LUA-Notizen 4/2019
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 4/2019

In diesem Newsletter

■ Editorial der Umweltanwältin

■ Biotopkartierungs-Revision: Fortsetzung erwünscht!

■ Von buckligen Wiesen, steinigen Hängen und Hutweiden als Hotspots der Biodiversität

■ Bodenverbrauch und Zersiedelung auf Kosten der Zukunft?

■ Weniger Licht oder Insekten-Apokalypse?

■ Schafberg und Salzburg AG – Eine unglückliche Verbindung?

■ Zurück aus der Karenz und neu im LUA-Team

■ Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2019/20

Editorial der Umweltanwältin

Gishild Schaufler
Foto: © Gishild Schaufler

Im Jahr 2019 waren Klimawandel und Artensterben nicht nur in der LUA immer wieder Thema. Die Jugend hat uns mit "Fridays for Future" mit großem Durchhaltevermögen auf eine längst ausstehende Umkehr in der Klima- und Umweltpolitik aufmerksam gemacht. Immer wieder hört man jedoch, die Jugendlichen würden sich selbst nicht umweltfreundlich verhalten. Damit lenken die Kritiker aber nur von unserem eigenen Unvermögen ab. Unsere Kinder haben ein Recht auf Wohlergehen und Lebensstandard, was vor allem eine intakte Umwelt beinhaltet. Kinder lernen von Vorbildern und diese sind wir Erwachsene, die offenbar ihre Verantwortung nicht (effektiv genug) wahrnehmen. Deshalb sollten wir die Jugend nicht nur kritisieren oder loben, sondern sie wirklich unterstützen, endlich handeln und die trägen Strukturen überwinden.

Genauso wie der Klimawandel ist auch das Artensterben eine der aktuell größten Herausforderungen der Menschheit und das macht auch vor Salzburg nicht halt. Trotz des massiven Insektensterbens gab es im Frühling Bestrebungen den gesetzlichen Schutz der Trocken- und Magerstandorte in Salzburg zu schwächen. Wir begrüßen es, dass dieses Vorhaben dann aber doch nicht umgesetzt wurde. Für den faktischen Schutz ist allerdings die Biotopkartierung von großer Wichtigkeit, da nur wirklich geschützt werden kann, was bekannt ist (siehe dazu den Artikel "Biotopkartierungs-Revision: Fortsetzung erwünscht!"). Auch gingen über die letzten Jahrzehnte extensiv genutzte, strukturreiche Flächen, die mit ihrem besonderen Mikroklima einen wichtigen Lebensraum für Insekten bilden, immer mehr verloren, weshalb wir die letzten Reste erhalten sollten (siehe dazu den Artikel "Von buckligen Wiesen, steinigen Hängen und Hutweiden als Hotspots der Biodiversität").

Im Sommer und Herbst waren die Auswirkungen des Klimawandels auch bei uns zuerst mit Hitze und Trockenheit und dann mit Murenabgängen für viele Menschen sehr schmerzhaft zu spüren. Wir emittieren weiterhin viel zu hohe Mengen an Treibhausgasen, diese haben in Österreich im Sektor Verkehr sogar zugenommen. Trotzdem setzt man in der stau- und luftbelasteten Stadt Salzburg mit dem Ausbau der Mönchsberggarage auf die Förderung des Individualverkehrs. Auch in anderen Verfahren geht es immer wieder um Flächen für Parkplätze. Die Notwendigkeit wird damit untermauert, dass man die Autos nicht wegbekomme und ohne geordnete Parkplätze Chaos herrschen würde. Es ist zwar nachvollziehbar unpopulär, Flächen dem Autoverkehr zu entziehen, obwohl hier ebenfalls angesetzt werden müsste. Aber es ist wirklich unverständlich und nicht notwendig, die Attraktivität des Individualverkehrs noch zu steigern ohne dabei die wahren Gesamtkosten zu berücksichtigen.

Seit November sind nun die "Sünden“ der Raumordnung in den Medien. Die Berichte über Luxusimmobilien und Chaletdörfer reißen nicht ab. Die Einheimischen wollen sich nicht mehr für dumm verkaufen lassen, manche haben ihr Schweigen gebrochen und verleihen ihrem Unmut öffentlich Ausdruck. Sie wollen nicht mehr alles dem Tourismus und der Wirtschaft unterordnen und sich ihre Landschaft damit zerstören lassen. Die rechtskräftigen Bewilligungen können nicht mehr zurückgenommen werden, aber wir dürfen uns darauf nicht ausreden, sondern müssen eine Umkehr für die Zukunft finden. Natürlich sind Gemeinden und Bürgermeister nicht immer unbeeinflusst. Anstatt von den Gemeindepolitikern mit ihrer Raumordnungskompetenz Unmögliches zu verlangen, sollte man diese Aufgabe endlich auf eine neutralere Ebene verlagern (siehe dazu den Artikel "Bodenverbrauch und Zersiedelung auf Kosten der Zukunft?").

Auch mit privaten und sonstigen gewerblichen Bauten ist unsere Landschaft zersiedelt. Wir haben lt. Österreichischer Hagelversicherung die größte Supermarktfläche und auch das längste Straßennetz in Europa. Dadurch geht nicht nur wertvoller Boden verloren, sondern die damit verbundene immense Lichtverschmutzung führt auch zum Verlust des nächtlichen Lebensraumes und unserer Nachtlandschaft (dazu näher im Artikel "Weniger Licht oder Insekten-Apokalypse?"). Denn "Je dunkler der Himmel ist, desto heller werden die Sterne erscheinen" (Leonardo da Vinci).

Im Namen des gesamten LUA-Teams wünsche ich Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr!

Gishild Schaufler

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Biotopkartierungs-Revision: Fortsetzung erwünscht!

Seit 2016 steht ein Projekt der Landesregierung zur Erhebung geschützter Lebensräume still, während in Naturschutzverfahren mit veralteten, teilweise ungenauen Daten gearbeitet werden muss. Dieser Artikel soll eine kurze Zusammenfassung zum bisherigen Verlauf sowie einen Appell zur Fortsetzung der Revision der Biotopkartierung darstellen.

Eingangs sollte noch kurz erläutert werden, worum es sich bei der Biotopkartierung handelt und weshalb in Salzburg eine Revision der Biotopkartierung angestrebt wurde. Zwischen 1993 und 2008 wurden die gesetzlich geschützten Lebensräume bzw. Biotope (bíos = Leben, tópos = Ort), im Zuge der sogenannten „Biotopkartierung“ landesweit erhoben. Diese Daten dienen seither einerseits als Planungsgrundlage für den Vertragsnaturschutz und andererseits als wichtiges Hilfsmittel bei Projektplanungen, da hier schon frühzeitig geschützte Lebensräume erkannt und ihnen im besten Fall ausgewichen werden kann.

Aufgrund mehrerer Naturschutzgesetz–Novellen und somit geänderter Schutzkriterien für Lebensräume und auch, weil bei der ersten Biotopkartierung die technischen Hilfsmittel noch nicht besonders ausgereift waren und es zu vielen Unschärfen und Fehlern gekommen war, sollte ab 2013 eine Revision der Biotopkartierung in allen Gemeinden Salzburgs stattfinden. Diese Kartierungen erfolgten seither im gesamten Flachgau und Tennengau. In einigen Naturschutzverfahren hatte sich gezeigt, dass sich Grundeigentümer nicht über das Vorhandensein geschützter Biotope auf ihren Grundstücken sowie die rechtliche Bedeutung dessen bewusst waren. Deshalb sollte bei der Kartierungsrevision die Information der Grundeigentümer bezüglich Durchführung und Ergebnisse wesentlich verbessert werden. Einerseits wurden die jeweiligen Biologen bzw. „Biotopkartierer“ im Vorfeld in den Gemeindezeitungen und bei Informationsveranstaltungen, zu denen die Ortsbauernobmänner eingeladen waren, vorgestellt. Nach der Kartierung wurde jeder betroffene Grundeigentümer brieflich von geschützten Biotopen auf seinem Grundstück aufgeklärt und zu einer Ergebnispräsentation in den jeweiligen Gemeinden eingeladen. Zusätzlich gab es noch die Möglichkeit, Sprechtage mit den jeweiligen Biotopkartierern zu besuchen und bei Verdacht auf Unstimmigkeiten einen schriftlichen Antrag zur Änderung der erhobenen Daten einzureichen.

Konflikte und Verzögerungen

Diese umfassende Information der Grundeigentümer führte naturgemäß auch zu mehr Aufmerksamkeit für geschützte Biotope – nicht nur im positiven Sinne. Bei einigen wenigen Ergebnis-Präsentationen kam es zu Diskussionen mit Vertretern der Landwirtschaftskammer, die in Folge in den Medien teilweise übertrieben dargestellt wurden und mit der Zeit zu einem negativen Stimmungsbild führten. In den meisten Gemeinden waren die Kartierungen ohne große Mängel durchgeführt worden. Es wurde befürchtet, dass es zu neuen Schutzgebietsausweisungen kommen würde und auch die Kartierung von nicht geschützten, jedoch trotzdem kartierten Lebensräumen wurde kritisiert. Dass es nun zu einer Kartierung der seit 2007 auch ex-lege geschützten Mager- und Feuchtstandorte (sofern größer als 2000 m²) kam, war vermutlich ebenfalls vielen Grundeigentümern ein Ärgernis. Zusätzlich kommt im Zuge einer Revision natürlich auf, wenn vormals kartierte geschützte Lebensräume verkleinert oder zerstört wurden, was unangenehme Naturschutzverfahren nach sich ziehen kann. Der teilweise verbreitete Irrglaube, dass man als Landwirt in nach § 24 geschützten Lebensräumen „nichts mehr darf“ und automatisch bestimmte Schnittzeitpunkte einhalten müsse, trug ebenfalls zur schlechten Stimmung bei. Fakt ist, dass eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung, sofern sie dem Biotop nicht schadet, nach wie vor zulässig ist. Im Zuge der bisherigen Revisionskartierung wurden lediglich Empfehlungen zur optimalen Pflege gemacht.

Der Beantwortung einer Landtagsanfrage nach kam es in weiterer Folge zu Interventionen durch die Landwirtschaftskammer bei der Naturschutzbehörde und der damaligen Naturschutz-Ressortleiterin Dr. Astrid Rössler, die unter anderem dazu führten, dass nicht rechtlich geschützte Biotope wie Streuobstwiesen wieder aus der Datenbank gelöscht und auch zukünftig nicht mehr erhoben wurden. Außerdem erwirkte die Landwirtschaftskammer, dass eigene Biotoptypensteckbriefe für die Salzburger Biotopkartierung erstellt wurden, die teilweise sehr strenge Kriterien und Schwellenwerte für bestimmte Biotope beinhalteten. Eine weitere Kartierung von Salzburger Gemeinden bis zur Fertigstellung der Biotoptypensteckbriefe war von der Landwirtschaftskammer nicht erwünscht, weshalb 2016 keine weitere Vergabe von Gemeinden an Biotopkartierer erfolgte. Obwohl 2017 die Steckbriefe weitgehend fertig gestellt und veröffentlicht wurden und seither nur noch geringfügige Veränderungen vorgenommen wurden, kam es bisher zu keiner Fortsetzung der Biotopkartierungs-Revision.

Aktuell wurden nur die Gemeinden des Flachgaus und Tennengaus kartiert. Zu einer Veröffentlichung der Daten kam es nur in 17 Gemeinden des Flachgaus, weitere 34 warten noch auf eine Veröffentlichung. Im Pongau, Lungau und Pinzgau, also auf 75 % der Landesfläche, wurden noch keine Revisions-Erhebungen durchgeführt (bis auf eine Gemeinde im Pinzgau).

Auf die Landtagsanfrage, wie es denn überhaupt sein kann, dass die Landwirtschaftskammer ein jahrzehntelang bestehendes Projekt des Landes Salzburg unterbrechen bzw. beenden kann, wird lediglich geantwortet, dass die Unterbrechung vom damals zuständigen Ressort bzw. der Abteilungsleitung beschlossen wurde. Dass bei dieser Verzögerung der Einfluss der Landwirtschaftskammer eine maßgebliche Rolle spielte, liegt jedoch aufgrund vorhergehender Landtagsanfragen-Beantwortungen auf der Hand.

Bedeutung der Biotopkartierungs-Revision für den Artenschutz

Eine weitere Landtagsanfrage, wie der Schutz von zu schützenden Flächen und damit verbundenen Pflanzen und Tiere ohne Biotopkartierung gewährleistet werden solle, beantwortet das Naturschutz-Ressort dahingehend, dass durch die Revisionskartierung kein Schutz von Lebensräumen bewirkt werden würde, sondern diese einen rein deklaratorischen Charakter besitze, da die Lebensräume ja bereits einem ex-lege-Schutz unterliegen. Das ist richtig, allerdings muss dazu angemerkt werden, dass aufgrund der teilweise komplizierten Anforderungen für geschützte Lebensräume und der erforderlichen biologischen Expertise für Laien und selbst Naturschutz-Behördenvertreter oft unklar ist, ob ein Lebensraumschutz vorliegt oder nicht. Bei einem Nicht-Erkennen besteht natürlich die Gefahr, dass ein Projekt bewilligt wird und dabei ein wertvoller Lebensraum zerstört wird. Weiters steigen bei einer ungenauen Datengrundlage Aufwand und Dauer von Naturschutzverfahren. Zusätzlich kann es zum Beispiel im Zuge von Raumordnungsverfahren vorkommen, dass aufgrund der Unkenntnis geschützte Lebensräume nicht berücksichtigt werden, obwohl eine noch nicht im Zuge der Erstkartierung erfasste Mager- oder Feuchtwiese vorliegt, die auch eine naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht auslöst. Viele Naturschutzverhandlungen müssen außerdem zu Zeitpunkten durchgeführt werden, wenn Wiesen bereits gemäht wurden und dadurch eine Beurteilung zusätzlich erschwert wird. Unter vielen Naturschutz-Behördenvertretern und von der Landesumweltanwaltschaft wird deshalb sehnlichst auf eine Fortsetzung der Biotopkartierungs-Revision gewartet. (sp)

Auskunft des Naturschutz-Ressorts zur Fortsetzung der Biotopkartierungs-Revision

Dem Naturschutz-Ressort wurde die Möglichkeit gegeben die eigene Position darzulegen, weshalb der nachfolgende Absatz von ebendiesem formuliert wurde. Es handelt sich dabei nicht um die Meinung der LUA Salzburg.  (Nachtrag Februar 2020)

Nach Rücksprache mit dem Naturschutzressort wurde die gesetzlich vorgeschriebene Biotopkartierung in den Jahren 1992 bis 2007 durchgeführt und ist abgeschlossen. Auch sind die Biotoptypensteckbriefe, welche die im Bundesland Salzburg vorkommenden Lebensräume beschreiben, weitgehend fertiggestellt. Auf Nachfrage beim ressortzuständigen Referenten für Naturschutz zum weiteren Vorgehen bei der Revisionskartierung, solle seiner Ansicht nach das Kartier-Prozedere vereinfacht und weiter objektiviert werden. Hierfür wäre denkbar, dass z.B. nicht alle Pflanzenarten eines Biotopes erhoben werden müssen, eine Erhebung der lebensraumtypischen Pflanzenarten und von geschützten und gefährdeten Arten zur eindeutigen Biotopansprache ist zumeist ausreichend. Außerdem wolle man noch am Image der Biotopkartierung bzw. der Revisionskartierung in der Öffentlichkeit arbeiten, da diese reinen deklarativen Charakter habe und nicht wie oft behauptet wird, erst durch eine Kartierung Flächen unter Schutz fallen. Um dies und andere naturschutzrelevante Themen zu besprechen, ist im Frühjahr 2020 eine Besprechung mit den zuständigen Vertretern aller politischen Fraktionen geplant. Die Daten der in den Jahren 2013 bis 2017 durchgeführten Revisionskartierung werden evaluiert und man erwartet sich davon z.B. neue Erkenntnisse bezüglich der Wirksamkeit bisheriger Pflegemaßnahmen im Zuge des Vertragsnaturschutzes.


Text zum nachfolgenden Foto:
Nicht für jeden ist ersichtlich, dass es sich hierbei um einen gesetzlich geschützten Lebensraum (Feuchtwiese) handelt. Unter anderem können dafür die Flächengröße und der Anteil der feuchteliebenden Pflanzenarten Voraussetzung sein. Wenn Torfuntergrund vorliegt oder die Wiese im Hochwasserabflussgebiet liegt, spielt die Flächengröße wiederum keine Rolle. Klarheit verschafft hier die Biotopkartierungs-Revision. 

Feuchtwiese
Foto: Amt der Salzburger Landesregierung, Biotoptypensteckbriefe von Nowotny et al. 2017 (abgerufen am 11.12.2019 unter https://portal.salzburg.gv.at/ins/biotoptyp/bearbeiten.do?id=3.1.2.1.1)
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Von buckligen Wiesen, steinigen Hängen und Hutweiden als Hotspots der Biodiversität

Heutzutage muss man schon lange suchen um sie noch zu finden: die magere Hutweide in den Tal- und Mittelgebirgslagen. Dieser Lebensraum unterscheidet sich von den noch weit verbreiteten Almweiden der Hochlagen durch weniger extreme klimatische Bedingungen.

Wie der Name erwarten lässt, sind Hutweiden aufgrund jahrzehntelanger Bewirtschaftung durch extensive Beweidung entstanden und auch auf diese Bewirtschaftung mit geringer Viehdichte angewiesen. In den tiefen Gunstlagen für die Landwirtschaft sind diese Weiden schon fast völlig verschwunden, durch Entsteinen, Überschütten und Einplanieren, schöngeredet als „landwirtschaftliche Verbesserung“ oder „Geländekorrektur“ und zur maschinentauglichen Vielschnittwiese umgewandelt. Aber auch in den mittleren Lagen und Bergtälern sind Hutweiden mittlerweile an die steilen Hänge zurückgedrängt und sogar hier durch die Hochdruck-Güllespritzung bedroht.

Dabei beinhalten diese selten gewordenen Lebensräume eine bemerkenswerte Artenvielfalt, sowohl was die Pflanzenarten als auch die Fauna betrifft. Vielfach sind diese Flächen Rückzugsgebiet für Arten, die im intensiver genutzten landwirtschaftlichen Umfeld keine Lebensräume mehr finden. Diese auf den flachgründigen und steinigen Weiden sehr unterschiedlichen Lebensbedingungen auf engstem Raum ermöglichen die Besiedlung durch wesentlich mehr Tier- und Pflanzenarten als die „normale“ Intensivwiese. 

Ausschlaggebend für diesen Artenreichtum ist das Zusammenspiel der Faktoren Mikroklima, Relief und Boden, welches den besonderen Strukturreichtum und die große Heterogenität bedingt. Die vielfältige Oberflächengestalt prägt die Vegetation durch trockene Standorte an den sonnenexponierten und windausgesetzten Erhebungen. Hier weist die Pflanzenbedeckung Lücken auf und der anstehende Rohboden, Stein oder Fels tritt zutage, während in den Senken und Mulden feuchteres und kühleres Mikroklima vorherrscht. Daher zeigen bereits die hier vorkommenden Pflanzenarten gegensätzliche Ansprüche und die Bandbreite umfasst trockentolerante bis hin zu auf regelmäßige Durchfeuchtung angewiesene Arten. Die Vegetation enthält damit ein buntes Gemisch aus Kräutern und Gräsern, Moosen und Flechten sowie einzelnen oft kleinwüchsigen Sträuchern. 

Der Reichtum an unterschiedlichen Blüten lockt und nährt eine Vielzahl von Insekten, wie Wildbienen, Heuschrecken, Ameisen, Käfer und Schmetterlinge, darunter die FFH-Arten Schwarzer Apollo oder Thymian-Ameisenbläuling. Besonders die steinigen Kuppen oder anstehenden Felsen mit ihren Höhlungen bieten günstige Verstecke für Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger. Der Insektenreichtum und der unebene Untergrund mit Nischen mit einzelnen Sträuchern schaffen geeignete Brutbedingungen für Vögel, wie Baumpieper, Goldammer oder Neuntöter.

Auch wenn solche Magerstandorte wirtschaftlich wenig produktiv wirken, ihre Bedeutung für Natur, Landschaft und Biodiversität sind in der heutigen Zeit nicht hoch genug zu werten und verdienen es geschützt und erhalten zu werden. (sw)

Bürstlingsweide
Reich strukturierte artenreiche Bürstlingsweide im Vergleich zu den hellgrünen Intensivwiesen im Hintergrund, Foto: LUA
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Bodenverbrauch und Zersiedelung auf Kosten der Zukunft?

Überlegungen für eine effektive Trendwende

Die Landesumweltanwaltschaft wird regelmäßig von besorgten Bürgerinnen und Bürgern kontaktiert, die sich in ihren Gemeinden für den Erhalt von Naturräumen und gegen deren Umwidmung in Bauland einsetzen. Regelmäßig geht es dabei um Baulandwidmungen von Feucht- und Moorflächen, Bracheflächen, Grundflächen die von geschützten Gewässern durchquert werden, Waldgebiete usw. Oft handelt es sich um wichtige oder letzte Rückzugsräume von geschützten Pflanzen und Tierarten. Nicht selten wird berichtet über wirtschaftliche Interessen von Immobilienentwicklern und Bauunternehmern, persönlichen Beziehungen, der „Rettung“ verschuldeter Grundeigentümer und ähnlichen Hintergründen einer Umwidmung. 

Für jeden dieser Fälle gilt: Die Menschen sind nicht allein grundsätzlich „gegen“ etwas, sondern sie beschäftigen sich intensiv mit der Sache, haben oft schon mit dem Bürgermeister oder sogar Landespolitikern gesprochen, bringen sich in den Verfahren zu Räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplanänderungen mit Stellungnahmen ein, befragen sogar zunehmend Fachexperten und sie fühlen sich letztendlich durch die trotzdem gefassten positiven Beschlüsse der Gemeindevertretungen übergangen. Die Landesumweltanwaltschaft wird meist um Rat gebeten, was in solchen Fällen unternommen werden könnte.

Diese Erfahrungen sind auch uns gut bekannt. Mit der Einführung der SUP-Richtlinie im Jahr 2004 beteiligte sich die LUA bis 2007 intensiv an Änderungen von REKs und FWPs. Ab 2008 erfolgte aber ein Teilrückzug aus den Raumordnungsverfahren, beschränkt auf jene Fälle, in denen in nachgeordneten Verfahren mit einer Parteistellung seitens der LUA zu rechnen ist (UVP, Natura-2000, Naturschutzgesetz-Schutzgüter insb. Artenschutz). Ab 2011 war durch Personalkürzungen eine Weiterbearbeitung gar nicht mehr möglich, aber auch nicht sinnvoll: Stellungnahmen unter Einsatz von hohem fachlichem und zeitlichem Aufwand wurden in der Abwägung durch die Gemeinden politisch überstimmt. Eine sachliche Auseinandersetzung auf der spezialisierten Fachebene fand meist nicht statt. Die Praxis zeigte, dass ein Raumordnungsverfahren – trotz SUP-Richtlinie – keine Ansatzpunkte für eine effektive Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzinteressen bietet, obwohl Artikel 1 der Richtlinie die Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zum Ziel hat, indem dafür gesorgt werden soll, dass bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, entsprechend dieser Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen werden.

Die Frustration der Bürgerinnen und Bürger aufgrund einer ineffizienten Beteiligung, die zwar Stellungnahmen erlaubt, die aber deren Durchsetzung und Überprüfung nicht vorsieht, ist offensichtlich und nachvollziehbar. Zuletzt hat sich dieser Volkszorn an den zahlreichen touristischen Zweitwohnsitzen der letzten Jahre entzündet, die der Bevölkerung ursprünglich während wirtschaftlicher „Notjahre“ als für den Tourismus zwingend notwendige Beherbergungsbetriebe erklärt wurden, die aber nach wenigen Jahren für den Großteil ihrer Lebensdauer als Pensionsvorsorgeobjekte für EU-Bürger oder schlicht als Finanzanlageobjekte in Niedrigzinszeiten dienen und dem touristischen Zweck nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Bild in der Öffentlichkeit wird umso fataler, wenn derartige Bauvorhaben im Zuge ihrer Umsetzung in den Verdacht geraten bspw Widmungs- und Naturgefahrengrenzen zu missachten oder die Bettenanzahl zu überschreiten, ab der eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig gewesen wäre. Reflexartig stellt sich die Frage nach einer Umgehung solcher Prüfungen. Am erschütterndsten sind aber die Berichte jener, die sich in ihren eigenen Gemeinden nicht trauen öffentlich zu sprechen, weil sie sich bedroht oder gesellschaftlich geächtet und dadurch Benachteiligungen ausgesetzt fühlen – egal ob direkt oder indirekt und egal durch wen. Der ORF-Bericht „Geld versetzt Berge“ zeigte in beschämender Weise auf, wie wichtig hier eine Kurskorrektur im Sinne eines offenen und wertschätzenden Umgangs und die Einnahme einer sachlich und moralisch unzweifelhaften Haltung schon auf lokaler Ebene ist. Es darf nicht der geringste Anschein entstehen, dass aus anderen als sachlichen Argumenten Entscheidungen getroffen werden und Bürger eingeschüchtert werden.

Gerne wird im Raumordnungsverfahren gegen Sachargumente auf den „strategischen Aspekt“ der Umweltprüfung im Sinne einer bloß „abstrakten Prüfung“ verwiesen. Die Detailprobleme seien in den nachfolgenden Verfahren zu lösen. Diese Sichtweise ist aber inkompatibel mit den Zielen der SUP-Richtlinie, weil auf diese Weise im Rahmen einer SUP/Erheblichkeitsprüfung niemals ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt werden kann. Die Verschiebung anstehender Probleme auf die nächste Verfahrensebene führt nur dazu, dass mit Plänen und Programmen auf Raumplanungsebene Fakten geschaffen werden die in den nachgeordneten Verfahren zu einer eingeschränkten Prüfpflicht führen (immerhin besteht dann ja schon Bauland). Mit EU-Recht ist dies nicht in Einklang zu bringen. 

All jenen in der Bevölkerung, die nun eine Zurücknahme von Widmungen und Bewilligungen fordern, ist entgegen zu halten, dass diese in rechtsstaatlichen Verfahren aufgrund der bisher geltenden Rechtslage erwirkt wurden und realistisch nicht mehr angreifbar sind. Während sich die Grundeigentümer, Immobilienentwickler und Betreiber eines Vorhabens regelmäßig auf den Rechtsstaat berufen, um ihren aus der Umwidmung gezogenen „Nutzen“ zu verteidigen, fehlt es aber den kritischen Stimmen aus der Öffentlichkeit selbst an einem rechtsstaatlichen Instrument, ihre Argumente im Raumordnungsverfahren überprüfen zu lassen. Dieses Ungleichgewicht schafft Ungleichheit und führt zu politischer Frustration. 

Gleichzeitig schreitet der Bodenverbrauch (auf sinkendem aber immer noch hohem Niveau von 11,8 ha pro Tag in Österreich lt UBA und von 1,5 ha in Salzburg lt VCÖ) voran und es werden wertvolle Böden – seien es landwirtschaftlich oder naturschutzfachlich bedeutsame Böden – ungeschützt versiegelt. 

Ein Blick über die Grenze zeigt ein anderes Modell: In Deutschland werden Umwidmungen einem förmlichen Behördenverfahren mit effektiver Öffentlichkeitsbeteiligung durch gerichtlichen Rechtsschutz unterzogen. Lebensräume und Arten müssen detailliert erhoben und auch von amtlichen Sachverständigen bewertet und von der Behörde konkret beurteilt werden. Auch der Verlust von Flächen durch Umwidmung muss kompensiert werden, wodurch auch landwirtschaftliche Böden funktional erhalten bleiben sollen und nicht ersatzlos verloren gehen. 

Dies zeigt, dass es für die Zukunft nicht nur einer gesellschaftlichen Änderung im gegenseitigen Umgang bedarf, sondern auch einer dringenden systematischen Änderung in Raumordnungsverfahren: Vermeidung jeglichen Anscheins der Ausnutzung oder Abhängigkeit von einer persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zu Widmungswerbern, Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Versachlichung von Entscheidungen und Systemänderung der Verfahren durch Einrichtung eines Zugangs der Öffentlichkeit zu einer unabhängigen Prüfinstanz. Eine effektive Veränderung ist unumgänglich, wenn wir als Gesellschaft den Bodenverbrauch und die Zersiedelung ernsthaft stoppen wollen. (mp)

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Weniger Licht oder Insekten-Apokalypse?

Zuletzt berichteten wir in den LUA-Notizen 18/3 von den neuesten Erkenntnissen zur Lichtverschmutzung und zur Nacht als wichtigem Lebensraum. In den Verfahren zu Flutlichtanlagen auf Schipisten und Sportstätten konnten in Salzburg bereits wichtige Standards etabliert werden. Doch auch die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Verursacher von Lichtverschmutzung, wobei die Zersiedelung unseres Raumes diesen Umstand noch verstärkt.

Wenn sich Straßen und Wege in einem Schutzgebiet befinden, wird die Einhaltung des Stands der Technik nach den einschlägigen ÖNormen auch hier von uns in den Verfahren gefordert. Dabei geht es ebenfalls um die Minimierung der negativen Auswirkungen von Licht. Die sicherheitstechnischen Anforderungen sollen erfüllt, aber nicht überschritten werden. Denn einerseits ist auch hier „das große Ganze“ zu betrachten und andererseits führt mehr Licht nicht automatisch zu mehr Sicherheit.

Es ist längst überholt, dass mit Licht Kriminalität wirksam bekämpft werden könne und doch wird dies immer wieder unreflektiert, z.B. als Einbruchsprävention in der Dämmerungszeit in Gemeindezeitungen, verbreitet. Auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit stimmt die Devise "je heller und greller, desto besser" nicht, sondern spielen viele Faktoren, wie vor allem die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung und Vermeidung von Blendung eine Rolle. Da wir nicht alles beleuchten können und sollen, ist es aber auch unabdingbar wieder mehr Selbstverantwortung für unser Handeln zu übernehmen.

Zur Straßenbeleuchtung hatten wir diesen November eine sehr interessante nächtliche Exkursion zu unterschiedlichen Beleuchtungsanlagen und diesbezüglichen technischen Möglichkeiten mit Herrn Ing. Bruno Wintersteller vom Magistrat Salzburg, Öffentliche Beleuchtung, dem wir an dieser Stelle ganz herzlich dafür und für seine stetige Bereitschaft zur Weitergabe seines fachlichen Wissens danken.

Leider werden aber die Straßenbeleuchtungen auch meist noch "überschattet" von privater und Werbe-Beleuchtung. Nach Auskunft der Stadt Wien macht die Straßenbeleuchtung zwar zwei Drittel aller Lichtquellen im öffentlichen Raum aus, sie ist aber nur für ein Drittel des Lichtsmogs verantwortlich. Gegen die anderen Lichtanlagen gibt es derzeit leider keine effektive Handhabe zum Schutz des Naturhaushaltes, der Arten und unserer Nachtlandschaft. Von politischer Seite wird „Deregulierung“ großgeschrieben, weshalb neue gesetzliche Bestimmungen unerwünscht sind. Mit diesem Argument wurde leider auch unsere Forderung, beleuchtete Werbeanlagen einem Bewilligungstatbestand zu unterziehen, bei der letzten Naturschutzgesetznovelle abgelehnt.

Aber auch in privaten Gärten sind immer mehr dekorative Beleuchtungen zu beobachten und das nicht nur in der Weihnachtszeit. Der Grund, warum z.B. ein Baum angestrahlt oder eine Weihnachtsbeleuchtung installiert wird, ist natürlich, weil es gefällt und nicht bewusst ist, dass damit Vögel und andere Tiere nachhaltig gestört werden.

Eine neue Studie zu den Auswirkungen von künstlichem Licht bei Nacht (ALAN – artificial light at night) auf Insekten ist diesen November veröffentlicht worden. Die Forscher (Owens et al. 2019) kamen darin zu dem Ergebnis, dass neben Lebensraumverlust, Pestizideinsatz, invasiven Arten und Klimawandel, das künstliche Licht bei Nacht meist ein vernachlässigter, aber wesentlicher Verursacher und Beschleuniger der „insect apocalypse“ (massives Insektensterben) und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf unsere Ernährungssicherheit ist. Die Autoren weisen aber auch darauf hin, dass die schlimmen Folgen leicht zu verhindern sind, indem wir das Licht abschalten.

Viele Außenbeleuchtungen sind unnötig, z.B. von Supermarktparkplätzen außerhalb der Öffnungszeiten, Werbebeleuchtungen durch die ganze Nacht, wild blinkende Weihnachtslichter oder Lasershows im Freien. Deshalb appellieren wir hier an alle Supermarktbetreiber, Autohändler, Hoteliers und sonstige Gewerbetreibende als auch die öffentliche Hand und an alle Privatpersonen: Bitte Licht aus! (gs)

Literatur:

Owens et al. 2019, Light pollution is a driver on insect declines, Biological Conservation, https://doi.org/10.1016/j.biocon.2019.108259

Licht-Apokalypse
Bild: Mit freundlicher Genehmigung von Alpenverein und https://www.foto-webcam.eu/
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Schafberg und Salzburg AG – Eine unglückliche Verbindung?

Laut einem Bericht in der SN vom 11.12.2019 fließen Millionen in ein Naturjuwel. Gemeint sind große Investitionen im Gipfelbereich des Schafberges. All das sind jedoch nur Konzepte und Ideen der Toursitiker der Salzburg AG ohne Behördenverfahren oder Bewilligungen.

Bisher gibt es zu den Projekten am Schafberg in der Gemeinde St.Gilgen erst Vorgespräche mit teilweise äußerst kritischen Einschätzungen der Naturschutz-Experten. Sollen doch in den geschützten Bereichen technische Konstruktionen in die Landschaft "geknallt" werden, die so nie bewilligt werden können.

Es stellt sich also die Frage: Soll hier mit Medienberichten Druck auf die Entscheidungsfindung in den noch ausstehenden Verfahren aufgebaut werden? Eine äußerst fragwürdige Vorgangsweise seitens der Salzburg AG. (ww)

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Zurück aus der Karenz und neu im LUA-Team

Nina Leitner ist nach der Karenz anlässlich der Geburt ihrer Tochter wieder zurück bei uns in der LUA. Trotz der Reduktion auf 18 Wochenstunden hat sie das Sekretariat wieder mit vollem Einsatz und der gewohnten Verlässlichkeit und Genauigkeit zurückerobert. Sie widmet sich ab jetzt am Montag und Dienstag wieder unseren Akten und der gesamten Büroorganisation.

Die restlichen 17 Stunden hat Agnes Carstensen übernommen, die es nach über neun Jahren im deutschen Polizeidienst aus privaten Gründen nach Salzburg verschlagen hat. Sie betreut nun von Mittwoch bis Freitag unser Sekretariat und bereichert uns mit ihren vielseitigen Erfahrungen.

Wir freuen uns sehr, dass mit Nina Leitner und Agnes Carstensen unser Team nun wieder komplett ist. Frau Karin Wolfgruber danken wir für die Karenzvertretung und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute. (gs)

LUA-Team
Das neue/alte LUA-Team ist bereit für 2020! Foto: LUA
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Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2019/20

Tennengebirge
Tennengebirge, Foto: LUA (sw)

Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg bedankt sich für die gute Zusammenarbeit, Ihr Interesse, Ihre Unterstützung, Ihre Kritik und Ihre Geduld und

wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest,

erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

 

Unser Büro ist von 23.12.2019 bis 6.1.2020 geschlossen.

Zusendungen per Post oder per E-Mail ab 20.12.2019 werden erst mit Wirksamkeit vom 7.1.2020 zugestellt und bearbeitet. 

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