LUA im Einsatz für die Nacht - Zum Europäischen Lichtkongress in Salzburg vom 27.-29.03.2023

 GS  |  

Diese Woche fand in Salzburg der 25. Europäische Lichtkongress statt. Dabei wurde auch der nachhaltige Umgang mit künstlicher Außenbeleuchtung bzw. der gezielte Einsatz von Licht behandelt. Denn die Verdrängung der Nacht durch Lichtverschmutzung führt zu Schlafstörungen und verschiedenen Krankheiten beim Menschen sowie zu Stress bei Tieren und Pflanzen.


LUA für Höhlenbäume – Zum internationalen Artenschutztag am 03.03.2023

 Markus Pointinger  |  

Heute vor genau 50 Jahren wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommen abgeschlossen. Bisher haben dieses Abkommen insgesamt 184 Länder unterzeichnet. Dieses Datum dient seither als Aktions- bzw. Gedenktag, den auch die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) nutzt, um auf die Bedrohung der Artenvielfalt aufmerksam zu machen, dieses Mal am Beispiel von Höhlenbäumen.


Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 - Begutachtung der Umweltanwaltschaften Österreichs

 Markus Pointinger  |  

Überblick: Der im Entwurf vorgeschlagene Zielwert in Höhe von 920 PJ Endenergieverbrauch im Regeljahr 2030 entspricht nicht den Vorgaben der EU (-36%: 871 PJ) und genügt nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele. Neben einer Aufteilung der Energieeinsparungen zwischen Bund und Ländern wird zusätzlich vorgeschlagen die Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040 auch nach Sektoren aufzuteilen: hohes Potential und hohe Vorgaben für die Sektoren "Verkehr" und Gebäude", geringeres Potential und geringere Vorgaben im den Sektoren "Energie" und "Industrie". Die Energie- und Klimastrategien der Länder sind nur schwer vergleichbar und müssten aufeinander abgestimmt werden. Auch die starre Aufteilung der Zielwerte zwischen Bund (80%) und Ländern (20%) sollte an die Sektoren "Energie und Industrie", "Verkehr" und "Gebäude" angepasst werden. Im Gebäudesektor verfügen etwa die Länder über einen sehr hohen Gestaltungsraum und könnten 80% der Einsparungsziele übernehmen. Energielieferanten müssen nach dem aktuellen Entwurf keine konkreten Beiträge leisten.


LUA-Notizen 4/2022 veröffentlicht

 Markus Pointinger  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin + Über die Arbeit der LUA – Zum Tätigkeitsbericht 2020/2021 + VwGH bestätigt LUA: Flugbewilligungen im Nationalpark für 7 Jahre im Voraus mit EU-Recht nicht vereinbar + Leises Sterben – Steinkrebse in heimischen Gewässern + Woher kommt jetzt plötzlich die Haselmaus? – Zur Wichtigkeit im Artenschutz + LUA-Konferenz in Windischgarsten + Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2022/23 +++

Winterausgabe LUA-Notizen

Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2022/23

 Markus Pointinger  |  

Unser Büro ist von 21.12.2022 bis 6.1.2023 geschlossen.

Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg wünscht Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gutes und gesundes Neues Jahr 2022!


LUA-Tätigkeitsbericht 2020/21 - Im Einsatz für die Natur - zum Erhalt unserer Lebensgrundlage

 GS  |  

Im Einsatz für die Natur - zum Erhalt unserer Lebensgrundlage

Tätigkeitsbericht der Landesumweltanwaltschaft vorgelegt / 814 Behördenverfahren mit Parteistellung in zwei Jahren

Die Landesumweltanwaltschaft legt heute ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2020 und 2021 vor. Der Bericht dokumentiert...


Zur Werbung für "Technischen Schnee" - Warum er immer noch nicht "Natur pur" ist

 GS  |  

Technischer Schnee ist auch 2022 trotz wiederholter Werbung immer noch "Kunstschnee" und nicht "Natur pur": Die Wahrheit!

Antwort auf die jährlich wiederkehrende Werbung des Netzwerks Winter, Technischer Schnee sei garantiert Natur pur und kein Kunstschnee, heuer bereits eine Woche früher, im SN-Lokalteil am 12.11.2022

 


LUA-Notizen 3/2022 veröffentlicht

 Markus Pointinger  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin + Kauf der Antheringer Au ist eine langfristige Investition in die Biodiversität + Revision gegen die Bewilligung des Kraftwerks Stegenwald + Internationaler Tag der Flüsse am 25.09.2022 – Bestätigung der Gültigkeit des Memorandums zur Salzach bei Stegenwald + UVP-G-Novelle – gemeinsame Stellungnahme der neun Umweltanwält*innen Österreichs + Green vs. Green Konflikt - Die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebirgslagen und der Artenschutz + Über den Wert alter Bäume + Susanne Popp-Kohlweiss, MSc nimmt Abschied von der Landesumweltanwaltschaft + Neu im Team – Verena Gfrerer, MSc +++

Herbstausgabe LUA-Notizen

Internationaler Tag der Flüsse am 25.09.2022 - Erinnerung an das Memorandum zur Salzach bei Stegenwald

 GS  |  

Der Internationale Tag der Flüsse fällt heuer auf den 25. September und erinnert an die Wichtigkeit dieser unersetzlichen Lebensadern für den Menschen und seine Umwelt. Sie versorgen uns mit Wasser und Energie. Aber daneben sind sie auch selbst voller Leben. Naturnahe, dynamische und vernetzte...


Novellierungsentwurf zum UVP-G - Gemeinsame Stellungnahme aller LUAs Österreichs

 GS  |  

Der UVP-G Novellierungsentwurf 2022 beinhaltet einerseits notwendige Anpassungen aufgrund anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren sowie aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur. Andererseits sind im Entwurf Verbesserungen hinsichtlich der Erfordernisse des Klimaschutzes sowie der Reduktion des...


Entwurf zum Raumordnungsgesetz - Begutachtung der LUA

 Markus Pointinger  |  

In Österreich existieren bereits vielfach Auseinandersetzungen mit Kriterien, welche eine nutzungsverträgliche Lenkung von PV-Freiflächenanlagen zum Ziel haben. Aus Sicht der Landesumweltanwaltschaft ist es erforderlich derartige Kriterien für alle Freiland-PV-Anlagen verpflichtend festzulegen, um Konflikte mit bestehenden und angrenzenden Nutzungen zu vermeiden und PV-Freiflächen selbst zu Flächen mit ökologischem Nutzen (zB Erhöhung der Biodiversität) zu entwickeln.


Kraftwerk Stegenwald - Revision der LUA

 GS  |  

Aufgrund der herausragenden Stellung des gegenständlichen Fluss-Abschnittes aufgrund der im Verfahren amtssachverständig festgestellten

  • Einzigartigkeit in Bezug auf die letzte freie Fließstrecke der mittleren Salzach und
  • der letzten verbleibenden natürlichen Gewässerstrecke zwischen den...

Entwurf zur Krebsarten-Managementverordnung - Begutachtung der LUA

 GS  |  

Die betreffenden invasiven Arten, Kamberkrebs (Orconectes limosus), Marmorkrebs (Procambarus fallax) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) sind entweder bereits weit verbreitet in Mitteleuropa oder im Begriff sich auszubreiten (Chucholl & Dehus 2011). Flusskrebse können kurze Strecken an Land...


Entwurf mit dem das Nationalparkgesetz geändert wird - Begutachtung der LUA

 GS  |  

Bisher sind Maßnahmen zur Abwehr von Katastrophen aus dem Anwendungsbereich des Salzburger Nationalparkgesetzes ausgenommen. Da es sich beim Nationalpark Hohe Tauern jedoch auch um ein Europaschutzgebiet handelt, dessen Schutzbestimmungen auch mit dem Nationalparkgesetz geregelt werden, ist diese bisherige Ausnahmebestimmung vom Geltungsbereich nicht EU-rechtskonform. Denn eine Naturverträglichkeitsprüfung ist nach den europarechtlichen Bestimmungen auch für Hochwasserschutzmaßnahmen, wie sie derzeit im Oberpinzgau geplant sind, durchzuführen. Aufgrund des Widerspruchs zum Unionsrecht hätte die Naturverträglichkeitsprüfung sowie ein Ausnahmeverfahren bisher in direkter Anwendung der FFH-Richtlinie durchgeführt werden müssen.

 

Mit dem Entwurf zur Gesetzesänderung ist nun eine nationale Teil-Umsetzung dieser Bestimmungen der FFH-Richtlinie geplant. Dies wird von der LUA grundsätzlich befürwortet, ist aber weiterhin zu wenig weitreichend, da nach der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie ohne Ausnahme sämtliche Pläne und Projekte der Prüfpflicht von Artikel 6 Abs 3 FFH-RL unterliegen.


Entwurf der Nationalpark-Schutzbestimmungen-verordnung - Begutachtung der LUA

 GS  |  

Durch die geplante Verordnung zur Erlassung weitergehender Schutzbestimmungen im Nationalpark Hohe Tauern zur weiteren Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie wird die grundsätzliche Bewilligungspflicht für forstliche Nutzungen in den FFH-Lebensraumtypen eingeführt. Die darin vorgesehenen Ausnahmebestimmungen für Einzelstammnutzungen der Grauerlenwälder, sowie gruppen- und femelartige Nutzungen für die bodensauren Fichten- und die Zirbenwälder sind aber viel zu weitreichend, um den EU-rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Durch die Einführung einer "Bagatellschwelle" von 2000 m² der bewilligungsfreien femelartigen Nutzung von Zirben ohne Einzelfall- und Kumulierungsprüfung ist eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Grundeigentümer bzw. Nutzer aber möglich, sodass es in Summe zu Eingriffen auf deutlich größerer Fläche und zu einer sukzessiven Verschlechterung kommen kann. Auch ein nachgeschaltetes Monitoring ist aber nicht geeignet, dem EU-rechtlich gebotenen Vorsorgeprinzip nachzukommen. Weil mit dem vorliegenden Entwurf die Unionsrechtswidrigkeit nicht beseitigt werden kann, spricht sich die LUA für eine Überarbeitung desselben aus.