Editorial
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(c) Gishild Schaufler, Umweltanwältin
Zur Erreichung der Natur- und Klimaziele
Um den Verlust der biologischen Vielfalt zur Erhaltung der menschlichen Lebensgrundlage bis 2030 zu stoppen und umzukehren, endete im Dezember vor einem Jahr die 15. Weltnaturkonferenz in Montréal mit dem Ziel, 30% der weltweiten Land- und Wasserfläche unter effektiven Schutz zu stellen und 30% der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen (siehe dazu Editorial 4/2022). Im Juni 2023 folgte auf EU-Ebene eine Einigung im Rat zum Vorschlag der Europäischen Kommission vom Juni 2022 zu einer Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, dem „Nature Restoration Law“ bzw. „Renaturierungsgesetz“. Aufgrund der Wichtigkeit zur Sicherung der menschlichen Lebensgrundlage appellierten im Herbst 2023 auch alle neun österreichischen Umweltanwälte und Umweltanwältinnen gemeinsam in einem offenen Brief an sämtliche Entscheidungsträger:innen, sich für das Renaturierungsgesetz einzusetzen (Offener Brief der LUAs).
Im „Trilog“ zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament kam es im November 2023 zu einer vorläufigen Einigung, wenn auch in abgeschwächter Form. Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt betonte: „Durch die Wiederherstellung einer gesunden Natur helfen wir uns selbst und schützen uns vor den Auswirkungen des Klimawandels. Eine gesunde Natur bedeutet auch eine angemessene Versorgung mit sauberem Wasser, sauberere Luft, kühlere Städte während Hitzewellen, Pufferzonen gegen Stürme an unseren Küsten und reichhaltige Lebensmittelquellen“. Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Green Deal, wies zudem auf das positive Signal an unsere globalen Partner der Weltnaturkonferenz in Montréal hin, dass wir unsere Verpflichtungen ernst nehmen und bekräftigte, dass es bei der Wiederherstellung der Natur keine Zeit zu verlieren gilt, „schließlich hängen unser Wohlergehen und unsere Wirtschaft davon ab“ [1]. Die im Trilog ausverhandelte Version wurde vom Umweltausschuss des Parlaments Ende November angenommen. Nun fehlt noch die abschließende Abstimmung im Plenum des Parlaments, auf die Anfang 2024 zu hoffen ist.
Gleichzeitig müssen wir auch unsere Klimaziele erreichen, denn Anpassungsmaßnahmen und natürliche Kohlenstoffspeicherung können auch eine unaufhaltsam voranschreitende Klimaerhitzung durch andauernd hohe Treibhausgasemissionen nicht kompensieren. Dazu ging gerade die 28. Weltklimakonferenz zu Ende, wobei sichtbar wurde, dass das in Paris verhandelte 1,5°C-Ziel in immer unerreichbarere Ferne rückt. Der dort veröffentlichte Klimaschutzindex 2024 zeigt, dass kein Staat genug für den Klimaschutz tut, weshalb die ersten drei von 67 Plätzen im Ranking dieses Index leer blieben. Österreich liegt im Vergleich zum letzten Jahr unverändert auf Platz 32. Dieses Ranking setzt sich aus der Wertung von vier Kategorien zusammen, wobei Österreich bei der Klimapolitik und bei den Erneuerbaren Energien (jeweils Platz 19) sowie den Treibhausgasemissionen (Platz 34) noch im Mittelfeld liegt, jedoch beim Energieverbrauch mit Platz 51 sehr weit hinten ist. Positiv anerkannt wurden Klimaticket und Förderung des Bahnnetzes sowie Energiepolitik und CO2-Bepreisung. Kernforderungen hingegen sind der Ausbau Erneuerbarer Energieprojekte, Gesetze zur Reduktion des hohen Energieverbrauchs und das längst überfällige Klimaschutzgesetz [2].
Der renommierte Klimaexperte Hans Joachim Schellnhuber ließ in einem Interview anlässlich der Klimakonferenz kürzlich aufhorchen, als er vor dem Ende der menschlichen Zivilisation bei einer Erderwärmung um 3°C warnte [3]. Um sowohl die Klima- als auch die Naturziele zu erreichen, die miteinander Hand in Hand gehen, sind sehr große Anstrengungen notwendig, aber sie sind es wert, weil wir nur so die Lebensgrundlage für unsere künftigen Generationen retten können. Dazu gehören viele große und kleine Maßnahmen sowie die Akzeptanz der begrenzten Ressourcen, die uns auch weiter versorgen können, wenn wir nicht ständig und immer weiter aus dem natürlichen Kreislauf ausbrechen. Dabei dürfen wir die Verantwortung nicht von uns schieben, indem wir immer auf die jeweils anderen Sektoren oder Länder verweisen, „die ja viel mehr CO2 ausstoßen“ oder unser Gewissen mit der überstrapazierten Bezeichnung unserer Projekte und Taten als „nachhaltig“ oder „nur unwesentlichen kleinen Beitrag“ bzw. „nur wenigen %“ täuschen und beruhigen und somit nützlichen, aber unpopulären Maßnahmen keine Chance geben (wie z.B. dem Ende von Greenwashing, steigendem Konsum und Bodenverbrauch, dem Ausstieg aus dem Fossilen Energieverbrauch, dem naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien und gleichzeitigen Energiesparen, der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs in den Städten oder auch nur der Geschwindigkeit usw.).
Das Jahr 2023 war für die LUA und das gesamte Team besonders herausfordernd wegen der vielen Angriffe während des Wahlkampfes und der Begutachtung zur Änderung des Naturschutzgesetzes, gleichzeitig motiviert aber auch die vielfache Unterstützung von unterschiedlichen Seiten. Die Schwierigkeit in der Vertretung der Natur liegt oft im Verkennen ihres lebensnotwendigen Werts, weil ihr langfristiger insbesondere auch wirtschaftlicher Nutzen in den Verfahren nicht ermittelt wird und daher auch nicht gleichwertig den geltend gemachten Zahlen zu Arbeitsplätzen oder regionaler Wertschöpfung gegenübergestellt werden kann. Neben ca. 700 großen und kleinen Verfahren zu unterschiedlichsten Projekten und Maßnahmen, die tagtäglich mit Eingriffen in die Natur verbunden sind, zeigten wir deshalb in der Frühlingsausgabe Beispiele, wofür wir uns einsetzen und warum das so wichtig ist. Vom Sommer bis zum Herbst beschäftigten uns die Themen der Verfahrensbeschleunigung und Gesetzesnovelle sowie der Umgang mit der endlichen Ressource Boden und seiner Chance für den Klima- und Artenschutz (Sommerausgabe, Herbstausgabe). In dieser Ausgabe widmen wir uns noch einmal dem Umgang mit Flächen und Lebensräumen sowie langen Verfahrensdauern, die zu Lasten der Natur gehen. Nicht nur zu Weihnachten, aber doch aus diesem Anlass ersuchen wir auch heuer wieder um Rücksichtnahme auf unsere tierischen Mitbewohner in Haus und Garten (Gebäudebrüter, Folder Weihnachtsbeleuchtung, Feuerwerke und Lasershows, Wintervogelbeobachtung).
Somit wünsche ich im Namen des gesamten LUA-Teams schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2024!
Gishild Schaufler
Quellen:
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_23_5662
[2] https://ccpi.org/country/aut/
[3] https://orf.at/stories/3341835/
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Wieviel Flächenverlust verträgt ein (geschützter) Lebensraum?
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Bagger im Moor, Foto: Verena Gfrerer
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Eine der häufigen Fragen in der Naturschutzpraxis ist die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß Eingriffe in geschützte Lebensräume im Naturschutzverfahren bewilligt werden können oder nicht. Dabei ist nach dem Gesetz zu beurteilen ob es zu „mehr als nur unbedeutend abträglichen Auswirkungen“ kommt und wenn ja, ob die Maßnahme „wesentlich den grundsätzlichen Zielsetzungen des Lebensraumschutzes widerspricht“.
Eine gängige Argumentation zur Vermeidung einer negativen Beurteilung ist es, den Eingriff bzw. den Verlust prozentuell der Gesamtgröße der Fläche gegenüber zu stellen. Da heißt es dann, es werden „eh nur“ 10% der Fläche vernichtet. Dabei wird automatisch angenommen, dass größere Flächen auch größere Verluste hinnehmen können ohne ihre ökologische Funktion zu verlieren. Ein weiterer Versuch, gerade in den Gebirgslagen, Eingriffe als „hinnehmbar“ zu argumentieren ist, darauf hinzuweisen, dass im Umfeld „eh noch“ genügend „intakte“ Flächen vorhanden sind. Nicht zuletzt werden Eingriffe oft auch damit gerechtfertigt, in dem auf den bereits schlechten bzw. degradierten Zustand des betroffenen Lebensraumes verwiesen wird, weil er „eh schon kaputt“ ist. Derlei Beispiele gibt es genug und aus Sicht der Projektwerber sind solche Argumentationsversuche auch nachvollziehbar, doch was bedeutet das für die geschützten Lebensräume bzw. deren Lebensgemeinschaften?
Das Problem fängt zumeist schon damit an, dass projektbedingte Eingriffe in den Naturschutzverfahren als singuläre Ereignisse beurteilt werden (müssen). Lokale bzw. regionale Kumulationseffekte werden zumeist gar nicht berücksichtigt, vergangene oft großflächige Lebensraumverluste fließen nicht oder nur unzureichend in die Beurteilung ein. Ein weiteres Problem ist, dass Lebensraumverluste häufig nur auf die Fläche bezogen, aber nicht auf deren Funktion beurteilt werden. Kleinere Lebensräume in einer bereits stark überprägten intensiv genutzten Kulturlandschaft können überregional bedeutende Relikt- bzw. Trittsteinbiotope sein, deren Verlust oder Beeinträchtigung verheerende Auswirkungen für eine lokale Population darstellen kann. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Lebensgemeinschaften unterschiedliche Lebensraumgrößen benötigen, um sich selbst erhalten zu können. Man spricht hier von „effektiver Populationsgröße“. Wird dieser Wert unterschritten, kommt es zu Inzucht- bzw. Isolationseffekten, was langfristig zum Aussterben einer Population und in Folge auch einer Art führen kann.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung ist die Haselmaus (siehe auch – Woher kommt jetzt plötzlich die Haselmaus? – Zur Wichtigkeit im Artenschutz). Für die Haselmaus können bereits kleine Eingriffe in zusammenhängende Gehölzbestände (Bsp. Hecke) dazu führen, dass die Population getrennt wird, weil die filigranen Kleinsäuger keine größeren Distanzen am Boden überwinden können. Die Folgen sind Isolation und Aufsplittung, was schlimmstenfalls aufgrund zu geringer Individuen-Dichten zum Ausfall ganzer (Teil-)Populationen führen kann. Für hochspezialisierte Insekten erfüllen zumeist nur bestimmte Teilflächen eines Lebensraums bedeutende Funktionen im Lebenszyklus. Der stark gefährdete Eschen-Scheckenfalter als weiteres Beispiel benötigt junge Eschen als Fortpflanzungsstätte. Die Esche ist zwar bekanntermaßen keine seltene Baumart, die Besonderheit liegt aber am Standort. Wird nun gerade diese bedeutende Teilfläche aufgeforstet, gerodet oder überbaut, verliert der Falter eine bedeutende Fortpflanzungsstätte und ein lokales Aussterbeereignis ist die Folge.
Eine weitere Problematik bei der Beurteilung ergibt sich aus möglichen oft schwer feststellbaren indirekten Auswirkungen. Gerade Lebensräume, die eine enge Wassergebundenheit aufweisen, wie zum Beispiel Moore, können durch lokale Eingriffe in den Wasserhaushalt dauerhaft beeinträchtigt werden.
Wie bei der Klimakrise, gibt es auch in der Ökologie sogenannte Kipppunkte, an denen Ökosysteme kollabieren. Selbst wenn das Naturschutzrecht Antragstellern die grundsätzliche Möglichkeit einräumt, gewisse Flächenanteile zu „beanspruchen“, ist bei der Beurteilung der Auswirkungen eine hohe Sorgfaltspflicht notwendig. (vg)
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Das „Alpische Deckenmoor“ – ein bisher wenig beachteter Moor-Biotoptyp
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Deckenmoor, Foto: Verena Gfrerer
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Deckenmoore finden sich häufig in den Küstengebieten des atlantischen Europas, besonders Irland, Großbritannien und Norwegen weisen ausgedehnte Moore dieses Typs auf. Zur Entstehung benötigen sie eine sehr hohe Niederschlagsmenge und niedrige Temperaturen. Bedingungen, die auch in den hochmontanen bis subalpinen Lagen der Alpen manchmal zu finden sind. Hier werden diese speziellen Moore, abweichend von jenen der ozeanisch geprägten Klimagebiete, als „Alpische Deckenmoore“ bezeichnet [1, 2].
Dieser Moortyp kommt in den Alpen nur in äußerst niederschlagsreichen Bergkuppenlagen vor, die eine Moorbildung außerhalb von Senken und Verebnungen überhaupt erst ermöglichen. Die Hauptvorkommen in Österreich liegen in Vorarlberg und in Salzburg. Das vom Grundwasser völlig unabhängige, also „ombrotrophe“ (niederschlagsgespeiste) Alpische Deckenmoor überzieht das Relief mehr oder weniger einheitlich. Dabei kann die gebildete Torfschicht abhängig von den mikroklimatischen Bedingungen zwischen wenigen Zentimetern und zwei Metern Dicke erreichen. Insgesamt handelt es sich bei den Alpischen Deckenmooren um einen vergleichsweise seltenen Biotoptyp, der auch in den niederschlagsreichen Alpengebieten der Schweiz und Bayerns nachgewiesen werden konnte [1, 2].
Das Erkennen beziehungsweise die Abgrenzung eines Deckenmoores vor Ort ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Durch die meist geringmächtige Torfschicht sind in diesem Biotoptyp neben den typischen Pflanzenarten des Hochmoors auch regelmäßig Mineralbodenwasserzeiger wie die Rasenbinse (Trichophorum caespitosum) zu finden [1, 2]. Die eigentlich für Hochmoore typischen Torfmoosarten treten aufgrund der Höhenlage deutlich zurück, es übernehmen andere Torfmoosarten deren Funktion als Torfbildner. Meist ist eine relativ dichte Bestockung mit Latschen gegeben, die eine Abgrenzung vom Biotoptyp „Silikat-Latschen Buschwald“ auf den ersten Blick nur schwer möglich macht. Auch den reichen Unterwuchs an Zwergsträuchern wie verschiedene Vaccinium-Arten haben beide Biotoptypen gemein [1]. Die Abgrenzung des Biotoptyps „Alpisches Deckenmoor“ ist anhand des Vorhandenseins einer das Relief komplett bedeckenden Torfschicht möglich.
Gefährdungsfaktoren für Deckenmoore sind nach den Biotoptypen-Steckbriefen des Landes Salzburg Beweidung, übermäßiger Betritt, Entwässerung, Sukzession durch Wald (bei gestörter Hydrologie), Nährstoffeintrag und Aufforstung [1]. Aber auch (touristische) Erschließungen oder Erweiterungen von Schigebieten können diesen Moortyp betreffen.
Zum Schutz dieser noch wenig bekannten Moore in hochmontanen und subalpinen Gebieten ist es nötig, diesem Lebensraum verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen, bis eine solide Datengrundlage vorhanden ist. Der Optimalfall wäre eine genaue Kartierung der Alpischen Deckenmoore, um Eingriffe besser vermeiden und somit ein Naturwunder Salzburgs auch für nachfolgende Generationen erhalten zu können. (tk)
Literatur:
[1] Nowotny, G., Pflugbeil, G., Brunner, E., Stöhr, O., Wittmann, H., 2022: Biotopkartierung Salzburg Revision; Biotoptypen- Steckbriefe. – Naturschutz-Beiträge 44/22, Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/06 – Naturschutzgrundlagen und Sachverständigendienst (Hrsg.). Salzburg. 583 pp.
[2] Pöstinger, M., Schröck, C., 2018: Charakterisierung und Bewertung der Hochmoorlebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie. Version 2 – Mitteilungen der IG Moorschutz 1, 36 S.
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Verfahrensdauer naturschutz- und umweltrechtlicher Revisions-Verfahren beim VwGH
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Der VwGH in der ehemaligen böhmischen Hofkanzlei in Wien, Foto: C.Stadler/Bwag CC-BY-SA-4.0.
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Die aktuellen Diskussionen über die unstrittig oft viel zu langen Verfahrensdauern, deren Ursachen und möglichen Verbesserungen sowie eine Anfrage des Höchstgerichtes an die LUA, ob an einer Entscheidung über eine Revision aus dem Jahr 2021 überhaupt noch ein Interesse bestünde, hat uns dazu veranlasst den Grund der Anfrage nachzuvollziehen und die tatsächliche Verfahrensdauer naturschutzrechtlicher Revisions-Verfahren beim VwGH zu erheben.
Laut dem auf der Homepage des Höchstgerichts vwgh.gv.at veröffentlichten Tätigkeitsbericht betrug die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2022 abgeschlossenen Verfahren 6,2 Monate.
Eine Auswertung aller in der LUA bekannten Revisionsverfahren der letzten 10 Jahre in Naturschutz- bzw. AWG- und UVP-Verfahren, in denen die LUA, die Behörde, der Antragsteller oder eine NGO das Rechtsmittel einer Revision ergriffen hatten, ergab davon abweichend in 34 Verfahren folgende Verfahrensdauern: - 7/34 Verfahren dauerten unter 6 Monate
- 6/34 Verfahren dauerten 6 bis 12 Monate
- 12/34 Verfahren dauerten länger als 1 Jahr
- 4/34 Verfahren dauerten länger als 2 Jahre
- 5/34 Verfahren dauerten länger als 3 Jahre
Der Grund der Nachfrage zum Vorhandensein eines Interesses an einer Entscheidung begründet sich ganz offensichtlich darin, dass der VwGH keine Kenntnisse über allfällige Änderungen der Sachlage erlangt und aufgrund einer langen Verfahrensdauer Umstände eingetreten sein könnten, die eine Entscheidung überflüssig machen würden.
Bei einem Stand von 79% der Verfahren, die länger als der Durchschnitt der VwGH-Verfahren dauern und bei 62% der Verfahren, die länger als 1 Jahr dauern, ist ein solches Szenario nicht unwahrscheinlich. Da beim VwGH kein Ermittlungsverfahren mehr erfolgt, gibt es normalerweise keinen Informationsaustausch mehr zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten. Somit erlangen auch die Parteien keine Kenntnis über den Stand des Verfahrens und es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als auf das Erkenntnis zu warten.
Lange Verfahrensdauern in Natur- und Umweltschutzverfahren sind – auch beim Höchstgericht – meist in ganz besonderem Ausmaß abträglich für die Natur. Während die Hürden für die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung einer Revision gegen eine Bewilligung bspw im Artenschutz so hoch sind, dass beinahe schon ein strafgesetzwidriger Erfolg bei Durchführung der Maßnahme nachgewiesen werden müsste, führen langjährige höchstgerichtliche Verfahren zur einstweiligen Schaffung von Tatsachen, deren Wiederherstellung mitunter ein Menschenleben übersteigt (z.B. bei der Fällung von alten Bäumen oder Eingriffen in Moore). Mit diesen tatsächlich gegebenen langen Verfahrensdauern kann bisher auch immer noch de facto gerechnet werden. Hier fehlt es klar an der Verhältnismäßigkeit und Verfahrensgleichheit zu Lasten der Natur. Schnellere Entscheidungen könnten damit nicht nur zu mehr Rechtssicherheit führen, sondern auch spürbar zum faktischen Schutz der Natur beitragen. Es bleibt daher zu hoffen, dass sich die höchstgerichtlichen Verfahrensdauern auch im Natur- und Umweltschutz rasant in Richtung der durchschnittlichen Verfahrensdauern bewegen. (mp)
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Artenschutz an Gebäuden - Mauersegler und andere gefährdete Gebäudebewohner
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Junge Mauersegler, Foto: Barbara Aichner
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Zu diesem Thema fand am 28.11.2023 eine Veranstaltung mit Vorträgen am Haus der Natur statt. Ziel waren die Information und Sensibilisierung von Bauträgern, Architekten, Wohnbaugenossenschaften und anderen im Bauwesen Tätigen sowie von Behörden und Sachverständigen.
Denn einige Vogel- und Fledermausarten haben die Kunstfelsen menschlicher Gebäude zu ihrem Lebensraum gemacht. Diese bieten Unterschlupf und Nistplätze für Vogelarten wie Haussperling, Mehlschwalbe und Mauersegler, aber auch für verschiedene Fledermausarten. Im Zuge von Abriss, Umbau oder thermischen Sanierungen gehen diese Lebensstätten vielfach verloren. Glatte Fassaden oder Gebäude mit Glaswänden bieten keinen Lebensraum mehr für Spatz und Co. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Bestände von Gebäudebrütern schleichend abnehmen. So ist beispielsweise der Mauerseglerbestand in Österreich stark rückläufig und hat im Zeitraum von 1998 bis 2022 um 72% abgenommen [1].
Der Mauersegler mit seinen sichelförmigen, langen Flügeln und der speziellen Biologie, gilt als Schirmart für die Gebäudebrüter. Er ist ein Flugakrobat, der über viele Monate in der Luft überleben kann. Neben dem Nahrungserwerb – kleine Fluginsekten, die er in seinem Kehlsack für seine Jungen sammelt – werden auch Schlaf und Paarung in der Luft vollführt. Am Boden bewegen sich die Mauersegler eher ungeschickt und halten sich hier praktisch nur zur Eiablage und Brut auf. Dazu kriechen die Vögel durch schmale Spalten an Gebäuden, unter Dächern oder Simsen in dahinter liegende Höhlen. Die Vögel brüten oft in Kolonien und sind extrem brutplatztreu, das bedeutet, sie kommen jedes Jahr im Mai wieder an ihren alten Brutplatz und sogar in ihr altes Nest zurück. Als spezialisierte Luftjäger weichen Mauersegler bei Schlechtwetter, wenn bei uns keine Insekten fliegen, mal schnell ein paar Hundert Kilometer aus, etwa ans Mittelmeer. Die Jungen verfallen während dieser Zeit in einen Hungerschlaf (Torpor) mit stark reduziertem Stoffwechsel. Damit können sie einige Tage überdauern bis die Altvögel mit Futter zurückkehren.
Während in Salzburg bereits in einigen Einzelfällen erreicht werden konnte, dass im Zuge von Gebäudesanierungen spezielle Nistkästen für Mauersegler montiert werden, ist man in Wien hier bereits weit voraus. Im digitalen Stadtplan der Stadt Wien sind Vorkommen von Mauerseglern und anderen Gebäudebewohnern erfasst. Damit können vor Bauarbeiten bereits in der Planungsphase Artenschutzthemen mitberücksichtigt werden. Dazu zeigte Ferdinand Schmeller von der MA 22 Abteilung Umweltschutz der Stadt Wien einige sehr innovative Ideen mit denen erfolgreich Mauerseglerkolonien erhalten werden konnten.
Bei Fledermäusen an Gebäuden muss zwischen Spaltenbewohnern und Dachbodenbewohnern unterschieden werden. Die nächtlichen Insektenjäger sind meist sehr unauffällige Mitbewohner. Erfahrungen auch aus dem Bundesland Salzburg zeigen, dass bei entsprechender Berücksichtigung in der Planung und Umsetzung von Sanierungen Fledermausquartiere erfolgreich erhalten wurden. Als gelungenes Beispiel ist die Sanierung der Ceconi Villa in Guggenthal mit einer Wochenstube der Kleinen Hufeisennase am Dachboden zu nennen. Hier wurde der von den Fledermäusen genutzte Dachbodenteil abgetrennt und mit einer Wärmeglocke ausgestattet. Die Ein- und Ausflugöffnungen blieben erhalten. Die Bauarbeiten im Dachbereich fanden außerhalb der Wochenstubenzeit statt. Nach Abschluss der Arbeiten konnte dokumentiert werden, dass die Weibchen nach wie vor am Dachboden ihre Jungen zur Welt bringen.
Artenschutz an Gebäuden ist nicht nur aufgrund des Artensterbens von aktueller Bedeutung. Das Naturschutzgesetz schützt Vögel und Fledermäuse sowie deren Niststätten, Wochenstuben und Quartiere. Da die gebäudebewohnenden Arten sehr standorttreu sind, gilt der Schutz ihrer Nester und Quartiere auch, wenn die Tiere gerade nicht anwesend sind. Aus diesem Grund sollte frühzeitig vor den Umbaumaßnahmen geprüft werden, ob und welche Arten betroffen sind. Mit einem entsprechenden Artenschutzkonzept lassen sich Schutzmaßnahmen in das Bauvorhaben integrieren, je früher, umso leichter! Weitere Informationen erhalten Sie bei den zoologischen Sachverständigen der Naturschutzbehörden, der LUA, dem Haus der Natur sowie Artexperten. Im Anschluss finden Sie einige wertvolle Links zum Thema. (sw)
Literatur:
[1] Teufelbauer & Seaman 2023: Monitoring der Brutvögel Österreichs – Bericht über die Saison 2022
Weiterführende Links: Zu einzelnen Arten (Quelle: Stadt Wien – MA 22 Umweltschutz):
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Mauersegler-Brutplatz unter dem Dach, Foto: Barbara Aichner
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LUA-Folder: Lichtverschmutzung durch Weihnachtsbeleuchtung
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In der dunklen Jahreszeit sehnen sich viele Menschen nach erhellender Freude im Dunkeln. Lockangebote aus Baumärkten bewirken, dass es immer seltener Gärten und Fassaden gibt, wo kein Licht die Nacht zum Tage macht.
Die Anwendung von Außenbeleuchtungen nimmt jedes Jahr um 2-6% zu. Vor allem im privaten Bereich (z.B. in Gärten, an Häusern und Balkonen) kommt es zu regelrechten Leuchtwettbewerben.
Die nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Natur sind vielen Menschen jedoch ungenügend bekannt!
Der LUA-Folder "Lichtverschmutzung durch Weihnachtsbeleuchtung" soll informieren, aufklären und Bewusstsein schaffen.
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Feuerwerke - Panik und Tod bei Wildtieren und Vögeln
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Feuerwerk, Foto: Verena Gfrerer
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„Alle Jahre wieder“ kurz vor dem Jahreswechsel wird das Thema Feuerwerke aktuell. Zu den negativen Auswirkungen durch hohe Feinstaub- und Schwermetallbelastung, CO2-Emissionen und den anfallenden Plastikmüll, etc. gibt es gute Übersichten [1]. Es soll daher in diesem Artikel der Fokus auf die Auswirkungen von Feuerwerken auf Wildtiere und Vögel gelegt werden.
Lärm und Lichteffekte aber auch die Druckwellen von Feuerwerken irritieren Tiere. Bereits seit langem sind Panikreaktionen von Haustieren und jagdbarem Wild bekannt. Aber auch Vögel reagieren stark, wie Studien mit Hilfe von Telemetrie und Radar belegen.
Wildgänse, die normalerweise an der Wasseroberfläche schlafen, flohen in der Silvesternacht um Mitternacht rund 16 Kilometer und 150 Meter höher als üblich. Manche Vögel legten in ihrer Panik sogar extreme Strecken von mehr als 500 Kilometer zurück [2]. Mittels Radardaten wurde festgestellt, dass tausende Enten und Gänse in einem niederländischen Natura-2000-Gebiet durch Silvesterfeuerwerke aufgescheucht wurden. Während die tagsüber üblichen Flugbewegungen meist unter 100 Metern durchgeführt werden, stiegen die Vögel bei dieser Flucht sogar in Höhen von 500 m auf und flogen mehr als 45 Minuten umher [3]. Aber nicht nur in ländlichen Gebieten, auch in Städten flüchtet ein Großteil der ansonsten tagaktiven Vögel, wenn sie durch ein Feuerwerk aufgescheucht wurden [4]. Sogar in Nistkästen schlafende Singvögel reagieren stark und langanhaltend, die wärmende „Federkugel“-Haltung wird aufgegeben [5].
Diese Reaktionen auf Feuerwerke kosten unnötigerweise Energie, die im Winter viel dringender zum Überleben benötigt wird. Gerade im Winter, wenn Wildtiere aufgrund der Witterungsbedingungen und der geringen Nahrungsverfügbarkeit im Energiesparmodus leben, sind Erschöpfung und Konditionsverlust besonders kritisch. Nicht umsonst wird der Winter als „Notzeit“ für die Wildtiere bezeichnet. Die geringe Verfügbarkeit von Nahrung außerhalb der Wachstumszeit der Vegetation, die extremen Wetterbedingungen mit frostigen Temperaturen, Eis und Schnee führen dazu, dass bei Tieren „Energiesparen“ angesagt ist. Zum Überleben werden Bewegungen aber auch der Stoffwechsel reduziert. Die Tiere verharren die meiste Zeit möglichst regungslos in ihren Verstecken. Jede Flucht bedeutet daher einen Energieverlust, der in dieser Zeit nur schwer kompensiert werden kann. Auch können Tiere bei der Flucht die Orientierung oder den Anschluss an den Familienverband verlieren, gegen Hindernisse prallen oder andere Unfälle erleiden.
Feuerwerke mit ihren Licht- und Knalleffekten führen auch nicht zu einer Gewöhnung, sondern im Gegenteil zu einer Sensibilisierung. Dies bedeutet, dass Tiere bei Wiederholung schneller und auf größere Distanzen reagieren [6]. Gerade zu Silvester ist durch die privaten Raketen und Böller eine großflächige Störung gegeben, in der die Tiere häufig keine ungestörten Rückzugsgebiete in der Nähe finden.
In Anbetracht der massiven negativen Auswirkungen von Feuerwerken auf Vögel und Wildtiere erscheint es umso wichtiger, über diese Auswirkungen aufzuklären. Denn es ist kaum vorstellbar, dass jemand, der über die entsprechende Information verfügt, es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, für ein paar vergnügliche Minuten mit schönem Leuchtspektakel den Tod von Wildtieren und Vögeln in Kauf zu nehmen.
Noch ein paar Worte zu Lasershows als immer öfter vorgeschlagene Alternative zu Feuerwerken: Es ist mittlerweile vielfach nachgewiesen, dass auch Licht Auswirkungen auf Vögel hat, weil diese davon angezogen bzw. irritiert werden. In Strahlen von Skybeamern werden sie geradezu gefangen und kreisen bis zur Erschöpfung in dem Lichtkegel [7]. Daher sollte auch das Licht von Lasershows nicht in den Himmel oder in die natürliche Umgebung gestrahlt werden. Gleiches gilt für Drohnenshows, die mit Lärm und Licht verbunden und damit ebenfalls nicht harmlos sind. Es ist höchst an der Zeit, dass wir neue, umwelt- und tierschonendere Feiertraditionen entwickeln! (sw)
Literatur:
[1] Wiener Umweltanwaltschaft - Neujahrs-Feuerwerk - eine Belastung für Umwelt und Tierwelt.
[2] Kölzsch A. et al. (2022): Wild goose chase: Geese flee high and far, and with aftereffects from New Year's fireworks.
[3] Shamoun-Baranes J. et al. (2011): Birds flee en mass from New Year’s Eve fireworks.
[4] Wayman J.P. et al. (2023): L‑band radar quantifies major disturbance of birds by fireworks in an urban area.
[5] Bosch S. & P. Lurz (2019): Reaktionen von in Höhlen übernachtenden Singvögeln auf Feuerwerk.
[6] Stickroth H. (2015): Auswirkungen von Feuerwerken auf Vögel – ein Überblick.
[7] LUA Salzburg (2019): Die dunkle Seite des Lichts - Ein Überblick über bekannte Auswirkungen von Licht auf Mensch und Natur.
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Die Stunde der Wintervögel – zum Dreikönigstag
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Rotkehlchen, Foto: Ursula Jaros
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Daten über die Verbreitung von Arten sind eine wichtige Grundlage für effektiven Naturschutz. Diese werden in der Regel mittels Monitoring durch Experten mit geschulter Artenkenntnis erhoben, aber in den letzten Jahren erwiesen sich auch Citizen-Science-Projekte, von denen es mittlerweile schon zahlreiche gibt, als zunehmend unterstützend (siehe z.B. https://observation.org/ in Zusammenarbeit mit dem Haus der Natur Salzburg, https://www.naturbeobachtung.at/ vom Österreichischen Naturschutzbund, oder zu verschiedensten Themen: https://www.citizen-science.at/projekte). Der große Vorteil für die beteiligten Datenmelder ist, dass das Teilnehmen nicht nur Spaß macht, sondern auch die eigene Artenkenntnis enorm verbessern kann. Für so manche:n mag dies auch der Einstieg zu einem sehr schönen Hobby oder mehr werden.
Eines dieser Projekte wird sogar im Winter durchgeführt, in der Zeit, in der die Natur (scheinbar) schläft oder wenigstens ruht: Die Stunde der Wintervögel! (https://birdlife.at/page/stunde-der-wintervoegel). Erstmals 2005 nur in Bayern durchgeführt, mittlerweile aber auch in Österreich und der Schweiz als traditionelles Projekt etabliert, gewinnt dieses Event rund um den 6. Jänner jährlich an Zulauf (https://de.wikipedia.org/wiki/Stunde_der_Winterv%C3%B6gel).
Das Mitmachen ist für jeden denkbar einfach und kann auch zu einem schönen, gemeinsamen Familienereignis gestaltet werden, bei dem sowohl Kinder als auch Erwachsene ihre Artenkenntnis erweitern und durch Beobachtung auch etwas über das Verhalten der Vögel lernen können (vielleicht motiviert aber auch die Aussicht auf das Preisgeld: ein zu gewinnendes Fernglas!).
Zum Mitmachen braucht man lediglich im Zeitraum vom 5. bis 7. Jänner eine frei wählbare Stunde lang all jene Vögel zu notieren, die man beobachten kann. Hierzu sucht man sich einen geeigneten Ort, z.B. die Route während eines Spazierganges, möglicherweise genügt aber auch der Blick aus dem Fenster. Kamera und Fernglas sind hierbei natürlich durchaus hilfreich. Ein Vogelfutterhaus erhöht selbstverständlich auch die Chancen auf Beobachtungen. Beim Füttern sollten jedoch einige Tipps befolgt werden, um den Vögeln nicht zu schaden. Birdlife hat das hier schön zusammengefasst.
Und natürlich erhöht auch noch ein naturnaher Garten (oder Park) die Chancen, dass man viele Vögel beobachten kann. Heimische Sträucher und Stauden, die im Winter noch Früchte für die Vögel tragen (Wildrosenarten, Hartriegel, Weißdorn, Eiben, Karden, etc.) bereichern das Nahrungsangebot für die Standvögel, die im Gegensatz zu den Zugvögeln im Winter bei uns bleiben. Mut zu etwas „Wildnis“ im Garten sorgt dafür, dass die gefiederten Freunde auch im Winter Unterschlupf und Schutz vor Wind und Kälte finden. Am besten ist es daher, den Garten im Herbst nicht „zusammen zu räumen“ - die Vögel, aber auch zahlreiche andere Lebewesen, werden es danken.
Die Vogelbeobachtungen können nach der Beobachtungsstunde online bei birdlife (siehe link oben) eingegeben werden. Es gibt aber auch Papierbögen, die man per Post einschicken kann.
Man kann natürlich auch schon früher beginnen zu beobachten, damit es im Jänner dann auch wirklich gut klappt. Wir wünschen jetzt schon viel Spaß beim Zählen! (uj)
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Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2023/24
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Foto: Gishild Schaufler
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Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gutes und gesundes Neues Jahr 2024!
Unser Büro ist von 21.12.2023 bis 5.1.2024 geschlossen!
Unser Posteingang ist in diesem Zeitraum ebenfalls geschlossen, weshalb Zustellungen nicht erfolgen können. Zusendungen per E-Mail oder an die digitale Zustelladresse via ERsB können in diesem Zeitraum der Ortsabwesenheit nicht gespeichert werden und Rsb-Briefe werden von der Post mangels Hinterlegungsmöglichkeit zurückgeschickt, weshalb sie ab 08.01.2024 erneut gesendet werden müssen. Wir bitten um Verständnis!
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