LUA-Notizen 1/2016
Bei Darstellungsproblemen klicken Sie bitte hier
LUA-Notizen

LUA-Notizen 1/2016

In diesem Newsletter

■ ► Für die Natur erfolgreich abgeschlossene Verfahren

■ Umwidmung in geschützten Feuchtwiesen

■ Naturwaldreservat statt Forststraße

■ Wiesenbrüter-Schutz im Lungau

■ Eldorado der Herpetofauna vor Deponie bewahrt – Gebiet ist Natura 2000-würdig

■ VwGH zum Verhältnis von LEG, Widmung und Naturschutz

■ VwGH zu einem Kraftwerk an der oberen Salzach

■ ► Ausgewählte anhängige Rechtsmittelverfahren

■ Thema: Vogelschutz

■ Thema: Natura 2000 – Kammmolch und Fledermäuse

■ Thema: Wirtschaftliche Zumutbarkeit eines Holzschindeldaches im Nationalpark

■ Thema: Hirterhütte und Ursprünglichkeit der Kernzone des Nationalparks

■ Thema: Landschaftsschutz und Winterfahrtrainingsstrecke

■ ► RdU-Artikel: "Der Umweltanwalt - Das unbekannte Wesen?"

► Für die Natur erfolgreich abgeschlossene Verfahren

Seit Veröffentlichung des letzten Newsletters hat sich Vieles getan. In Wahrnehmung der öffentlichen Interessen am Naturschutz begleitet die Landesumweltanwaltschaft aus jährlich rund 1000 Naturschutz-, AWG- und UVP-Verfahren eine kleine Reihe ausgewählter Verfahren, sei es auf Ebene der Bezirkshauptmannschaften oder bis zum VwGH, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

▲ Nach oben

Umwidmung in geschützten Feuchtwiesen

Verpflanzung
Verpflanzung - Foto: NMS Steinwender

Im Pinzgauer Ort Fusch war eine Fläche umgewidmet worden, um ortsansässigen Familien günstigeren Baugrund in der Heimatgemeinde anbieten zu können. Leider waren im Raumordnungsverfahren die bestehenden geschützten Feuchtwiesen nicht ausreichend berücksichtigt worden, weshalb sich die LUA im Naturschutzverfahren verstärkt engagierte. Wegen des bevorstehenden Baubeginns konnte nach intensivem Bemühen der LUA innerhalb kurzer Zeit zwischen November und Anfang März in enger Abstimmung mit BH, Naturschutzbeauftragtem, Planer, Gemeinde und Ressort ein „Rettungspaket“ geschnürt werden, das den substantiellen Erhalt von Feuchtflächen im Fuscher Talboden sichert: die höchstwertigen Flächen wurden transplantiert, für die Ersatzleistung der Wiedervernässung durch die Intensivierung der Landwirtschaft verloren gegangener Flächen im Fuschertal hat auch LH-Stv. Astrid Rössler Unterstützung zugesagt. Da der Beginn der Bauarbeiten zudem noch in die einsetzende Amphibienwanderung fiel, musste nachträglich noch in Nacht und Nebel ein Amphibienschutzzaun errichtet werden, um allen öffentlichen Interessen, neben jenen der Gemeinde auch den Interessen des Artenschutzes, ausreichend Rechnung zu tragen. Trotz schwieriger Vorbedingungen konnte durch den Einsatz aller Beteiligten ein vorzeigbares Ergebnis erreicht werden.

Dieses Verfahren zeigt beispielhaft auf, dass der Erhalt der Biologischen Vielfalt (Biodiversität), dessen Internationaler Tag am 22. Mai begangen wurde, an vielen Einzelmaßnahmen hängt. Mit der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags und dem Einbringen der eigenen Expertise leistet die LUA in den vielen Naturschutzverfahren einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.

▲ Nach oben

Naturwaldreservat statt Forststraße

Zwergschnaepper
Zwergschnaepper, Foto: Birdlife/Alois Thale

Noch im Juli 2015 musste die LUA wie bereits berichtet eine im Gemeindegebiet von Strobl geplante Forststraße in den Sillingwald aufgrund der naturschutzfachlich extremen Hochwertigkeit des Gebietes ablehnen. Bereits 2014 hatte auch der Alpenverein die Unterschutzstellung des Gebietes beantragt. Letztendlich verzichteten die ÖBf auf die beantragte Forststraße. Es steht die Überlegung an, das Gebiet als Naturwaldreservat zu schützen. Damit könnte ein im Land Salzburg tatsächlich einzigartiger Naturraum unbeeinflusst erhalten bleiben.

▲ Nach oben

Wiesenbrüter-Schutz im Lungau

Braunkehlchen
Braunkehlchen - Foto: Bird Life Michael Dvorak

Im Zuge eines Verfahrens zur Errichtung eines Sportplatzes in Mauterndorf im Lungau wurden von der Gemeinde Ausgleichsflächen für Wiesenbrüter angrenzend an den Sportplatz angeboten. Wiesenbrüter wie das Braunkehlchen sind in hohem Maße von der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung abhängig. Neuesten Studien zufolge sind die Zahlen der 22 häufigsten Feldvogelbestände zwischen 1998 und 2014 in Summe um 42% zurückgegangen. Da die Lage der angebotenen Wiesenfläche neben dem Sportplatz und aufgrund der Störung durch Flutlicht naturschutzfachlich qualitativ nicht optimal war, bot die Gemeinde an geeignete und aktuell besiedelte Wiesenbrütergebiete zu erheben, für diese Flächen konkrete Förderungsmaßnahmen zu erarbeiten und so einen Flächenpool für dieses und zukünftige Projekte zu schaffen. Damit können die Erfolgssaussichten für eine Wiederbesiedlung von Flächen erhöht und dem abnehmenden Trend entgegen gewirkt werden.

▲ Nach oben

Eldorado der Herpetofauna vor Deponie bewahrt – Gebiet ist Natura 2000-würdig

Einzigartige Sukzessionsflächen
Einzigartige Sukzessionsflächen, Foto: LUA

Wie im letzten Newsletter berichtet bewilligte das Land Salzburg im Rahmen eines AWG-Verfahrens eine 5,5ha große Bodenaushubdeponie inmitten eines „der herpetofaunistisch artenreichsten Bereiche nicht nur im Flachgau, sondern in ganz Salzburg. Insgesamt gehört der Übergangsbereich zwischen Haunsberg und den Salzachauen mit 11 vorkommenden Amphibien – und vier Reptilienarten zu den bedeutendsten Bereichen für die Herpetofauna in Salzburg“ (so das Naturschutzgutachten). Auch die Vogelwelt zeichnet mit Brutvorkommen des Kiebitz für die besondere Hochwertigkeit des Gebietes verantwortlich. Gleichzeitig sollen aber auch 22ha dieser Flächen wieder aufgeforstet werden. Es handelt sich dabei um das Gelände des ehemaligen Tonabbaus in Weitwörth/Lukasedt.Die LUA hatte gegen diese Genehmigung beim Landesverwaltungsgericht berufen. Im Zuge des Rechtsmittelverfahrens konnten die Eingriffe auch mit erweiterten Ausgleichsmaßnahmen nicht abgedeckt werden bzw beurteilte das LVwG dies als so erhebliche Projektänderung, welche die Entscheidungsbefugnis des Gerichtes überschreitet. Das Gericht wertete die Projektänderungen daher als „konkludente Zurückziehung“ des ursprünglichen Antrags, womit auch der bekämpfte Bescheid und damit die Genehmigung wegfiel – der Bescheid wurde ersatzlos behoben. Die Antragsteller kündigten in der Folge an das Projekt nicht weiter zu verfolgen. Parallel dazu griff das „Netzwerk Natur Salzburg“, eine gemeinsame Plattform von Arten- und Biotopschutzgruppen bzw. Naturschutzorganisationen mit den führenden Wissenschaftern des Landes Salzburg, die Einschätzung der LUA als potentielles FFH-Gebiet auf und forderte die Landesregierung in einer Fachexpertise auf, das Gebiet als Natura-2000 Gebiet auszuweisen und zu erhalten.

▲ Nach oben

VwGH zum Verhältnis von LEG, Widmung und Naturschutz

Photovoltaikanlage Flachau
Photovoltaikanlage Flachau, Foto/copyright: www.neumayr.cc

Das Land Salzburg bekennt sich zur primären Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen, noch vor einer Errichtung auf der grünen Wiese. Die Fördersituation und damals noch fehlende gesetzliche Regulierungen führten 2013 zu einem Boom auf Freiflächenanlagen. Eine dieser Anlagen war in Flachau in Hanglage auf einer Fläche von 11,7ha geplant. Aufgrund der Betroffenheit geschützter Lebensräume, der landschaftlichen Auswirkungen und der Rechtslage vor Installierung der Landesverwaltungsgerichte richtete sich das damals einzige zur Verfügung stehende Rechtsmittel an den VwGH. Die bescheiderlassende LEG-Behörde hatte zwar den Naturschutz grds. mitzubeurteilen, diesen aber de facto nicht abschließend geprüft, und die Bewilligung „im öffentlichen Interesse“ erteilt. Der VwGH ging in seinem Erkenntnis auf diese Argumente aber nicht mehr ein, da er bereits zuvor festgestellt hatte, dass das Fehlen einer Flächenwidmung (diese lag zum Zeitpunkt der Entscheidung 1. Instanz nicht vor) per se bereits einen unvereinbaren Widerspruch zur Raumplanung darstellt, weshalb die Genehmigung gemäß LEG zu versagen gewesen wäre. Der Bescheid wurde daher vom VwGH aufgehoben. Die Anlage ist inzwischen auf einer Fläche von 3,4ha errichtet und gewidmet, derzeit aber ohne Genehmigung. Die Umweltanwaltschaft verkennt nicht, dass die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energiequellen eine der Zukunftsfragen der nächsten Jahrzehnte ist. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger ist aber die Stromvermeidung, in der das wirkliche Energiepotential für die Zukunft steckt. Und auch für jede andere Technologie gilt: Nachhaltiger Umgang mit allen natürlichen Ressourcen und Vereinbarkeit mit Umwelt- und Naturschutz sind zu gewährleisten. (VwGH 2013/05/0225)

▲ Nach oben

VwGH zu einem Kraftwerk an der oberen Salzach

Blick vom Salzachgeier
Blick vom Salzachgeier zum Salzachursprung - Foto Roland Koch

Eine Odyssee betreffend ein Kraftwerk an der oberen Salzach ging zuletzt mit Erkenntnis des VwGH zu Ende. Die LUA hatte sich bereits 2004 gegen ein Kraftwerk an der oberen Salzach im LSG Königsleiten-Salzachursprung-Nadernachtal ausgesprochen und gegen eine Bewilligung berufen. Das Land bestätigte daraufhin die Höchstwertigkeit des betroffenen Ursprungsgebiets der Salzach und versagte die Bewilligung. Die Antragstellerin erwirkte aber in der Folge eine Aufhebung durch den VwGH wegen formeller Mängel. Im wiederholten Berufungsverfahren gab die Landesregierung der Berufung der LUA nach Durchführung einer Interessensabwägung neuerlich statt und versagte die Bewilligung. Dieser Bescheid hat nunmehr auch dem VwGH standgehalten, womit ein ursprüngliches und identitätsstiftendes Gebiet erhalten bleiben kann. (VwGH 2013/10/0134)

▲ Nach oben

► Ausgewählte anhängige Rechtsmittelverfahren

Während die oben angeführten Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten, beschäftigte sich die LUA im letzten Halbjahr u.a. mit folgenden Themen:

▲ Nach oben

Thema: Vogelschutz

380 kV Steiermarkleitung
Beispiel: 380 kV Steiermarkleitung, Foto: wikimedia wolf32at

Unter dem Motto „Mensch vor Natur“ legte das Land Salzburg die Trasse der 380kV-Leitung in bisher vielfach unberührte Naturräume, was nicht nur zu Konflikten im Bereich des Landschaftsbildes führt, sondern insbesondere auch zur Auslösung von artenschutzrechtlichen Verboten bei den geschützten Vögeln, Fledermäusen und Amphibien. Dem Verfahren ist anzulasten, dass die für eine ausreichende Beurteilung erforderlichen Erhebungen der einzelnen betroffenen Arten nicht stattgefunden haben, sondern nur eine pauschale Abschätzung vorgenommen wurde. Besonders betroffen vom Vorhaben sind Wanderfalke und Auerhuhn, aber auch Uhu, Haselhuhn, Wiedehopf und andere Arten. Deren Lebensräume werden von den Leiterseilen durchschnitten und führen, neben dem Tötungsrisiko durch Anprall, auch zu einer verminderten Nutzbarkeit des Lebensraumes, bspw beim Auerhuhn eine Fläche von 2055ha. Bei den Wanderfalken sind 50-70% der lokalen Population von der Leitung erheblich betroffen. Die LUA hat in ihrer Beschwerde an das BVwG neben entscheidungswesentlichen Mängeln bei der Landschaftsbeurteilung und bei der Vorschreibung von Ersatzmaßnahmen auch die Erfüllung der Verbotstatbestände der Tötung, der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und der erheblichen Störung eingewendet und nachgewiesen, dass das Vorhaben gegen diese Auswirkungen keine ausreichenden Maßnahmen (CEF) zum Erhalt der Arten und Individuen vorsieht.

▲ Nach oben

Wanderfalke
Wanderfalke - Foto Georges Lignier (georges.lignier@wanadoo.fr)

Ebenfalls mit dem Wanderfalken, dessen Vorkommen in Salzburg durch das 380kV-Leitungsprojekt und Steinbrüche immer mehr unter Druck gerät, hat sich die LUA im Zusammenhang mit einem Steinbruch in Unken auseinandergesetzt. 2 von 3  ursprünglich besetzten Wanderfalkenwänden im Pinzgauer Saalachtal sind durch die vorhandenen Steinbrüche beeinträchtigt. Eine dieser Wände war nach Erweiterung eines Steinbruches seit den 2000er Jahren nicht mehr besetzt worden. Die aktuelle Erweiterung eines anderen benachbarten Steinbruches führte zuletzt zur Aufgabe des zweiten Nistplatzes. Das Wanderfalkenpaar wechselte zwar in die Wand des ersten Steinbruchs, konnte dort aber nicht erfolgreich brüten. Die LUA beschwerte sich zuletzt in der Sache beim LVwG, da für eine ausreichende Beurteilung der Auswirkungen der Steinbrüche auf diese Art zu wenige Fakten bekannt sind. Überdies stellt sich die Frage kumulierender Auswirkungen nach dem UVP-Gesetz.

▲ Nach oben

Thema: Natura 2000 – Kammmolch und Fledermäuse

Kammmolch
Kammmolch, Foto:Rainer Mysliwietz

Bereits seit 2009 setzt sich die LUA gegen eine Holzrecyclinganlage am Rande des Natura 2000 Gebietes zwischen den Salzachauen und dem Haunsberg und für eine Ausweitung des Schutzgebietes ein. 2013 hatte sogar die Europäische Kommission im Mahnverfahren die Erweiterung des Europaschutzgebietes auf die Hangflanken des Haunsberges gefordert, da hier die größten Bestände des Kammmolchs im Bundesland Salzburg vorkommen. Zuletzt forderte auch das „Netzwerk Natur Salzburg“, eine Vereinigung von NGO´s und führender Wissenschafter, die Landesregierung auf Basis einer Auswertung vorhandener Daten auf, das Gebiet auszuweisen und informierte die Europäische Kommission. Ebenso vom Vorhaben betroffen ist die Fledermausart der „Kleinen Hufeisennase“, welche als gebäudebewohnende Art ein altes, abzureißendes Forsthaus bewohnt und für welche keine Maßnahmen vorgesehen sind. 2010 hat das Land die Anlage erstmals bewilligt. Eine Berufung der LUA beim UVS war erfolgreich, wurde aber vom VwGH wieder aufgehoben. Zuletzt erging die Ersatzentscheidung durch das nunmehr zuständige LVwG, wogegen die LUA Ende Februar eine ao. Revision an den VwGH erhob, welche auch zugelassen wurde. 

▲ Nach oben

Thema: Wirtschaftliche Zumutbarkeit eines Holzschindeldaches im Nationalpark

Traditionell gedeckte Almgebaeude im Habachtal
Traditionell gedeckte Almgebaeude im Habachtal, Foto: LUA

Die LUA hat gegen die Bewilligung der Dacheindeckung von Almgebäuden mittels Blech anstatt Holzschindeln Beschwerde beim LVwG erhoben. Die Gebäude befinden sich in Bramberg am Talschluss des Habachtales im Nationalpark Hohe Tauern, wo der Großteil der Gebäude mit Holzschindeln eingedeckt ist. Schutzzweck des Nationalparks ist insbesondere der Schutz der Schönheit und Ursprünglichkeit sowie des eindrucksvollen Naturerlebnisses. Die LUA wendete ein, dass eine Blechdacheindeckung der neuen Almhütte und des neuen Stallgebäudes für 40 Milchkühe mit einer Grundfläche von ca. 500 m² auf jeden Fall technisch und die Schönheit der Landschaft störend in Erscheinung tritt. Ein derart großes Blechdach stellt in dieser besonders reizvollen, naturnahen Kulturlandschaft, die sich durch eine weitgehende Ursprünglichkeit auszeichnet und fließend in eine vollkommen ursprüngliche Landschaft übergeht, einen auffälligen Fremdkörper dar. Konkret angebotene Informationen zu bestehenden Fördermöglichkeiten für Holzschindeln lehnte der Antragsteller ab und errichtete bereits vorweg und ohne Konsens die Gebäude mit Blechdach. Der vom LVwG bestellte naturschutzfachliche ASV bestätigte die Einwendungen der LUA bereits grundsätzlich. Nunmehr bleibt im Rahmen der Alternativenprüfung noch die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu klären.

▲ Nach oben

Thema: Hirterhütte und Ursprünglichkeit der Kernzone des Nationalparks

Hüttenstandort Foisskar
Hüttenstandort Foisskar, Foto: LUA

Aufgrund der Teilung einer Liegenschaft beantragte ein Miteigentümer den Bau einer Hirterhütte auf 2070m Höhe in der Kernzone des Nationalparks und Natura-2000-Gebiets Hohe Tauern. Geplant ist neben der Errichtung der Hütte auch die Beweidung mit 250 Schafen, auch in Bereichen, die unter dem Lebensraumschutz der FFH-Richtlinie stehen. Sowohl LUA als auch der nationalparkfachliche ASV beurteilten das Gebiet als frei von Wegen und Bauwerken und als weitgehend ursprünglich. Dennoch erteilte die Nationalparkbehörde die Bewilligung, wogegen die LUA Beschwerde erhoben hat. Tätigkeiten im Rahmen der zeitgemäßen Almwirtschaft sind zwar nach dem Nationalparkgesetz weiterhin zulässig, jedoch bezieht sich diese Ausnahme auf bereits bestehende Tätigkeiten. Laut Gutachten des nationalparkrechtlichen ASV sind noch Spuren früherer Beweidungen vorhanden, aber die Natur holt sich das Gebiet bereits zurück und die natürliche Sukzession ist am Laufen. Eine bloß weitgehende Ursprünglichkeit wäre auch im Sinne der Judikatur des VwGH für den Schutzzweck bzw für eine Versagung ausreichend gewesen. Das Vorhandensein von Resten einer alten Almhütte widerspricht ebenso gemäß VwGH nicht einer weitgehenden Ursprünglichkeit.Die LUA bestreitet zwar nicht die landwirtschaftliche Zweckmäßigkeit der geplanten Hütte für eine Schafhaltung, aber trotzdem lässt sich daraus kein Anspruch auf die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung mit Errichtung einer Hütte ableiten. Sonst wäre jegliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten durch zweckmäßige Anlagen möglich. Eine Bewilligung kann aber nur erteilt werden, wenn die Zielsetzungen des Nationalparks weder abträglich beeinflusst noch gefährdet werden. In der Kernzone des Nationalparks steht jedenfalls der Schutz der Natur in ihrer Ganzheit im öffentlichen Interesse vor allen anderen Interessen.Die Verhandlung vor dem LVwG steht noch aus. Die LUA stellt aber mit Besorgnis fest, dass es zunehmend zu einer Intensivierung der Nutzung sowie Erschließung durch Straßen, Wege und Gebäude in Gebieten kommt, die sich noch in einem weitgehend naturnahen Zustand befinden. Die Entwicklung beginnt mit Beweidungen und Viehtriebwegen, es folgen ausgebaute Weganlagen und Gebäude. Die LUA setzt sich daher insbesondere in der Kernzone des Nationalparks für dessen Schutz vor dem immer größer werdenden Druck der Landwirtschaft ein.

▲ Nach oben

Thema: Landschaftsschutz und Winterfahrtrainingsstrecke

Winterfahrtrainings Lungau
Winterfahrtrainings Lungau - www.lungau.at

Der Lungau verfügt über insgesamt vier Winterfahrzentren, wovon sich eines in der Gemeinde Tweng im Landschaftsschutzgebiet Twenger Au befindet. Dessen Bewilligung war nur befristet erteilt worden und ist in der Folge abgelaufen. Ein Neuantrag wurde aufgrund geänderter Bedingungen und Beurteilung vom naturschutzfachlichen ASV als Verletzung des Schutzzwecks des Schutzgebietes beurteilt. Das öffentliche Interesse des Naturschutzes wurde mit der höchsten Stufe bewertet. Trotzdem erteilte die zuständige Naturschutzbehörde eine Bewilligung mit dem Argument, dass andere öffentliche Interessen die Naturschutzinteressen überwiegen würden. Dagegen hat die LUA Beschwerde an das LVwG erhoben und darin erhebliche Mängel bei der Interessensabwägung eingewendet.

▲ Nach oben

► RdU-Artikel: "Der Umweltanwalt - Das unbekannte Wesen?"

Recht der Umwelt - Deckblatt
Recht der Umwelt - Deckblatt

Markus Pointinger und Teresa Weber zum Umweltanwalt in RdU [2015] 06

Seit über 25 Jahren gibt es Umweltanwälte und immer noch sind grundlegende Rechte ungeklärt oder strittig, wie etwa die Frage: Kann der Umweltanwalt im UVP-Verfahren präkludieren?

Markus Pointinger und Teresa Weber setzen sich mit diesen aktuellen Fragen in der RdU [2015] 06 kritisch auseinander. Der VwGH hat in seiner Rechtsprechung bereits festgehalten, dass der Umweltanwalt (grundsätzlich) nicht über subjektive Rechte verfügt, sondern Kompetenzen ausübt. Dennoch geht der VwGH in einer aktuellen Entscheidung davon aus, dass auch der Umweltanwalt in einem nach dem UVP-G durchzuführenden Genehmigungsverfahren der Präklusionsfolge des § 44b Abs 1 AVG unterliegt. Der vorliegende Beitrag erörtert die Entscheidung des VwGH und zeigt mögliche Unstimmigkeiten sowie Konsequenzen auf.

Der Artikel kann auf der Homepage der LUA im Newsbereich eingesehen werden.

▲ Nach oben

Wenn Sie die LUA-Notizen nicht mehr empfangen wollen,
klicken Sie bitte auf abmelden.

Landesumweltanwaltschaft Salzburg
Membergerstr. 42, A-5020 Salzburg
Tel. +43-662/62 98 05-0
Website: www.lua-sbg.at | Facebook