit einem Bescheid vom 16.04.1991 um einen "Erholungswald".

Nach den rechtlichen Bestimmungen der GLT Verordnung sind folgende Maßnahmen im geschützten Wald verboten, sofern sie nicht geringfügig sind:

  • Rodungen
  • Bodenverletzungen (Aufschüttungen, Abgrabungen, Grabarbeiten, Anlage von Wegen und sonstigen Verkehrsbauten)
  • Fällungen von Bäumen innerhalb und außerhalb des Waldes
  • Beseitigen von Gebüschen und Hecken
  • Veränderungen des vorgegebenen Naturhaushalts
  • Errichtung von Einfriedungen

Bereits bei der Besprechung 2019 im Grundamt wurde die Frage erörtert, ob die Bewilligung einer „BMX-Strecke“ möglich wäre, dies wurde aber aus haftungsrelevanten Aspekten nicht befürwortet.

Im Jahr 2020 fanden während des Corona Lockdowns umfangreiche händische Grabarbeiten im geschützten Wald statt.

Mit Schreiben der Forstbehörde vom 28.04.2020 wurde festgestellt: „Der Dirtpark in der Josefiau wurde von Erholungssuchenden widerrechtlich im Laufe der Zeit errichtet.“

In diesem Schreiben hat die Forstbehörde auch Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gemacht:

1. Information und Abklärung mit den zuständigen politischen Vertretern.

2. Errichtung eines befristeten forstlichen Sperrgebietes aufgrund der dort stockenden nicht mehr verkehrssicheren Bäume. Information der Polizei um Kontrollen im Sperrgebiet durchzuführen.

3. Auszeige der nicht mehr verkehrssicheren Bäume gemeinsam mit den Vertretern der Naturschutzbehörde

4. Fällen sämtlicher nicht mehr verkehrssicherer Bäume im Bereich des wiederrechtlich errichteten Dirtparks.

5. Gezielte Platzierung der gefällten Bäume im Bereich des Dirtparks, um dadurch die Attraktivität der Anlage zu schwächen. Im Konkreten soll dadurch ein befahren mit dem Fahrrad nicht mehr möglich sein. 
Hinsichtlich der Platzierung der gefällten Bäume im Bereich der Dirtparkanlage wird auf den Erholungswaldbescheid verwiesen indem das belassen von Totholz geregelt ist.
„Spruchpunkt II lit.d
Zur Erhaltung vereinzelter dimensionsstarker, abgestorbener Altbäume als Vogelbiotope und zum Teil belassenen dimensionsstarker geworfener bzw. gebrochener Bäume als Totholz, die Ausnahme von den Bestimmungen des § 45 leg. cit, soweit mit den Maßnahmen keine Massenvermehrung von Forstschädlingen zu erwarten sind.“

6. Aufforstung der Fläche im Frühjahr 2021 gemeinsam mit Schulklassen oder Kindergärten.

7. Mediale Aufbereitung durch das InfoZ.

Diese Punkte wurden inklusive Punkt 5. „Platzierung der gefällten Bäume im Bereich des Dirtparks“ erfüllt und waren daher wohl auch mit den politischen Vertretern so abgesprochen. Der Bereich des „Dirt-Parks“ ist deshalb nun weitgehend frei von Bäumen und frei von Bewuchs.

Antrag zur Erteilung einer Rodungsbewilligung

Nach Interventionen von Eltern beim Bürgermeister hat dieser aber über das Grundamt den Antrag auf Rodungsbewilligung gestellt, mit dem Rodungszweck „Schaffung und Benutzung einer als Gestaltungseinrichtung zu qualifizierenden Sportanlage für Radfahr- und BMX-Zwecke“. Mit Bescheid vom 10.07.2020 erteilte die Forstbehörde der Stadt die befristete Rodungsbewilligung bis 30.06.2030. Darin wurde festgelegt, dass das Gelände mit einem Holzzaun abzugrenzen ist und entlang des Holzzaunes mit forstlichen Gehölzen eine dauerhafte Abgrenzung zu pflanzen ist. Weitere Bäume wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt, die Fläche ist seither weitgehend Baum- und Bewuchs-frei. Ob dieser Rodungsbescheid im ausgewiesenen Erholungswald auch tatsächlich rechtmäßig erfolgte, ist nicht Gegenstand des anhängigen Beschwerde- und Naturschutzverfahrens.

Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung - stattdessen Wiederherstellungsbescheid erhalten

Am 24.03.2021 wurde von der Stadtgemeinde Salzburg, vertreten durch das Stadtgartenamt, auch die naturschutzrechtliche Bewilligung zur „Modellierung eines Radparcours und Errichtung eines Holzrundlaufes als Absperrung der BMX-Strecke“ beantragt.

Aufgrund der mehr als geringfügigen Auswirkungen und der bestehenden Verbote gemäß der GLT-Verordnung konnte die Naturschutzbehörde aber keine Bewilligung erteilen. In der Verhandlung vom 19.04.2021 wurde (gleich wie von der Forstbehörde) festgestellt, dass es sich um eine „widerrechtliche Anlage“ handelt, die nicht bewilligt werden kann.

Die Naturschutzbehörde hat daher im Beisein des Vertreters des Stadtgartenamtes einen Wiederherstellungsauftrag an die Stadtgemeinde Salzburg erteilt, wonach alle von Menschenhand entstandenen Erdstrukturen (wie Sprungschanzen etc) wieder zu entfernen sind. Gleichzeitig hat die Naturschutzbehörde aber auch – gleich wie im Rodungsbescheid – vorgeschrieben, dass das Gelände mit einem Holzzaun abzugrenzen ist und entlang des Holzzaunes mit forstlichen Gehölzen eine dauerhafte Abgrenzung zu pflanzen ist. Für die von der Umzäunung umfasste Fläche wurden keine Aufträge zur Wiederherstellung des Waldes und des Waldbodens getroffen.

Beschwerde gegen den Wiederherstellungsbescheid

Die Landesumweltanwaltschaft hatte im Verfahren die Wiederherstellung des „ursprünglichen Zustands“ beantragt. Der Wiederherstellungsbescheid umfasste aber den Auftrag die Fläche des „Dirt Parks“ mit einem Zaun abzugrenzen und dauerhaft einzupflanzen und die Schanzen zu entfernen. Damit wurde ein Zustand geschaffen, der keine Wiederbewaldung anstrebte.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist aber die Umzäunung einer unbewachsenen Fläche im Wald ohne erkennbaren Nutzen sowohl forstlich als auch naturschutzfachlich nicht nachvollziehbar. Die Errichtung von Zäunen ist im GLT Josefiau außerdem verboten. Es lag daher die Mutmaßung nahe, dass eine Nutzung des Geländes für Mountainbikes weiterhin ermöglicht werden sollte. Die LUA hat aus diesem Grund Beschwerde gegen den naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsbescheid erhoben, damit die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands – also die Aufforstung eines Waldes – konkretisiert werden kann.

Gegenstand des anhängigen Gerichtsverfahrens ist daher nicht eine Bewilligung eines „Dirt-Parks“, sondern es wurde vielmehr der unvollständige Wiederherstellungsbescheid der Naturschutzbehörde bekämpft.

Bauauftrag und Bauführung durch die Stadt ohne Bewilligung

Trotz fehlender naturschutzrechtlicher Bewilligung und trotz Wiederherstellungsauftrag durch die Naturschutzbehörde vom 19.04.2021 wurde unmittelbar danach das Stadtgartenamt scheinbar vom Bürgermeister beauftragt den „Dirt-Park“ mit Baggern herzustellen. Dabei standen Vertreter des Vereins „MTB Salzburg“ beratend zur Seite und es wurden, Rampen, Schanzen, Steilkurven und Wellenbahnen vom Stadtgartenamt mit Baggern angelegt. Dies trotz Kenntnis des Stadtgartenamtes vom Verbot gemäß GLT-Verordnung, trotz Kenntnis der Ablehnung einer Bewilligung durch die Naturschutzbehörde und trotz Kenntnis des Wiederherstellungsauftrags an die Stadtgemeinde!

Auf der Homepage des Vereins MTB Salzburg www.mtb-salzburg.at wurde mit Datum vom 12.05.2021 eine Meldung samt Fotos vom neu hergestellten „Dirt Park“ veröffentlicht:

„Endlich ist es soweit, ein erster Erfolg in der Josefiau

In der Neuplanung der sogenannten „BMX Strecke“ Josefiau standen wir beratend zur Seite und haben ein Planungskonzept vorgelegt um Sicherheit und Spaß bestmöglich zu kombinieren. Dieses Konzept wurde, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, vom Gartenamt mit schwerem Gerät umgesetzt. Wenn auch leider nicht alle geplanten Features konstruiert werden konnten waren die Anpassungen doch ein großer Erfolg, nachdem die Strecke zwischenzeitlich sogar vor einer dauerhaften Vollsperrung stand. Die Strecke wird seit einigen Tagen fleißig genutzt, die offizielle Eröffnung durch die betreibende ASKÖ steht jedoch noch aus. Wir bedanken uns herzlich bei den wirklich sehr bemühten Mitarbeitern des Gartenamts und der ASKÖ in ihrer Bereitschaft den Betrieb der Strecke zu übernehmen! Pump it up!“

Der Auftrag an das Stadtgartenamt zur Herstellung des Bike-Parks und die Umsetzung desselben war aber aus den oben angeführten Gründen ganz offensichtlich rechtswidrig.

Was bleibt? Verständlicher Ärger bei allen Betroffenen

Dieser Fall zeigt daher:

  • Die Politik kümmerte sich nicht aktiv um die Anliegen der jungen Menschen und um genügend Angebote in legalen Anlagen. (Es gibt auch noch weitere illegale Mountainbike Anlagen in anderen städtischen geschützten Auwäldern!)
  • Die Politik traute sich auch nicht einzuschreiten, wenn illegal in besonders geschützten Wäldern Anlagen errichtet wurden, sondern schaute weg und versuchte lieber passiv die Anlagen zu belassen.
  • Die Politik ist den jungen Menschen damit kein gutes Vorbild, indem sie ihnen lehrt, dass man - auch in der besonders geschützten - Natur und entgegen der selbst verordneten Regeln alles ohne Konsequenzen machen darf!

Diese Haltung ist aber inakzeptabel, denn die Politik hat sich über die eigenen Verordnungen und Bescheide hinweggesetzt und den Sportbegeisterten nur leere, weil unerfüllbare, Versprechungen gemacht.

Die LUA vertritt die Interessen der Natur. Es ist unsere Pflicht derartige Fehlentwicklungen aufzuzeigen und Verbesserungen anzuregen.

Es gibt eine Reihe von Flächen, wo derartige Anlagen umsetzbar wären. Wir haben solche bereits vorgeschlagen. Jetzt ist die Politik am Zug, um aktiv für junge Menschen legale Angebote zu entwickeln. Dazu wird es aber auch notwendig sein, sich mit der Frage der Flächenwidmung als Sportanlage auseinanderzusetzen. Denn auch die Raumordnung wurde bisher ausgeblendet, obwohl es sich um einen institutionalisierten, von einem Verein überwachten Bike-Park gehandelt hätte.

Im Ergebnis des Wiederherstellungsverfahrens wird eine Nutzung im bisher geringfügigen Umfang weiterhin möglich bleiben: es soll im Rahmen der Wiederaufforstung ein Trampelpfad für Spaziergänger ebenso erhalten bleiben, wie auch ein Rodelhügel, wie er hier immer schon genutzt wurde. Die Rahmenbedingungen dafür wurden am 22.10.2021 einvernehmlich verhandelt. Die Entscheidung des LVwG ergeht in der Folge schriftlich. (mp)

 

PS: Die am 3. November 2021 in den Salzburger Nachrichten angekündigte Verkleinerung des Schutzgebietes über Antrag der SPÖ und mit Unterstützung des Bürgermeisters, um die Verbote der eigenen Verordnung umgehen zu können, stellt einen Affront gegen den Naturschutz und ein Armutszeugnis für die Politik dar und ist wieder nur zur kurz gedacht. Denn eine Auflösung oder Verkleinerung von Schutzgebieten widerspricht den unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Alpenkonvention und ist daher auch keine zulässige Lösung. Außerdem benötigt eine solche Sportanlage ebenfalls eine Flächenwidmungsplanänderung.

Es ist daher nun höchst an der Zeit die Emotionen beiseite zu lassen und sachlich sowie aktiv legale Lösungen für die Mountainbike-Sportler zu finden!

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50 Jahre Nationalpark Hohe Tauern - Was ist für die nächsten 50 Jahre nötig?

Foto: © Gishild Schaufler

Der Nationalpark Hohe Tauern war in seiner Entstehungsgeschichte seit 1971 nicht unumstritten. Er erstreckt sich nicht nur über die Grenzen der drei Bundesländer Salzburg, Kärnten und Tirol, sondern seine Flächen befinden sich im Besitz vielzähliger unterschiedlicher, meist auch privater, Grundeigentümer. Mit dem EU-Beitritt hat Österreich den Nationalpark Hohe Tauern auch für das kohärente europäische ökologische Netz – Natura 2000 nominiert. Somit wurde er neben dem IUCN-Schutzgebiet auch zum Europaschutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie erklärt.

In den Schutzzielen sind nach der Erhaltung der Ursprünglichkeit sowie der charakteristischen Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume auch die naturnahe Kulturlandschaft zur Sicherung der Biodiversität und das eindrucksvolle Naturerlebnis aufgezählt. Sodann folgen die Erhaltungsziele nach den europäischen Bestimmungen und am Ende das Bildungsziel über den schonenden und nachhaltigen Umgang mit der Natur und den natürlichen Ressourcen.

Ende letzten Jahres waren aber weitreichende Zonenänderungen zwischen der Kernzone, in der die Ursprünglichkeit der Natur im Vordergrund steht und der Außenzone mit Fokus auf die Kulturlandschaft, geplant. Nach diesen Plänen sollten ca. 5.000 ha von der Kern- in die Außenzone und im Gegenzug nur ca. 2.000 ha von der Außen- in die Kernzone verschoben werden. Auch die beiden Sonderschutzgebiete Piffkar und Wandl, die sich im Eigentum des Landes Salzburg bzw. des Nationalparkfonds befinden, sollten aufgelassen werden und in die Außenzone fallen. Naturschutzorganisationen, Wissenschaft, LUA und CIPRA Österreich wandten sich Ende November 2020 mit einem Appell an die damals zuständige Landesrätin, den Verordnungsentwurf zurückzuziehen [1]. Im darauffolgenden Frühling wurden die Pläne von der nachfolgenden Landesrätin Mag. Daniela Gutschi erfreulicherweise zurückgenommen, weshalb ihr die genannten Organisationen großen Respekt zollten [2].

Die Begehrlichkeiten von weiteren Nutzungsinteressen im Nationalpark halten aber leider an, wie wir es auch in mehreren umstrittenen Verfahren immer wieder erleben. Neben der Land- und Forstwirtschaft, werden auch immer wieder der wichtige Tourismusfaktor sowie das Motto „Schützen und Nützen“ betont. Allerdings kann beides logischerweise nicht unbegrenzt nebeneinander bestehen und auch das Nationalparkgesetz schränkt die Nutzung mit den Worten „naturnah, schonend und nachhaltig“ ausdrücklich ein. Unterschiedliche Eigentümerinteressen führen hier aber zwangsweise zu Konflikten, weshalb es besonders wichtig ist, die Grenzen zu wahren und auch besonders auf die Flächen im öffentlichen Eigentum zu schauen. Dabei ist es (wie bei der Rücknahme der Zonenänderungspläne) wichtig, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen und Unklarheiten transparent aufzuarbeiten.

Notwendig ist daher die Klärung der Fragen um den Grundstückserwerb eines privaten Unternehmers beim Verkauf der Flächen der Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide in der Kernzone [3]. Aber auch die in der Außenzone erfolgten Begradigungen von Fließgewässern und Planierungen von angrenzenden Almflächen im Zuge der Aufarbeitung von Hochwasserschäden oder das sukzessive Verschwinden geschützter Lebensräume (Magerrasen bzw. -weiden und Grauerlenauen) in den erschlossenen, flacheren Talniederungen, wie sie in der Studie des Hauses der Natur beispielhaft im Hollersbachtal aufgezeigt wurden [4], haben große Schäden an den Schutzgütern hinterlassen, ohne bisher geklärt oder beseitigt worden zu sein.

Den Autoren der Studie ist bewusst, „dass Lösungen in einer solchen verfahrenen Situation sehr schwierig sind“, da einiges wohl historisch bedingt ist und ein Teil der Maßnahmen wahrscheinlich klein begonnen hat und immer größer wurde, weil entsprechende Geräte vorhanden waren und ein Teil wohl auch auf Unkenntnis der Gesetze beruht. Deshalb ist es umso wichtiger, auf konstruktiver Basis rasch Schritte einzuleiten, um verbliebene Naturwerte zu erhalten und auch erfolgte negative Entwicklungen aufzuhalten bzw. umzukehren.

Denn auch im Nationalpark Hohe Tauern sind die Mechanismen, die in Europa zum großflächigen Verschwinden der Magerrasen und anderer gefährdeter Lebensräume geführt und die aus dem Bürstling-Weiderasen im Natura-2000-Gebiet einen „prioritären“ Lebensraum gemacht haben, wirksam. Vor 50 Jahren war dieser “Artenreiche Borstgrasrasen“ auch in den Tiefländern und Mittelgebirgen weit verbreitet und so häufig, dass er als ertragsschwache Grünlandgesellschaft bekämpft wurde. In großen Abschnitten europäischer Niederungen ist er heute jedoch weitestgehend ausgestorben und fehlt als wichtiger Lebensraum für viele Insekten- und andere geschützte Tierarten. Nur in den Alpenländern kommt er – in den höheren Lagen – noch vergleichsweise häufig vor, weshalb hier der Schutz für die Bewirtschafter oft schwer verständlich ist. Aber im europäischen Natura-2000-Netz haben wir für diesen Lebensraum und seine Arten umso mehr Verantwortung, genauso wie es anderen Staaten in Bezug auf die dort noch vorhandenen Lebensraumtypen zukommt.

Um die Artenvielfalt und Lebensräume auch für künftige Generationen zu sichern, muss der Nationalpark seinen Fokus daher wieder verstärkt auf den Ökosystemschutz richten, damit es auch in weiteren 50 Jahren Grund zum Feiern gibt. (gs)

[1] Appell an die Nationalpark-Landesrätin

[2] Demontagepläne abgewehrt

[3] Wie kam ein Immobilien-Unternehmer zu einem riesigen Grundstück? (kontrast.at)

[4] Hollersbachtal-Studie:
Wittmann H., Gros P., Lindner R., Medicus C., Pöhacker J., Kaufmann P., Kyek M. 2015: Das Hollersbachtal – eine naturschutzfachlich-rechtliche Analyse der Entwicklung eines Nationalparktales in den letzten 30 Jahren, Studie im Auftrag des Nationalpark Hohe Tauern, Haus der Natur, Salzburg.

NPHT Planierungen, Foto: © LUA 2015
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Bausünde Steinsatz – eine landschaftlich-ökologische Katastrophe

Abb. 1 Foto: © Lukas Bofinger

Wo der Mensch mit Straßen und Gebäuden in Hanglagen eingreift, ergibt sich oft die Notwendigkeit für Maßnahmen zur Hang- und Böschungssicherung. Eigenen Beobachtungen nach werden dazu in Salzburg immer öfter Steinsätze errichtet, dabei handelt es sich um massive Mauern, die aus sogenannten Wasserbausteinen und Beton bestehen. Eine Vielzahl solcher Steinsätze, manche über 150 Meter lang, befinden sich beispielsweise entlang der Hochkönigstraße zwischen Dienten und Maria Alm (Abbildung 1). Aber auch im Garten- und Landschaftsbau finden Steinsätze zur Terrassierung von Gärten häufiger Anwendung (Abbildung 2) und sogar Gebäude in Hanglagen werden neuerdings auf Stein-Sockeln dieser Bauart errichtet.

Die LUA sieht diese Entwicklung aus vielerlei Gründen problematisch. Da die Rohstoffe zu günstig sind, werden die ökologischen Gesamtauswirkungen dabei missachtet.

Wasserbausteine müssen in Steinbrüchen abgebaut werden. Steinbrüche stellen sich als weit sichtbare landschaftliche Beeinträchtigungen mit unwiederbringlichen Verlusten des Landschaftsreliefs samt Naturhaushalt dar. Die hohen Einschnitte unterbrechen den natürlichen Wasserhaushalt, führen zu Verlusten wertvoller Biozönosen und stehen deshalb im Widerspruch zum Naturschutz. Trotzdem kommt es in Salzburg regelmäßig zu Steinbrucherweiterungen, die oft sehr großräumig und langfristig bewilligt werden, sodass Abbautätigkeiten über mehrere Jahrzehnte gewährleistet sind. Der Grund dafür ist der Bedarf an Wasserbausteinen für Wildbach- und Lawinenverbauungen, der in der Regel mit einem Interesse der öffentlichen Sicherheit argumentiert und gutachterlich nachgewiesen wird. Die großzügige Verwendung von Wasserbausteinen zur „einfachen“ Böschungssicherung stellt aber dann eine Zweckentfremdung der wertvollen Rohstoffe dar.

Kritisch zu hinterfragen ist die energieaufwändige Rohstoffgewinnung, auch weil die Ausbeute nur in seltenen Optimalfällen bei 30 % liegt. Oft fällt bis zu 90 % unerwünschtes Bruchmaterial an. Die höhere Nachfrage führt transportbedingt zu weiteren Kosten für die Bevölkerung und die Umwelt, darunter Abgas- und Feinstaubbelastungen, CO2-Ausstoß, Straßeninstandhaltung und Verkehrslärm.

Die Abbau- und Verkaufspreise sind zu günstig, sie werden durch die vielen bewilligten Abbautätigkeiten weiter gedrückt und auf Kosten der Natur ohne ausreichende ökologische Kompensation getätigt. Zusätzlich verhindern die günstigen Preise die Verwendung von nachhaltigeren Materialien, Bautechniken und Recyclingrohstoffen. Absurderweise haben Steinbrüche neuerdings ein zusätzliches Interesse am Verkauf ihrer Rohstoffe: Leere Steinbrüche werden als Deponien verwendet. In Deutschland wird so mancherorts bereits mit leeren Kubikmetern mehr als mit vollen Kubikmetern der Abbaurohstoffe verdient.

Die negative Klima- und Ökobilanz der Steinsätze wird weiter erhöht, indem das Mauerwerk mithilfe von Beton errichtet wird. Auch Beton ist ein Rohstoff, der viel zu günstig angeboten wird und für dessen Herstellung und Verwendung keine ausreichende ökologische Kompensation stattfindet. Der Baustoff genießt aufgrund jahrzehntelanger Lobbyarbeit der Beton- und Zementindustrie ein hohes Ansehen, gilt als ästhetisch und wird sogar als klimafreundlich bezeichnet[1]. Tatsächlich verursacht aber die Zementindustrie 8 % der globalen Treibhausgasemissionen[2] und pro erzeugter Tonne Zement wird über eine halbe Tonne klimaschädliches CO2 erzeugt[3].

Die Bauart der Steinsätze stellt nicht nur eine landschaftliche Beeinträchtigung dar, die für eine sehr lange Dauer negativ in Erscheinung tritt. Die vertikalen Versiegelungen bieten zudem auch keine Möglichkeit für eine Begrünung und oder Besiedelung durch Tiere. Eine ökologische Funktionalität ist daher weitestgehend nicht gegeben.

Die in Summe für den Naturhaushalt sehr schädlichen Steinsätze sind in den allermeisten Fällen aus bautechnischen Gründen gar nicht nötig (Abbildung 3 und 4). Es gibt zahlreiche gut erprobte ingenieurbiologische Hangsicherungsmaßnahmen, die klimaneutral sind und gleichzeitig wertvolle Lebensräume schaffen. Selbst im Wasserbau werden Steinsätze gänzlich ohne Beton errichtet, indem die Steine geschickt verkeilt werden, sodass selbst große Hochwasser die Bauwerke unbeschadet lassen. Entlang von Straßen reichen in der Regel Böschungen aus. Bei steilen Böschungen kann die Standsicherheit inklusive Oberbodenschutz durch gezielte Bepflanzung und Begrünung unter Zuhilfenahme von Kokosmatten schnell bewirkt werden. Dadurch entstehen häufig sogar wertvolle Magerstandorte oder andere Lebensräume. Wo wirklich Gefahr durch lockeres Material besteht, schaffen Steinschlagnetze Abhilfe, die von den Pflanzen durchwachsen werden können. Wo dennoch massiv gearbeitet werden soll, hat sich seit hunderten Jahren die Trockenmauer bewährt, die im Sinne des Landschaftsschutzes begrünt werden kann (Abbildung 5).

Die LUA appelliert an alle Verantwortlichen Planer:innen, Bauherr:innen und zuständigen Behörden, künftig die Notwendigkeit von Hang- und Böschungssicherungsmaßnahmen kritisch zu prüfen. Dabei sollen die Dimensionierung und die Materialien entsprechend statischen Nachweisen ausgewählt und die Verwendung klimaschädlicher Baustoffe und Bautechniken vermieden werden. Als Ziel sollen, unter möglichst hohem Einsatz ingenieurbiologischer Maßnahmen, die Anforderungen zeitgemäßer landschaftsplanerischer Gestaltungs- und Ökologiekonzepte erfüllt werden.

Denn eines ist sicher: Die Klimawende gelingt uns nicht ohne eine Ressourcen- und Bauwende und die Verwendung klimaschädlicher Baustoffe widerspricht der Generationengerechtigkeit. (lb)


[1] baustoffbeton.at/natuerlichbeton/

[2] Lehne, Johanna, and Felix Preston. "Making concrete change: Innovation in low-carbon cement and concrete." Chatham House Report, Energy Enivronment and Resources Department: London, UK (2018): 1-66.

[3] Deutschland, W. W. F. "Klimaschutz in der Beton-und Zementindustrie-Hintergrund und Handlungsoptionen." WWF, Berlin (2019).

 

Abb. 2 Steinsatz im Garten- und Landschaftsbau Foto: © Lukas Bofinger
Abb. 3 Unnötige Steinsätze Foto: © Lukas Bofinger
Abb. 4 Unnötige Steinsätze Foto: © Lukas Bofinger
Abb. 5 Begrünte Trockenmauer Foto: © Lukas Bofinger
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Was Wildbienen wirklich brauchen

Foto: © Gishild Schaufler

Das Thema Insektensterben hat es nun auch in die aktuellen Nachrichten geschafft und löst mittlerweile auch bei den Menschen Betroffenheit aus, die ansonsten mit dem Naturschutz wenig in Berührung kommen. Stellvertretend für die Bestäuber und deren wichtige Ökosystemdienstleistungen wurde die Biene zum Sympathieträger und zur Leitart für den Insektenschutz. Oft gilt daher auch heute noch das Aufstellen von Bienenstöcken als Naturschutzmaßnahme. Doch unsere Honigbienen sind Haustiere, die durch die gezielte Zucht entstanden und auf die Betreuung durch den Menschen angewiesen sind. Vielfach stehen sie sogar in Konkurrenz zu ihren wildlebenden Verwandten, den Wildbienen.

Mittlerweile hat der Handel aber auch die Wildbienen entdeckt: Insektenhotels in diversen Ausführungen und „Wildbienen-Pflanzen“ und -Samenmischungen gibt es fast in jedem größeren Supermarkt. Über das Internet können sogar Wildbienen selbst käuflich erworben werden. Aber was hilft wirklich, damit die Maßnahmen nicht nur zur Alibiaktion werden um unser schlechtes Gewissen zu beruhigen?

Wildbienen brauchen Nahrung und Nistmöglichkeiten, soweit, so klar. Aber wie so oft ist eine eindeutige Antwort nicht möglich, wie eine Betrachtung der Biologie der Wildbienen zeigt. In Österreich leben über 600 Wildbienenarten, die meisten davon solitär, nur wenige Arten, wie die Hummeln, sind staatenbildend. Wildbienen sind vielfach nur bei Sonnenschein und warmen Temperaturen aktiv und bevorzugen daher trockene, warme Standorte.

Die Nistgewohnheiten der Wildbienen sind sehr unterschiedlich. Nur wenige, meist sehr generalistische Arten können mit den sogenannten Insektenhotels etwas anfangen. Weil leider viele, teils für die Wildbienen sogar gefährliche, weil unsachgemäß hergestellte Nisthilfen verkauft werden, ist der Selbstbau zu empfehlen: gut abgelagertes Hartholz, wie Buche, Esche oder Eiche verwenden und 2 bis 9 mm große Bohrlöcher von der Rinde her einbohren. Schilfrohrbündel sind ebenfalls geeignet, diese sollten aber nicht in Blechdosen gesteckt werden, da hier wegen der Aufheizung die Brut häufig vertrocknet. Manche Wildbienenarten beißen ihre Niströhren in markhaltige Stängel, beispielsweis von Brombeeren, die aber senkrecht aufgestellt oder befestigt werden müssen. Auch können verblühte Disteln oder Königskerzen zwei Jahre lang stehen gelassen werden. Als Nisthilfen gänzlich ungeeignet sind Tannenzapfen, Heu oder Stroh, Weich- und Nadelholz sowie Pappröhren. Rund 75 % der Wildbienen nisten aber ohnedies im Boden, bevorzugt an vegetationsarmen, sonnigen Stellen mit sandig, lehmigen Untergrund. Hummeln nutzen gerne Mauslöcher, andere Arten leere Schneckenhäuser.

Als Nahrung dienen den Wildbienen Nektar und Pollen von Blütenpflanzen. Aufgrund der gemeinsamen Evolution und gegenseitiger Anpassung bieten vor allem ungefüllte Blüten heimischer Pflanzenarten die besten Nahrungsquellen. Als Frühblüher bieten sich Weiden und Obstbäume an. Ebenso wertvoll sind heimische Blütensträucher wie Schlehe, Weißdorn, Hollunder, Wildrosen oder Brombeeren, um nur einige zu nennen. Kräuter wie Taubnessel oder Lerchensporn und Wiesenblumen wie Salbei, Glockenblumen, Witwenblumen und verschiedenste Dolden- und Korbblütler werden ebenso gerne besucht. Wichtig ist ein Blütenangebot vom Frühjahr bis in den Herbst. Zur Förderung von Wildbienen sollten aber nicht irgendwelche Blühmischungen verwendet werden, da diese häufig zwar eine bunte Blütenpracht bieten, aber kaum heimische Pflanzenarten enthalten. Generell sind viele beliebte Gartenpflanzen und Exoten, wie Forsythie oder Hortensie, für Wildbienen ungeeignet, etwa wegen gefüllter Blüten, ungeeigneter Blütenform oder wegen des Fehlens von Pollen.

Die Förderung von Wildbienen und anderen Insekten im Garten und auf öffentlichen Flächen macht nur Sinn, wenn auch geeignete Nistmöglichkeiten vorhanden sind. Aber Achtung: Fallen, in Form ungeeigneter Nisthilfen, „Inseln“ auf Kreisverkehren oder Blühstreifen entlang stark befahrener Straßen sollten vermieden werden. Generell muss auch bedacht werden, dass diese Standorte nur durch Arten besiedelt werden, die (noch) in der näheren Umgebung vorkommen. Denn Wildbienen sind wenig mobil, ein 100 m breiter Maisacker oder eine Intensivwiese werden von Wildbienen ebenso wenig überquert wie ein asphaltierter Parkplatz!

Für einen effektiven Wildbienenschutz brauchen wir daher mehr Anstrengungen auf großer Fläche, mit extensiv genutzten Blumenwiesen und Saumstrukturen, die einen wirksamen Biotopverbund ermöglichen. (sw)

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Analyse der Sportplätze mit Flutlichtanlagen im Bundesland Salzburg

Foto: © Felix David

Ergebnisse aus dem diesjährigen LUA-Praktikum von Felix David

Die Ausdehnung unserer Freizeitaktivitäten bis in die späten Abendstunden spiegelt sich auch in den zahlreichen Flutlichtanlagen von Sportplätzen wider. Den positiven Wirkungen für den Sport, stehen eine Vielzahl an negativen Auswirkungen auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt gegenüber. Zentral sind die Auswirkungen von künstlicher Aufhellung der Umwelt auf den natürlichen Tag-Nacht-Zyklus sowie auf die Orientierung vieler Arten. Speziell ist die Gefährdung von Insekten hervorzuheben, welche von künstlichem Licht angezogen und dann an den Lampen verenden oder zu leichter Beute werden. Folglich können sie nicht mehr ihren natürlichen Funktionen (Fortpflanzung, Bestäubung …) nachgehen, was zu Problemen im ganzen Ökosystem führen kann.

Als besonders problematisch stellen sich nun Anlagen dar, die sich in der Nähe von oder in sensiblen Gebieten (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsteile und geschützte Biotope) befinden, wie auch Altanlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Um einen Überblick über den tatsächlichen Bestand (der rechtmäßige Bestand konnte noch nicht überall abgeklärt werden), zu bekommen, analysierte unser Praktikant Felix David, der an der BOKU Umwelt- und Bioressourcenmanagement studiert und selbst begeisterter Fußballer ist, im Juli 2021 sämtliche Fußball- und Tennisanlagen im gesamten Bundesland Salzburg via SAGISonline. Dabei wurde einerseits das Vorhandensein einer Flutlichtanlage sowie andererseits die Nähe zu Schutzgebieten (NSG, LSG, GLT) und geschützten Biotopen nach §§ 24 und 26 NSchG untersucht.

Felix David kam aufgrund der in den 119 Salzburger Gemeinden, insgesamt 274 erfassten Sportanlagen, von denen 160 über ein Flutlicht verfügen, zu dem Fazit, dass das Bundesland Salzburg genug Flutlichtanlagen hat. „Dieses „Genug“ lässt sich vor allem durch die abträglichen Wirkungen von künstlicher Aufhellung auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt begründen. Außerdem sollte der erhebliche Verbrauch von endlichen Ressourcen für den Bau und die Erhaltung von Flutlichtanlagen nicht außer Acht gelassen werden. Entgegen diesen Punkten werden immer wieder neue, größere Projekte geplant. Dass ein Umrüsten einer bestehenden Anlage, auf eine dem Stand der Technik entsprechende, in gleich mehreren Punkten sinnvoll ist …, muss natürlich hier auch festgehalten werden. Dennoch bedarf es in diesem Bereich eines Umdenkens. Die gemeinsame Nutzung von Flutlichtanlagen, welche sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile für kooperierende Vereine bringt, wäre eine der zu diskutierenden Lösungen. Insgesamt müssen sich nun auch Sportvereine ihrer ökologischen Verantwortung stellen und ihren Beitrag für eine zukunftsfähige Entwicklung leisten.“ (gs)

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Einigung über Flutlichtanlage des FC-Pinzgau Saalfelden

Foto: © Gishild Schaufler

In den LUA-Notizen 2/2020 berichteten wir im Artikel „Fußball, Flutlicht und das Geld“ über die Problematik des Wunsches vieler Vereine nach fernsehtauglichen Flutlichtanlagen.

Auch der FC Pinzgau Saalfelden wünschte sich seit ca. einem Jahr eine solche Anlage. Offenbar war sowohl dem Verein als auch der Gemeinde nicht bewusst, dass Kosten und Nutzen überhaupt nicht in Relation zu einander stehen. Darüber hinaus waren sie immer der Meinung, dass sie eine solche Anlage unbedingt brauchen, um in die 2. Bundesliga aufsteigen bzw. im ÖFB-Cup mitspielen zu können.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Bundesliga, des ÖISS, der Lichttechnischen Gesellschaft, dem Normungswesen sowie dem SFV und ÖFB, konnte die LUA jedoch folgende Zusammenfassung zu den Voraussetzungen in Erfahrung bringen:

  • Für Regionalliga bzw. Aufstieg in die 2. Bundesliga und 2. Bundesliga-Spiele reicht eine "normale" Flutlichtanlage mit "normalen" Masten am Rand des Spielfelds und Lichtpunkthöhen (LPH) von max. 18 m sowie einer Farbtemperatur von 3000 K (warmweiß). Diese kann dimmbar ausgeführt werden, sodass im Training eine mittlere horizontale Beleuchtungsstärke von 75 bzw. 90 lx, im regionalen Wettkampf von 150 lx und nur für Wettkämpfe der 2. Bundesliga 400 lx verwendet werden können.
  • Eine TV-taugliche Anlage ist nur in Spielen mit der 1. Bundesliga notwendig. Sie entspricht aber nicht einer "normalen" Flutlichtanlage, weil die Masten weiter außerhalb des Spielfeldes mit LPH von 25-30 m verwendet werden, sowie weit höhere Farbtemperaturen (ab 5000 K – kaltweißes Licht) und nicht nur horizontale, sondern auch vertikale Beleuchtungsstärken von 800-1.200 lx, die nicht durch einfaches Dimmen die Standards im Naturschutzverfahren für Training und Regionalwettkampf bzw. Wettkampf in der 2. Bundesliga erfüllen können. Sie haben daher immer stärkere Auswirkungen aufgrund der höheren Farbtemperaturen, der höheren Lichtpunkte und der aufgeneigten Strahler.
  • Eine solche Anlage wäre aber auch beim ÖFB-Cup nur für den äußerst seltenen Fall (zwischen 0x bis 2x/Jahr; im äußerst möglichen Fall, aber vollkommen unrealistisch, max. 3x/Jahr) der Ziehung gegen einen 1. Bundesligisten und darüber hinaus nur wenn dieser seine Heimrechte nicht zuerst geltend macht sowie wenn der ORF auch für die Übertragung zusagt, notwendig. Zusätzlich müssten auch alle sonstigen infrastrukturellen Voraussetzungen für die 1. Bundesliga erfüllt sein.

Unter diesen Umständen sprach sich die LUA nach wie vor gegen die Verwirklichung einer fernsehtauglichen „1.-Bundesliga-Flutlichtanlage“ aus. Dies deshalb, da die Auswirkungen auf Umwelt (inkl. Mensch), Natur, Arten und Landschaft viel größer sind, bisher gar nicht alle abgebildet und abgeklärt wurden, sowie auch die sonstigen Voraussetzungen nicht nachgewiesen wurden. Darüber hinaus wäre es auch vollkommen unwirtschaftlich, eine Flutlichtanlage zu bauen, die nur für ca. 1 Spiel pro Jahr genutzt werden darf, weil sie für alle anderen Spiele die Standards in Zusammenschau der ÖNORMEN EN 12193 und O 1052 nicht einhalten kann.

Die Errichtung einer Flutlichtanlage für in der Regel max. nur 1 Spiel/Jahr widerspricht jedenfalls allen grundlegenden Überlegungen zur Nachhaltigkeit, sei es in (energie)wirtschaftlicher, ressourcenorientierter, umwelt- oder naturschutzfachlicher Sicht. Hier wäre es sowohl ökonomischer als auch ökologischer für den seltenen Fall eines Spieles gegen die 1. Bundesliga, z.B. auf das Stadion in Grödig auszuweichen, zumal der FC Pinzgau derzeit ohnedies noch nicht einmal in die 2. Bundesliga aufsteigen kann. Für alle anderen Spiele wies die LUA auch noch darauf hin, dass eine angemessene Übertragung grundsätzlich und technisch auch mit einer herkömmlichen Flutlichtanlage möglich ist. Die LUA riet daher von der Weiterverfolgung einer Flutlichtanlage, die über die Vorgaben der 2. Bundesliga hinausgehen, ab und ersuchte die Antragsteller ihr Vorhaben unter diesen Aspekten noch einmal grundlegend zu überdenken.

Dies ist erfolgt und die LUA freut sich über das Umdenken von Verein und Gemeinde, die ihr ursprüngliches Vorhaben zurückgezogen haben und nun eine „normale“ Flutlichtanlage planen, mit der sowohl ein geringerer Stromverbrauch als auch eine geringere Umweltbelastung verbunden ist. (gs)

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Wir gratulieren Sabine Werner zum 30-jährigen Dienstjubiläum!

Foto: © LUA

Bereits drei Jahrzehnte lang arbeitet unsere geschätzte Kollegin und Zoologin Mag. Sabine Werner bei der Landesumweltanwaltschaft (LUA). Als Sabine Werner am 05.09.1991 ihren Dienst antrat, war die LUA noch am Haus der Natur angesiedelt. Erst einige Jahre später wurde die LUA sodann per Landesgesetz (LUA-G 1998) in eine Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit überführt.

Im Jahr 2021 ist Sabine Werner mit ihrer Erfahrung, ihrem unglaublichen Gedächtnis, ihrem enormen Fachwissen und der Kontinuität, die sie mitbringt, einfach nicht wegzudenken aus der Arbeit der LUA. 30 Jahre Erfahrung und kompetente Beharrlichkeit sind einfach unbezahlbar im Rahmen dieser konfliktreichen und fordernden Tätigkeit. Aber es sind auch ihre persönliche Art, ihr verlässlicher Einsatz, ihre Ruhe und Gelassenheit sowie ihr Humor, die sie so einzigartig und wichtig für die Tätigkeit und ihre Kolleg*innen machen!

Wir freuen uns, dass Sabine Werner nach 30 Jahren immer noch bei uns ist und bedanken uns für ihren unermüdlichen Einsatz für Natur und Arten! (gs)

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