Editorial
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Wolfgang Wiener. Foto: Robert Ratzer
Natur und Bauern unter Druck
Die Erzeugung von Grundlebensmitteln ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Landwirtschaft. Die Preise für Milchprodukte, Obst, Gemüse und Fleisch werden aber längst von großen Konzernen vorgegeben und entsprechen oft nicht der Arbeit, die unsere Bauern dafür aufwenden müssen. Es werden daher immer mehr Flächen immer intensiver bewirtschaftet und trotzdem bleibt am Ende nur wenig Lohn. Ein sehr negativer Effekt dieser Teufelsspirale ist der dramatische Verlust von Tier- und Pflanzenarten auf diesen Flächen. Die Gefahr das viele Arten aussterben ist auch in Salzburg inzwischen so groß geworden, dass die EU dringend Maßnahmen gefordert hat.
Nun hat die Landwirtschaftskammer sofort den Schuldigen für die Misere erkannt: Nicht der schlechte Preis den der Handel zahlt, nein der Naturschutz ist es, der unsere Bauern bedroht. Die Bewirtschaftung des Bodens wird unmöglich, die Landschaft verwahrlost, wilde Tiere kehren zurück und das Leben für Menschen in Salzburg ist Geschichte. Als Beweise werden Geschichten über Behinderungen, Behördenfehler, falsche Biotopkartierungen und kommunistische Enteignungstendenzen verbreitet. Es regiert das Geld, das Eigentum, der Mammon! Von der Schönheit der Natur, der Verantwortung für nachfolgende Generationen oder der Ehrfurcht vor dem Leben spricht keiner mehr.
In Wahrheit sind nur wenige Prozent der Flächen geschützt und es wird ein großer Teil der Naturschutzgelder in Pflege- und Bewirtschaftungsförderungen investiert, die direkt der Landwirtschaft zugute kommen. Vielleicht kann die Förderung für besonders ökologisch nachhaltig bewirtschaftete Flächen noch gesteigert werden. Besser für alle wäre es jedoch einen fairen Preis für die Produkte unserer Bauern auszuhandeln!
Ihr Wolfgang Wiener
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VwGH hebt Urteil für eine AWG-Anlage am Natura 2000-Gebiet Salzachauen auf
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Kleine Hufeisennase - neben anderen Arten vom Projekt besonders betroffen. (Urheber: F. C. Robiller / naturlichter.de)
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Schutz bedrohter Arten: Voraussetzungen für eine Bewilligung lagen nicht vor - LVwG muss neu entscheiden
Seit der Antragstellung im März 2009 versucht die Fa. Pölzleitner Holz GmbH im Wald am Fuße des Haunsbergs und direkt angrenzend an das Natura 2000 Gebiet Salzachauen eine Abfallbehandlungsanlage bewilligt zu bekommen. Die begehrte Fläche stellt eine Alleinlage im gewidmeten Grünland, fernab jeglicher baulandgewidmeter und bebauter Grundstücke dar und liegt an der alten Landesstraße sowie an der Lokalbahn zwischen Acharting und Pabing. Auf der Fläche selbst befindet sich lediglich ein altes Forsthaus, das auch auf die frühere Nutzung der umgebenden Flächen hinweist. Weiter nördlich im Bereich Pabing bestünde dagegen ein bereits gewidmetes Gewerbegebiet mit noch freien Flächen und Lokalbahnanschluss.Klar und von den Behörden bestätigt ist inzwischen jedenfalls, dass an dem begehrten Gewerbebetrieb keine öffentlichen Interessen bestehen. Wäre der Antrag erst im April 2009 gestellt worden, hätte das Vorhaben aufgrund einer gerade in Kraft getretenen Novelle zum Raumordnungsgesetz sogar schon damals aus Raumordnungssicht versagt werden müssen.
Stattdessen hat das Land die Bewilligung in erster Instanz erteilt, die vom damaligen UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) in zweiter Instanz aber wieder versagt wurde. Die Fa. Pölzleitner beschwerte sich dagegen beim Höchstgericht (VwGH), das die Sache zur neuerlichen Entscheidung zurückstellte. Als Nachfolger des nicht mehr existenten UVS musste das Landesverwaltungsgericht (LVwG) neu entscheiden. Dieses erteilte die Bewilligung, wogegen sich die LUA beim Höchstgericht (VwGH) beschwerte und zuletzt ebenfalls Recht bekam. Jetzt muss das LVwG erneut in der Sache entscheiden.
Nach dem Erkenntnis des Höchstgerichts ist nun abermals klargestellt, dass den im Naturraum vorkommenden geschützten und vom Aussterben bedrohten Arten (wie Kammmolch und Fledermausarten) eine zentrale Bedeutung im Verfahren zukommt.
Das Beispiel dieses Falls zeigt auch unmissverständlich auf, dass naturschutzfachlich hochwertige Naturraumflächen in besonderen Lagen – so wie hier an der Grenze zum Natura-2000-Gebiet Salzachauen – nicht einfach so beplant werden können wie herkömmliche Gewerbegebietsflächen. Schwierigkeiten und lange Verfahrensdauer sind in solchen Einzelfällen vorprogrammiert und dem Umstand einer nur vermeintlich „günstigen“ Standortwahl geschuldet.
2013 hatte sogar die Europäische Kommission die Erweiterung des Europaschutzgebietes auf die vom Projekt betroffenen Hangflanken des Haunsberges gefordert, da hier die größten Bestände des Kammmolchs im Bundesland Salzburg vorkommen. Zuletzt forderte auch das „Netzwerk Natur Salzburg“, eine Vereinigung von NGO´s und führender Wissenschafter, auf Basis einer Auswertung vorhandener Daten die Landesregierung auf, das Gebiet auszuweisen und informierte die Europäische Kommission. Auch zu diesen Tierarten werden noch Nachforderungen der Kommission im laufenden Mahnverfahren gegen Österreich wegen fehlender Natura 2000 Gebietsausweisungen erwartet.
Ein Gewerbebetrieb ohne öffentliche Interessen im höchstwertigen Natur- und Naherholungsgebiet zwischen Salzburg und Oberndorf ist an dieser Stelle daher in mehrfacher Hinsicht deplatziert. Im Sinne aller Beteiligten wäre es daher sinnvoll endlich gemeinsam über Standortalternativen nachzudenken. (mp)
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Zur Berücksichtigungspflicht ex-lege geschützter Magerwiesen in Verfahren
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Landesverwaltungsgericht hob Bescheid aufgrund unvollständigen Sachverhalts auf
Im Februar 2017 erhob die Landesumweltanwaltschaft Beschwerde gegen einen Bescheid der BH St. Johann im Pongau. In diesem Bescheid wurde einem Landwirt im Pongau die Bewilligung erteilt, unter anderem eine Weidefläche zu mulchen, um eine maschinelle Mahd zu ermöglichen. Da die Verhandlung Ende Oktober und nicht unter Beisein eines botanischen Amtssachverständigen erfolgte, räumte die LUA Bedenken bezüglich der Weidefläche ein, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass durch das Mulchen ein geschützter Magerstandort im Sinne des § 24 lit d Naturschutzgesetz oder geschützte Pflanzenarten gemäß § 29 Naturschutzgesetz beeinträchtigt sein würden. Die LUA beantragte aus diesem Grund einen Lokalaugenschein. Die Behörde erteilte dem Landwirt trotzdem die Bewilligung, da ihrer Meinung nach die Einwendungen der LUA ausschließlich auf Vermutungen basieren würden. Nach Erhebung der Beschwerde hob das Landesverwaltungsgericht den Bescheid auf. Es führte an, dass gemäß § 28 Abs 3 VwGVG das Verwaltungsgericht einen angefochtenen Bescheid aufheben kann, wenn die Behörde notwendige Ermittlungen des Sachverhalts unterlassen hat. Da der Pflanzenbestand im Zuge des Verfahrens nicht näher beschrieben wurde und auch der vom Landesverwaltungsgericht hinzugezogene botanische Amtssachverständige den Zeitpunkt des Ortsaugenscheins als nicht geeignet beurteilte, war davon auszugehen, dass der für die inhaltliche Entscheidung maßgebliche Sachverhalt nicht feststand. Das Schutzgut "Naturhaushalt" wurde demzufolge von der belangten Behörde unzureichend beleuchtet. (sp)
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Umweltanwälte-Konferenz in Salzburg
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LUA-Konferenz 2017 in Laufen/Oberndorf (Foto: LUA Sbg)
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Die österreichischen Umweltanwälte tagten im Frühjahr 2017 auf Einladung der Salzburger Landesumweltanwaltschaft am 20. und 21.04.2017 in der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) in Laufen an der „Lebensader Salzach“ im Grenzbereich von Bayern und Salzburg. Neben den Problemen der Natura 2000-Nachforderungen, den Themen Aarhus-Umsetzung, Kfz-Softwareschwindel und „Stimmungsmache“ der Landwirtschaft gegen den Naturschutz sowie zwei Presseaussendungen zur öffentlichen Kritik an den Verwaltungsgerichten und zur mangelnden Berücksichtigung des Naturschutzes im Forstverfahren, wurde schwerpunktmäßig der Naturschutz im Wald behandelt. Dazu gab es interessante Vorträge und Diskussionen über den menschlichen Einfluss auf Wälder (Josef Sonnberger, MA), Artenschutz mit Schwerpunkt Amphibien und Reptilien (Peter Kaufmann, MSc vom Haus der Natur) sowie Naturschutz und Waldbewirtschaftung (Dr. Norbert Putzgruber von den Österreichischen Bundesforsten und Dr. Daniel Müller von den Bayrischen Staatsforsten) mit folgenden Ergebnissen:
Die Reduktion des Wildbestandes ist eine wesentliche Voraussetzung für naturnahe Wälder. In Salzburg stellt die Wildüberhege ein Problem dar und wirkt sich vor allem negativ auf Tanne und Eibe aus, da diese zuerst verbissen werden, was zu einer unnatürlichen Baumartenentmischung führt(e). Zur Lösung des Problems müsste einerseits bei der Wildfütterung angesetzt und andererseits aber auch der Wildstand direkt reduziert werden. Dr. Michael Müller von den Bayrischen Staatsforsten berichtete über die erhöhten Schalenwildbestände, die in Bayern seit den 1980er Jahren, trotz großer Widerstände der Jägerschaft, auf 1/3 gesenkt und eingependelt wurden. Den positiven Effekt auf den Wald könne man jetzt überall sehen.
Für Amphibien und Reptilien sind naturnahe Wälder mit dynamischen Gewässern sowie Totholz, intakten Wanderstrecken und lichten Bereichen sehr wichtig. Zwar können bei der Waldbewirtschaftung Sekundärlebensräume (z.B. Kolke und Wagenspuren) angelegt werden, allerdings gehen durch forstliche Erschließungen viele natürliche Lebensräume verloren. Höchst besorgniserregend ist der Rückgang des eigentlich sehr verbreiteten Grasfrosches in Salzburg um 80% in den letzten 21 Jahren. Ursache dafür ist der enorme Lebensraumverlust durch Holzplantagen und Fettwiesen, die bis zum Waldrand reichen. Um diese Entwicklung aufzuhalten bzw. umzukehren ist es nicht nur notwendig die Intensivierungen zu stoppen, sondern auch wieder zu extensivieren und das Grundwasser an die Oberfläche zurückzuholen.
Mit der Höhenlage sowie der Entfernung einer Waldfläche zur nächsten Forststraße nimmt die Natürlichkeit der Wälder zu. Doch sind die letzten natürlichen Wälder durch immer weitere Erschließungen gefährdet. Die bayrischen Staatsforsten haben den gesetzlichen Auftrag, den gesamten Nutzen des Waldes gesellschaftlich zu optimieren. Eine naturnahe Forstwirtschaft besteht hier in einer langfristigen und kleinflächigen Nutzung mit Kahlschlagverbot, Naturverjüngung, standortgerechten Baumarten und Struktur. Ökologische Grundsätze und Maßnahmen sind der Schutz alter Wälder, Erhalt von Biotopbäumen und Totholz, Schutz von Feuchtstandorten und Trockenwäldern, Pflege von Offenland, spezielles Artenschutzmanagement, Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen, Waldumbau, Minderheitenschutz und Waldrandgestaltung. Das Ziel ist, den Nachkommen einen besseren Wald zu hinterlassen und den Gesamtnutzen für die Gesellschaft zu optimieren. Deshalb appellieren die Umweltanwälte auch an die österreichischen Gesetzgeber, Behörden und Waldbesitzer, die Chancen in der Forstwirtschaft zu ergreifen, um den Artenschwund einzudämmen und damit die Lebensgrundlage für die künftigen Generationen zu erhalten. (gs)
Link zu den Presseaussendungen der LUA-Konferenz:
LUA-PRESSE - LUA Konferenz in Salzburg - Position zu Verwaltungsgerichten LUA-PRESSE Umweltanwaeltekonferenz zu Artenschwund und Naturschutz im Wald
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Alte natürliche Wälder sind wichtig für den Klimaschutz
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Primär- und Naturwälder speichern am meisten Kohlenstoff, einen Großteil davon im Boden. (Foto: LUA)
Aufgrund aktueller Diskussionen über die Bewirtschaftung von Wäldern zur CO2-Speicherung und dazu publizierter verkürzter Äußerungen über CO2-Freisetzung beim Verfaulen von morschen Stämmen im Naturwald, stellt die Landesumweltanwaltschaft Salzburg in einem kurzen Fachbeitrag von Mag. Dipl.-Ing. Dr. Gishild Schaufler eine Zusammenfassung über die äußerst komplexen Vorgänge der CO2- bzw. Kohlenstoffspeicherung in Wirtschafts- und Naturwäldern bereit. Denn scheinbar einfache Lösungen und das gegeneinander Ausspielen von Klima- und Naturschutz können großen Schaden am Ökosystem anrichten.
In jüngeren Studien wurde bestätigt, dass alte Wälder ein größeres Potential zur Kohlenstoffspeicherung haben als ursprünglich angenommen. Der Kohlenstoffhaushalt wird durch viele Faktoren beeinflusst, wobei der natürliche Waldboden als langfristiger Hauptspeicher eine wesentliche Rolle spielt. Alte Wälder mit hoher Biodiversität und Totholz speichern sehr große Kohlenstoffmengen, die aber im Fall einer Bewirtschaftung freigesetzt werden können. In Wirtschaftswäldern verbleibt demgegenüber nur 1/3 des Kohlenstoffvorrats im Vergleich zu ungenutzten Primärwäldern. Eine Erhöhung der Holzproduktion würde die CO2-Speicherung der letzten 50 Jahre wieder aufheben. Deshalb ist das Wissen und das Bewusstsein über den Wert dieses wichtigen Pools und der Schutz dieser Wälder von sehr großer Bedeutung. Der LUA-Fachbeitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Zusammenhänge und den Stand des Wissens.
Link zum LUA-Fachbeitrag
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Zur Absage der Biotopkartierung für den Pinzgau
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Seit geraumer Zeit macht die Landwirtschaftskammer immer stärker gegen den Naturschutz und die Biotopkartierung Stimmung. Während der Verlust an Biodiversität durch Intensiv-Bewirtschaftung evident und wissenschaftlich fundiert ist, fehlt es den Gegenbehauptungen der Kammervertreter aber an entsprechenden Belegen. Es soll eben bloß Stimmung gemacht werden. Bei weitem nicht mehr alle Landwirte fühlen sich inzwischen dabei von ihrer Kammer vertreten. Seitens der LUA wurde darauf bereits mit Leserbrief und Pressemitteilung vom 03.05.2017 reagiert.
Dass auch die Biotopkartierung fehlerhaft sein kann liegt in der Natur der Sache. Bereits der Anspruch ein ganzes Bundesland vollständig zu kartieren muss ein Fehlerkalkül enthalten. Dafür gibt es aber ja auch den sog. „ex-lege“ Schutz von Biotopen und Lebensräumen: diese sind jedenfalls immer geschützt, egal ob kartiert oder nicht. Die Biotopkartierung ist daher ein Hilfsmittel für die Evidenz des Bestands, für Naturschutzverfahren, für Planer und Grundeigentümer und sie wird laufend angepasst und verbessert.
Völlig unverständlich ist daher die zuletzt erfolgte offizielle Absage der laufenden Überarbeitung der Biotopkartierung für den Pinzgau. Sinnvolle Verbesserungen für die Erhebungsqualität zu fordern ist die eine Sache. Durch Stellungnahmen und Einwendungen den Prozess zu verzögern und eine Kartierung zu verhindern ist aber die destruktive Kehrseite der Medaille. Die kurzfristige Absage der Kartierungen im Pinzgau ist jedenfalls nicht zu rechtfertigen und für niemanden von Vorteil: weder für die Grundeigentümer, noch für die (Land-)Wirtschaft, noch für die an der Kartierung hängenden Arbeitsplätze und zu guter Letzt auch nicht für den Naturschutz. Es kann naturschutzfachlich daher nur eine Option geben: die Biotopkartierung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft fortsetzen!
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Luftbelastung durch Abgas-Mogeleien höher als angenommen
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Laut Weltgesundheitsorganisation führt die Schadstoffbelastung durch den Straßenverkehr in Österreich pro Jahr zu 21.000 zusätzlichen Fällen von Bronchitis und zu 15.000 zusätzlichen Asthma-Anfällen bei Kindern. Laut der Europäischen Umweltagentur sterben jährlich 8.200 Menschen in Österreich frühzeitig infolge der Luftverschmutzung – 910 davon aufgrund von Stickstoffdioxid (NO2).
In Österreich sei der Anteil von Diesel-Pkw mit 57 Prozent außerdem deutlich höher als in Deutschland mit 33 Prozent, berichtet der VCÖ.
Die EU-Kommission hat daher gegen Österreich bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der bestehenden NO2 Belastung eingeleitet.
Nunmehr mussten auch die Prognosemodelle bei Straßenbauvorhaben umgeschrieben werden. Das „Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA)“ wurde wegen des Abgasskandals bei neuen Diesel-PKW´s in den USA und Europa angepasst und die Version 3.2. durch die Version 3.3 ersetzt. Nunmehr ist die HBEFA Version 3.3. Stand der Technik (Quelle: Umweltbundesamt).
Das Update aktualisiert die Faktoren für Euro 4, 5 und 6 Diesel-PKW. Dabei ist beachtenswert, dass die realen Abgaswerte von Euro 6 realiter ungefähr dort sind, wo die tatsächlichen Werte von Euro 4 gelegen wären. Zur Verdeutlichung: auf Grund der erhöhten Luftschadstoffbelastung akzeptieren wir in Städten eine Reduktion der durchschnittlichen Lebenserwartung von 10-12 Monaten.
In Verfahren, in denen Verkehrs- und damit Luftbelastungen eine Rolle spielen ist daher mit relevant höheren NOx-Emissionen zu rechnen als nach bisherigen Modellrechnungen angenommen. Die Landesumweltanwaltschaft hat daher im laufenden Verfahren um die Erweiterung der Mönchsberggarage den Antrag gestellt, dass die Modellrechnungen im betroffenen und bereits als „Belastetes Gebiet Luft“ ausgewiesenen Stadtteil neu durchgeführt werden. Auch dies ist im übrigen ein entscheidender Fehler der zuletzt vom LVwG bestätigten Flächenwidmung der Garage: die Luftbelastung wurde im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung nie ehrlich und richtig berücksichtigt. (mp)
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Stadt Salzburg: Planlose Planänderung?
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Die Stadt Salzburg plant die Änderung des Flächenwidmungsplans: im gesamten Stadtgebiet sollen „Plankorrekturen“, „Kategorieänderungen“, „Anpassungen“, „Neuabgrenzungen“, „Bereinigungen“ und „Stimmigkeiten“ hergestellt werden. Dazu können laut Kundmachung auch von allen BürgerInnen schriftliche Anregungen binnen 4 Wochen eingebracht werden. Doch: „Da es sich überwiegend um eine Vielzahl kleiner Flächen handelt, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, ist eine planliche Darstellung im Rahmen dieser Erstkundmachung nicht möglich.“
Ohne konkrete Bezeichnung der betroffenen Flächen und ohne Plan kann aber weder von betroffenen Grundeigentümern oder deren Nachbarn, noch von der betroffenen oder interessierten Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgegeben werden. Ohne diese Informationen kann auch nicht abgeschätzt werden, ob für die gesamten Umwidmungen eine Umweltprüfung erforderlich wäre.
Die LUA hat daher mit der Raumplanungsbehörde Rücksprache gehalten und nachgefragt. Tatsächlich gäbe es bereits eine Vielzahl konkret bekannter Flächen, welche der Kundmachung zugrunde liegen. Darunter befänden sich auch Neuabgrenzungen die zusätzliche Bebauungen ermöglichten oder Flächentäusche mit Grünlanddeklarationsflächen, jedoch keine "neuen" Baulandausweisungen. Diese Flächen könnten aber erst nach Vorlage des Amtsberichtes und nach erfolgter politischer Willensbildung veröffentlicht werden. Immerhin würden im Rahmen der derzeitgen Erstauflage noch weitere Anregungen von Grundeigentümern erwartet. Eine Veröffentlichung des derzeitig bekannten Stands an Flächen würde eine Hinzunahme weiterer Anregungen behindern und könne daher aus verfahrensrechtlichen Gründen derzeit noch nicht erfolgen.
Bereits seit der im Jahr 2004 bestandenen Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung auch im Salzburger Raumordnungsgesetz kritisiert die LUA, dass die darin geforderte frühzeitige und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung nach wie vor nicht umgesetzt wurde. Frühzeitig und v.a. effektiv kann eine Beteiligung aber nur dann sein, wenn die fachliche und die politische Willensbildung Kenntnis von der öffentlichen Meinung haben. Eben dieser Prozess läuft aber immer noch verkehrt. Auch aus Transparenz-Gesichtspunkten stünde einer Veröffentlichung eines Planungsstandes im Zeitpunkt der ersten Kundmachung nichts entgegen. Gerade dieses Beispiel in der Stadt Salzburg zeigt deutlich auf: eine Erstkundmachung ohne jegliche öffentlich zugängliche Informationen ist leider eine Nullinformation. Eine Besserung der Situation ist auch durch die ROG-Novelle nicht in Sicht. (mp)
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