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Ihr LUA-Team
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Editorial
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Wolfgang Wiener. Foto: Robert Ratzer
Liebe Leserin, lieber Leser!
Dies ist die erste Ausgabe der LUA-Notizen in rein digitaler Form. Ich bitte alle, die weiterhin unsere Nachrichten erhalten wollen, sich über unsere Homepage www.lua-sbg.at anzumelden!
In den letzten 6 Monaten hat die LUA 16 Verfahren nach dem UVPG 2000 abgewickelt, daneben 6 große Steinbrüche und Schottergruben, Veranstaltungstätten wie das Grödiger Bundesligastadion, die Reitsportanlage in Lamprechtshausen oder den Salzburgring begleitet. Seit 2015 sind wir alleinige Partei in Verfahren nach dem Nationalparkgesetz. Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz wurden drei rund 500.000 m³ große Deponien begutachtet, Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahnen, Autobahnen und Bundesstraßen verhandelt und die Bürgerbeiräte und Bürgerinitiativen in den Verfahren bestmöglich betreut. Dadurch haben sich erhebliche Mehrstunden bei allen Mitarbeitern angesammelt, die nur durch eine Woche Betriebsurlaub abgebaut werden können.
Der Flughafen Salzburg führte eine Teil-UVP für den Parkplatz des neuen Abfertigungsterminals durch. Der sogenannte Terminal 2 ist nach wie vor nicht nach europarechtlichen Bestimmungen geprüft! Die einzige Forderung nach einer zeitgemäßen Beleuchtungsanlage für den Parkplatz wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt. Auch Energieeinsparungen in der Größenordnung von 30.000 Euro pro Jahr durch LED Lampen änderten nichts an dieser Haltung. Für einen landeseigenen Betrieb wahrlich kein Ruhmesblatt!
Salzburg hat ein massives Problem, es gibt zu viel Kfz-Verkehr und kein Konzept dies zu ändern. Auch neue Parkplätze in der Altstadtgarage werden dies nicht verbessern! Und schon gar nicht, wenn es keine alternative Zufahrt zu diesen neuen Parkplätzen gibt. Lassen sie die Autos besser stehen, meint
Ihr Wolfgang Wiener
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EU-Beschwerde wegen fehlender Ausweisungen von Schutzgebieten
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Plandarstellung des eingeklagten faktischen FFH- bzw. Vogelschutzgebiets
FFH- und VS-Richtlinie erfordern die Ausweisung der Schutzgebiete „Osterhorngruppe – Salzburger Kalkvoralpen“ und „Nockstein‐ Gaisbergareal“
Die Salzburger Landesregierung ist seit Jahren bei unionsrechtlich gebotenen Ausweisungen von Schutzgebieten untätig. Das führte dazu, dass in den höchst sensiblen Naturräumen „Osterhorngruppe – Salzburger Kalkvoralpen“ und „Nockstein‐Gaisbergareal“ die 380‐kV‐Salzburgleitung als Freileitung geplant und zur Bewilligung eingereicht wurde.
Die Salzburger Landesregierung hat bis heute alle vorgebrachten Argumente und vorgelegten Gutachten ignoriert. Deshalb haben sich die Gemeinde Koppl, die Gemeinde Eugendorf, die LUA, der Naturschutzbund Salzburg, die Bürgerinitiative Nockstein‐Koppl und die Bürgerinitiative Hochkreuz‐Eugendorf zusammengeschlossen. Sie haben am 06.07.2015 gemeinsam eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht, um damit die Einhaltung der unionsrechtlichen Verpflichtungen zu bewirken.
Univ. Doz. Dr. Armin Landmann, Biologe: „Der landschaftliche und naturkundliche Wert des Gebietes Osterhorngruppe-Salzburger Kalkvoralpen im Allgemeinen und des Nockstein-Gaisbergareals im Besonderen ist ganz außergewöhnlich. Ich kenne z.B. in Österreich kein anderes Gebiet, wo auf so kleinem Raum derart unterschiedliche und vielfältige Floren- und Faunenelemente von alpiner, subalpiner, montaner bis hin zu colliner Herkunft nebeneinander anzutreffen sind. Die Diversität an besonderen Schutzgütern sowohl nach der EU-Vogelschutzrichtlinie als auch nach der EU-Fauna-Flora-Habitatrichtlinie ist gewaltig. Gerade für die in dem Gebiet besonders relevanten Arten, wie z.B. für Vögel des Laubmischwaldes, für sensible Felsbrüter, für Fledermäuse und für bedrohte Amphibien hat das Land Salzburg seine Verpflichtung zur Ausweisung von Natura 2000 Schutzgebieten bislang in geradezu sträflicher Form vernachlässigt!“
Dr. Wolfgang Wiener, Landesumweltanwalt Salzburg: „Immer wieder werden Wölfe, Bären, Luchse, Fischotter und Biber aus dem Osterhorngebiet gemeldet. Es gibt auch mehrere laufende Anträge für kleinere Naturschutzgebiete, die leider endlos hinausgezögert werden. Zum Beispiel die Wiestalau, ein wunderschönes Naturbadegebiet in Ebenau, die alten Eisteiche am Nockstein oder der über 250 Jahre alte Sillingbergwald in Strobl. Die tatsächliche Bedeutung der Osterhorngruppe als Rückzugsgebiet für eine gewaltige Anzahl von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten ist aber erst durch die jüngsten Untersuchungen im vollen Umfang bekannt geworden. Mit den heute vorgelegten Ergebnissen wird den Salzburgern ein ungehobener Schatz präsentiert, der europaweit von großartiger Bedeutung für den Artenschutz ist.“
Dr. Adolf Concin, Rechtsanwalt der Beschwerdeführer resumierte letztendlich, dass aufgrund der fachlichen Ergebnisse rechtlich eindeutig faktische Vogelschutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie vorliegen. Auch das Gebiet „Nockstein-Gaisbergareal“ erfüllt in fachlicher Hinsicht zusätzlich eindeutig alle Kriterien nach der EU-Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Damit sei im UVP-Verfahren um die 380-kV-Salzburgleitung aufgrund des europarechtlich normierten Verschlechterungsverbots keine Genehmigungsfähigkeit gegeben.
Die vollständige Pressemappe mit den wichtigsten Informationen finden Sie auf www.lua-sbg.at. (mp)
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Land bewilligt Vernichtung eines potentiellen Schutzgebiets
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Weitwörth: fast flächendeckend vernässte Sukzessionsflächen, Foto: IfÖ
Höchstwertige Lebensräume für eine Vielzahl geschützter Arten wie hier der Gelbbauchunke, Foto: IfÖ
LUA beschwert sich: Schützen statt Nützen!
Der Tonabbau Weitwörth der ehemaligen Salzburger Ziegelwerk GesmbH&Co geht bis zum Beginn der 1950iger Jahre zurück. Im Jahre 2007 übernahm die Wienerberger Ziegelindustrie GmbH den Standort von der Vorgängerin, schloss dann aber 2008 den Abbau und die Ziegelfabrik.
Bereits seit 2007 wurde vom Naturschutz auf das inzwischen bestehende hohe ökologische Potential der Flächen verwiesen. Durch die Stilllegung der Tongrube und aufgrund des wasserstauenden Untergrunds bildete sich ein heute in dieser Form nicht mehr vorkommender Lebensraum aus, der von unzähligen geschützten Arten besiedelt wurde.
Vor der Industrialisierung der Landwirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg bestanden aus heutiger Sicht noch unglaubliche natürliche Ressourcen auf extensiven landwirtschaftlichen Flächen und an Gewässern. Für die Ernährungssicherheit der Bevölkerung und den wirtschaftlichen Aufschwung wurden damals sogar Förderungen für die Beseitigung und Nutzbarmachung von Feuchtflächen, Tümpeln, Überschwemmungsbereichen etc für Entwässerungen, die Begradigung von Gewässern usw gewährt, also für die Intensivierung landwirtschaftlicher Flächen und die Regulierung störender natürlicher Einflüsse.
Solche Lebensräume, welche bestimmte inzwischen vom Aussterben bedrohte Arten zum Überleben benötigen, sind heute nahezu ausgerottet. Ein solcher besonderer Lebensraum liegt heute in der ehemaligen Tongrube Weitwörth vor. Die Naturschutz-Sachverständigen des Landes beurteilten im Verfahren das Gebiet nahezu als einzigartig: „Mit 8 Amphibienarten und 4 Reptilienarten in diesem relativ kleinräumigen Gebiet handelt es sich beim gegenständlichen Gebiet um einen der herpetofaunistisch artenreichsten Bereiche nicht nur im Flachgau, sondern in ganz Salzburg. Insgesamt gehört der Übergangsbereich zwischen Haunsberg und den Salzachauen mit 11 vorkommenden Amphibien – und vier Reptilienarten zu den bedeutendsten Bereichen für die Herpetofauna in Salzburg.“ Es sei davon auszugehen, dass die vorkommenden Dichten geschützter Arten höher lägen, als bisher nachgewiesen. Die Fläche besitze eine hohe Wertigkeit als Lebensraum für Amphibien und Reptilien und umfasse sowohl deren Ruhe- als auch Fortpflanzungsstätten. Es sei davon auszugehen, dass die entsprechenden Lebensraumstrukturen von Amphibien und Reptilien mehr oder weniger flächendeckend besiedelt sind.
Aufgrund der vorliegenden und festgestellten besonderen naturschutzfachlichen Wertigkeit des Projektgebietes ist auch von einem potentiellen FFH-Gebiet auszugehen, weshalb während des Verfahrens auch eine entsprechende Meldung an die EU-Kommission zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren betreffend der zu geringen Ausweisung von Natura-2000-Gebieten in Salzburg erging. Die LUA bleibt dazu auch nach den letzten Nachnominierungen am Ball.
Und dennoch: aufgrund alter Bescheide soll der Großteil dieser hochwertigen Fläche im Gesamtausmaß von rund 22 ha entgegen den EU-Artenschutzbestimmungen wieder aufgeforstet werden. Gleichzeitig soll auf einer Fläche von 5,5 ha eine Bodenaushubdeponie errichtet werden. Bodenaushub von Baustellen aus dem Flachgau soll hier über 10-15 Jahre aufgeschüttet werden, obwohl bereits im Jahr 2012 in unmittelbarer Nähe eine öffentlich zugängliche Bodenaushubdeponie mit einem Volumen von 627.000 m³ bewilligt wurde. Laut Projekt soll ein „Ersatzlebensraum“ auf nur 4,5 ha (statt 22 ha) wie eine „eierlegende Wollmilchsau“ sowohl alle Funktionen und Erfordernisse für alle vorkommenden Tierarten mit unterschiedlichsten Lebensraumansprüchen erfüllen und bedienen, als auch Wiederaufforstungen dienen. Über all dies stellte die Salzburger Landesregierung zuletzt einen AWG-Bewilligungsbescheid aus.
Dass diese Vorgangsweise fachlich und rechtlich so nicht möglich ist, hat die LUA nun in einer 56 Seiten starken Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht ausgeführt. Dazu hat sich die LUA auch des renommierten Salzburger „Institut für Ökologie“ bedient, welches der fachlichen Beurteilung durch die Behörde ein vernichtendes Fazit ausgestellt hat. Die betroffene Artenliste ist lang, der Eingriff und die Wiederaufforstung wären vernichtend: Gelbbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch, Springfrosch, Zauneidechse und auch der Kiebitz bilden die Leitarten, neben einer Vielzahl anderer geschützter Tiere und Pflanzen. Fazit der LUA: derartige Einzigartigkeiten müssen geschützt und bewahrt werden. Solche besonderen Chancen seitens des Landes zu vergeben wäre ein herber Rückschlag für den Naturschutz. Rechtlich steht für die LUA fest: die Bewilligung hätte jedenfalls nicht erteilt werden dürfen! (mp)
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Forststraße Thomanalpl in Golling: Naturschutz gegen sich selbst, gegen Natura 2000 und für die Landwirtschaft?
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Ursprüngliche Verhältnisse, steile felsdurchsetzte Böschungen, außergewöhnliche Wuchsformen im Trassenverlauf im ESG Kalkhochalpen, Foto: LUA
„Verheerendes Signal nach außen und Bankrotterklärung für Naturschutzlandesrätin“
Die Landesregierung steht massiv unter Zugzwang: sie ist auf Basis von EU-Recht verpflichtet für das Natura-2000-Gebiet Bluntautal dringend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Andernfalls würden die dort besonders geschützten Arten und Lebensräume im schlimmsten Falle aussterben und das Schutzgebiet wäre aufzuheben. Setzt Salzburg hier keine Maßnahmen, drohen ein Vertragsverletzungsverfahren und satte Geldstrafen.
Jeder EU-Mitgliedstaat kann selbst wählen, auf welche Art die Erhaltungsmaßnahmen gesetzt werden. Salzburg hat sich für die Erstellung von „Managementplänen“ im Einvernehmen mit den Grundeigentümern entschieden.
Nun sind aber die Grundeigentümer im Bluntautal dieselben, die im Natura-2000-Gebiet Kalkhochalpen die Forststraße „Thomanalpl“ unbedingt haben wollen: ohne Forststraße keine Zustimmung zu den europarechtlich verpflichtenden Erhaltungsmaßnahmen.
Die Naturschutzbehörde des Landes ist sowohl zuständig für die Umsetzung von Natura-2000, als auch für das Bewilligungsverfahren zu dieser Forststraße. Wohl aus diesem Dilemma heraus, bewilligte die Landesregierung die Forststraße im einen Schutzgebiet, um Erhaltungsmaßnahmen im anderen Schutzgebiet setzen zu dürfen. Zu Unrecht wie das unabhängige und weisungsfreie Landesverwaltungsgericht Salzburg zuletzt entschied.
Die Beamten wollten diese Niederlage nicht hinnehmen und überzeugten die zuständige Naturschutzlandesrätin Dr. Astrid Rössler den Verwaltungsgerichtshof in Wien anzurufen. Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener kommentierte dies in einer Pressemitteilung als „ein verheerendes Signal nach außen, wenn jetzt der amtliche Naturschutz in der höchsten Schutzkategorie „Natura-2000-Europaschutzgebiet“ gemäß EU-Recht aufgrund einer Zwangslage für die Landwirtschaft und gegen den Naturschutz in die Presche springt und sich gegen eine unabhängige und weisungsfreie gerichtliche Entscheidung stellt! Das wäre eine Bankrotterklärung für die grüne Naturschutzlandesrätin!“
Die Revisionsschriften der Landesregierung und der antragstellenden Grundeigentümer sind inzwischen eingetroffen und wurden vom LVwG mit der Revisionsbeantwortung der LUA an den VwGH weitergeleitet. Nach jahrzehntelanger Naturschutzpraxis, abgesichert durch Judikatur von VwGH und EuGH versucht das Land nun mit „Neuauslegungen“ des Naturschutzgesetzes und Rösselsprüngen das Ruder noch herumzureißen. Aus Sicht der LUA nur ein Zeitgewinn und vergebene Mühe: das nun angefochtene Erkenntnis des LVwG erging nach korrekter rechtlicher und fachlicher Prüfung zu Recht ablehnend. (mp)
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Umweltanwalt lehnt Forststraßenbau in einzigartigem Naturwald ab
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Zwergschnaepper, Foto: Birdlife/Alois Thaler
Baumriese im Sillingwald, Foto: LUA
„Sillingwald“ erfüllt alle Voraussetzungen für ein Naturwaldreservat
Die Österreichischen Bundesforste planen mit einer rund 6,5 km langen LKW-befahrbaren Forststraße einen über alle Maßen beeindruckenden naturnahen Fichten-Tannen-Buchenwald im Bereich des „Sillingwaldes“ (Strobl) zu erschließen. Bei diesem großen, geschlossenen Wald in steiler Hanglage handelt es sich um einen äußerst ursprünglichen Wald mit eindrucksvollen 250 Jahre alten Baumriesen. Solche Wälder gibt es praktisch kaum mehr und kommen einem Urwald sehr nahe. Neben diesem Altholz ist auch der hohe Anteil an stehendem und liegendem Totholz hervorzuheben, der als Nahrungs- und Lebensraum für geschützte Tierarten dient, die vom Aussterben bedroht sind. Auch von der Naturschutzabteilung des Landes wurde diese „Einzigartigkeit und landesweite Bedeutung“ des Urwaldes aus ökologischer Sicht bestätigt.
Der „Sillingwald“ ist durch einen außerordentlich großen Artenreichtum gekennzeichnet und ein Hotspot der Biodiversität. Eine Erfassung der Vogelgemeinschaft bestätigt dies: 42 Brutvogelarten mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Arten kommen hier vor. Dazu gehören vor allem Charakterarten naturnaher Wälder sowie Alt- und Totholzspezialisten, wie Weißrückenspecht und Zwergschnäpper, die besondere Zeigerarten uriger Waldbestände sind. Mit seinen vielfältigen Lebensraumstrukturen, und Baumhöhlen beherbergt der Sillingwald aber auch mindestens vier Spechtarten, Fledermäuse, Amphibien (wie den EU geschützten Alpensalamander), Käfer und Schmetterlinge.
Dazu Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener: „Derartige Naturwälder dieser Qualität sind durch die intensive Forstwirtschaft inzwischen in unseren Breiten ausgestorben. Im Land Salzburg findet sich kein vergleichbarer Lebensraum mehr. Diese Einzigartigkeit darf nicht durch wirtschaftliche Nutzungen gestört oder zerstört werden, sie muss unbedingt geschützt werden. Dafür werde ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen.“ (mp)
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Nutzungsdruck auf Klammen steigt – Tabuzonen erforderlich
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Seile des Flying Fox in der Kesselfallschlucht
Wegen ihrer wilden Schönheit und Unzugänglichkeit üben Klammen und Schluchten einen besonderen Reiz auf viele Menschen aus. Sie sind aber außerdem wertvolle Lebensräume und Rückzuggebiete für empfindliche Tier- und Pflanzenarten. In letzter Zeit steigt der Nutzungsdruck auf diese Naturräume aber stark an. Die Erschließung mit Wegen und Steigen ist nicht mehr genug. Die atemberaubende Natur in den begehbaren Klammen muss durch Beschallung und Beleuchtung aufgepeppt werden. Beim Canyoning dringen Menschen in bisher unberührte Schluchtstrecken ein. Klettersteige und Flying Fox-Seilrutschen über schäumenden Wassern sind offenbar der letzte Kick. Dieser Eventtourismus zerstört nicht nur die landschaftliche Schönheit, sondern schafft mit der Verdrahtung auch noch Todesfallen für Vögel. Da die Eingriffe auch vor ausgewiesenen Schutzgebieten nicht Halt machen, ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben. Eine landesweit abgestimmte Vorgangsweise mit klarer Festlegung von Tabuzonen ist dringend erforderlich. (sw)
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Vertragsverletzungsverfahren wegen Frühjahrsbejagung
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Waldschnepfe Foto: Ronald Slabke CCL
Bereits einmal wurde Österreich von der EU wegen der Frühjahrsbejagung von einigen Vogelarten verurteilt. Mit rechtlichen Kniffen und umstrittenen Gutachten haben einige Bundesländer versucht diese Balzbejagung weiterhin zu ermöglichen. Die LUA, aber auch BirdLife haben diese Regelungen aus fachlichen Gründen abgelehnt und dies an die EU weitergeleitet. Am 28.5.2015 hat die EU-Kommission u.a. Salzburg dazu aufgefordert, das Jagdgesetz zu ändern. Die Bejagung der Zugvogelart Waldschnepfe während der Brut- und Aufzuchtzeit oder während des Rückzugs zu den Brutgebieten ist nicht zulässig. Die Abschüsse der männlichen Waldschnepfen während der Balz erfüllen nicht die Bedingungen für eine Ausnahme, welche daher gegen die Vogelschutzrichtlinie verstößt. Reagiert Österreich nicht binnen zwei Monaten, kann Klage vor dem EuGH erhoben werden. (sw)
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UVP Steinbruch Weißbachkalk – Bewilligung für 100 Jahre
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Projekt Steinbruch Weissbachkalk
Der Steinbruch Weißbachkalk wurde im öffentlichen Interesse auf 100 Jahre bewilligt. Der ASV für Naturschutz und die LUA haben mehrmals darauf hingewiesen, dass dieser Zeitraum menschliche Dimensionen sprengt und sich auf vier bis fünf Berufsgenerationen erstreckt. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturschutzes sind über 30 Jahre hinaus nicht seriös abschätzbar. In den Auflagen wurde das geforderte Monitoring der Vogel- und Fledermaus-Fauna nach den ersten 30 Jahren vorgeschrieben sowie behördliche Überprüfungen alle fünf Jahre mit dem Vorbehalt der Vorschreibung ergänzender Auflagen. Das öffentliche Interesse wurde mit der überregionalen Bedeutung und Einzigartigkeit der Qualität des Rohstoffes aus diesem Steinbruch begründet. Damit wird es für andere Steinbruchbetreiber in Zukunft schwierig werden, ein überwiegendes Interesse geltend zu machen, da nun die Versorgungssicherheit auf 100 Jahre gewährleistet ist. (gs)
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UVP-Verhandlung Schlossalm
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Biotope und Rauhfußhuhn-Lebensräume
Am 22.04.2015 fand die UVP-Verhandlung für die Modernisierung der Schlossalmbahnen und Pisten statt. Auch wenn es sich um ein schitechnisch sinnvolles Projekt handelt, sind doch damit erhebliche Beeinträchtigungen von geschützten Lebensräumen wie Blumen- und insektenreiche Magerwiesen und geschützte Tierarten gegeben. Da trotz mehrfacher Urgenz die naturschutzfachlichen Projektunterlagen unzureichend waren, konnte erst nach langwierigen Verhandlungen und mit Hilfe des fachlichen Inputs der LUA eine umweltverträgliche Lösung gefunden werden. (sw)
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Mönchsberggarage – Verhandlung vor dem BVwG
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Am 09.07.2015 fand die mündliche Verhandlung zur Frage der UVP-Pflicht einer Erweiterung der Mönchsberggarage statt. Aufgrund der gutachterlich festgestellten Luftbelastungen änderten die Projektwerber ihr Vorhaben mehrmals während der Verhandlung, um einer UVP möglicherweise doch ausweichen zu können. Das Ergebnis hängt auch u.a. von der Rechtsfrage ab, ob durch Ummarkierungen verlorene Stellplätze aus den alten Garagen bei der neuen Garage in Abzug gebracht werden dürfen. Das Beweisverfahren ist geschlossen, die Entscheidung ergeht schriftlich. (mp)
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Prof. Mag. Hermann FRÜHSTÜCK Umweltanwalt des Burgenlandes geht in Pension
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Prof.Mag. Hermann Frühstück
Mein Kollege und Freund Hermann Frühstück tritt mit 1. August 2015 nach 15.000 Akten in den Ruhestand. Die Zahl stammt aus einer Meldung des Landes und ist nicht erfunden! Ich weiß, dass uns Hermann als kritische Stimme erhalten bleiben wird und sage daher leichten Herzens: Lass es ruhiger angehen in den nächsten Tagen, sonst wird die Uschi schimpfen! (ww)
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Frau Dr. Gertrude FRIESE tritt ebenfalls in den Ruhestand
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Das Shirt verrät: die Zukunft liegt in Afrika!
Die Naturschutzbeauftragte des Pongaus und der Stadt Salzburg, Dr. Gertrude Friese, wird sich ebenfalls zur Ruhe setzen und in ihrem beneidenswerten Bergsacherl mit Mutter und Katze sicher keine Langeweile erleben. Liebe Gertrude, möge es Dir weiterhin gut ergehen und: Eine Prise für die Friese! (ww)
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LUA-Betriebsurlaub
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Die große Anzahl aufwendiger Naturschutz-, AWG- und UVP-Verfahren verbunden mit personellen Einsparungen führten zu einem erheblichen Anstieg der Mehrstunden. Daher wird das Büro der Landesumweltanwaltschaft vom 17.08. bis 21.08.2015 für eine Woche geschlossen. Wir ersuchen um Verständnis. (ww)
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