Entwurf mit dem das Nationalparkgesetz geändert wird - Begutachtung der LUA

 GS  |  

Bisher sind Maßnahmen zur Abwehr von Katastrophen aus dem Anwendungsbereich des Salzburger Nationalparkgesetzes ausgenommen. Da es sich beim Nationalpark Hohe Tauern jedoch auch um ein Europaschutzgebiet handelt, dessen Schutzbestimmungen auch mit dem Nationalparkgesetz geregelt werden, ist diese bisherige Ausnahmebestimmung vom Geltungsbereich nicht EU-rechtskonform. Denn eine Naturverträglichkeitsprüfung ist nach den europarechtlichen Bestimmungen auch für Hochwasserschutzmaßnahmen, wie sie derzeit im Oberpinzgau geplant sind, durchzuführen. Aufgrund des Widerspruchs zum Unionsrecht hätte die Naturverträglichkeitsprüfung sowie ein Ausnahmeverfahren bisher in direkter Anwendung der FFH-Richtlinie durchgeführt werden müssen.

 

Mit dem Entwurf zur Gesetzesänderung ist nun eine nationale Teil-Umsetzung dieser Bestimmungen der FFH-Richtlinie geplant. Dies wird von der LUA grundsätzlich befürwortet, ist aber weiterhin zu wenig weitreichend, da nach der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie ohne Ausnahme sämtliche Pläne und Projekte der Prüfpflicht von Artikel 6 Abs 3 FFH-RL unterliegen.


Entwurf der Nationalpark-Schutzbestimmungen-verordnung - Begutachtung der LUA

 GS  |  

Durch die geplante Verordnung zur Erlassung weitergehender Schutzbestimmungen im Nationalpark Hohe Tauern zur weiteren Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie wird die grundsätzliche Bewilligungspflicht für forstliche Nutzungen in den FFH-Lebensraumtypen eingeführt. Die darin vorgesehenen Ausnahmebestimmungen für Einzelstammnutzungen der Grauerlenwälder, sowie gruppen- und femelartige Nutzungen für die bodensauren Fichten- und die Zirbenwälder sind aber viel zu weitreichend, um den EU-rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Durch die Einführung einer "Bagatellschwelle" von 2000 m² der bewilligungsfreien femelartigen Nutzung von Zirben ohne Einzelfall- und Kumulierungsprüfung ist eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Grundeigentümer bzw. Nutzer aber möglich, sodass es in Summe zu Eingriffen auf deutlich größerer Fläche und zu einer sukzessiven Verschlechterung kommen kann. Auch ein nachgeschaltetes Monitoring ist aber nicht geeignet, dem EU-rechtlich gebotenen Vorsorgeprinzip nachzukommen. Weil mit dem vorliegenden Entwurf die Unionsrechtswidrigkeit nicht beseitigt werden kann, spricht sich die LUA für eine Überarbeitung desselben aus.

 


Verordnungsentwurf zu Fischotter-Maßnahmengebieten - Begutachtung der LUA

 GS  |  

Die Maßnahmengebietsverordnung Fischotter 2022-2024 steht im Widerspruch zu den Bestimmungen der FFH-Richtlinie. Die Bedingungen der Ausnahmeregelung des Artikel 16 FFH-RL bzw. des Jagdgesetzes sind nicht erfüllt. Weder ist das Ausnahmekriterium des ernsten Schadens nachvollziehbar dargestellt noch wird das Fehlen einer anderen zufriedenstellenden Lösung schlüssig nachgewiesen. Es ist nicht gewährleistet, dass die Entnahmen zu keiner Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes führen. Der Erhaltungszustand des Fischotters in der alpinen Region Österreichs ist nach wie vor ungünstig, die geplante Freigabe daher nicht zulässig. Für Fischotter deren Revier zumindest teilweise im Europaschutzgebiet Salzachauen gelegen sein kann, ist eine Naturverträglichkeitsprüfung nach dem Naturschutzgesetz erforderlich. Durch die rechtliche Abhandlung der artenschutzrechtlichen Ausnahme beim Fischotter über die Maßnahmengebietsverordnung Fischotter 2022-2024 entfällt jede Einzelfallprüfung und werden die Rechte von NGOs ausgeschaltet, die sich lediglich zur Verordnung äußern dürfen, denen aber das Recht einer Beschwerde gegen einen Ausnahmebescheid genommen wird. Damit wird auch gegen die Aarhus-Konvention verstoßen.


LUA-Notizen 2/2022 veröffentlicht

 Markus Pointinger  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin + Langzeit-Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener tritt in den Ruhestand + LUA-Treffen in Strobl im Mai 2022 + Radweg Werfen Tenneck - Warum ein Radweg nicht unbedingt nachhaltig ist + ÖBf-Forstweg in Saalfelden + Wege aus der Artenvielfalt: Grün kaputt & Gärten des Grauens +++

Sommerausgabe LUA-Notizen

Umweltanwaltschaften: Biodiversität darf nicht auf dem Altar der Energiewende geopfert werden

 Markus Pointinger  |  

Tagung der österreichischen Landesumweltanwaltschaften

Am 19. und 20. Mai 2022 fand der halbjährliche Erfahrungsaustausch der Umweltanwaltschaften der Bundesländer in Salzburg, in Strobl am Wolfgangsee statt. Schwerpunktthemen waren Artenschutz und Schutz der biologischen Vielfalt.

 


LUA-Notizen 1/2022 veröffentlicht

 Markus Pointinger  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin + Mönchsberggarage: Kommentierung der jüngsten Entwicklungen + Windrad ist nicht gleich Windrad + Folgen der veralteten Biotopkartierung + Warum wir Hecken brauchen – Über bedrohte Landschaftselemente + Ein Pool für jeden Garten? + Über die Unsitte des kurzgeschorenen Rasens und den Benefit der Artenkenntnis + Flutlicht-Vortrag im Sportstättenausschuss + Neu im Team – Ursula Jaros, MA. rer. nat. +++

Frühlingsausgabe LUA-Notizen

Stellenangebot bei der Landesumweltanwaltschaft Salzburg im Fachbereich Zoologie/Ökologie

 Markus Pointinger  |  

Stellenangebot im Fachbereich Zoologie/Ökologie, ab 1. August 2022, Beschäftigungsausmaß von 25 bis 37,5 Wochenstunden

 


PRESSEMITTEILUNG Mönchsberggarage: LUA erhebt Revision

 Markus Pointinger  |  

Gegen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg im Naturschutzverfahren zur Bewilligung der Erweiterung der Mönchsberggarage hat die Salzburger Landesumweltanwaltschaft am 28.02.2022 das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt.


Novelle zum Salzburger Nationalparkgesetz - Begutachtung der LUA

 Markus Pointinger  |  

Der VwGH hat nun bestätigt was bereits bisher kritisiert wurde: das S.NPG setzt EU-Recht nicht vollständig um. Die vorliegende Novelle ist aber ebenfalls nicht dazu geeignet die gegebene Europarechtswidrigkeit zu beseitigen. Die Landesumweltanwaltschaft zeigt in ihrer Begutachtung die anstehenden Probleme auf und unterbreitet Lösungsvorschläge zur richtlinienkonformen Umsetzung.


Novelle zum Salzburger Campingplatzgesetz und BauPolG - Begutachtung der LUA

 Markus Pointinger  |  

Die Errichtung von baulichen Anlagen und die Zulassung von Mobilheimen soll neu geregelt werden. Sowohl der Anteil an der Gesamtfläche eines Campingplatzes als auch die höchstzulässige Flächeninanspruchnahme eines Mobilheimes sind restriktiv zu regeln, wozu die LUA in ihrer Stellungnahme Verbesserungsvorschläge unterbreitet hat.


Stellungnahme der LUA zum LEP - Landesentwicklungsprogramm (PV- und Windkraftanlagen)

 Markus Pointinger  |  

Bevorzugte Dachflächen-PV braucht Verpflichtung - Umweltprüfung von Wind-Vorrangzonen schwer mangelhaft - LEP bremst nachfolgende Verfahren aus - Neustart der Überarbeitung des Energiesektors Wind und PV erforderlich


Unsere Schließzeiten über die Feiertage:

 Markus Pointinger  |  

Unser Büro ist von 20.12.2021 bis 7.1.2022 geschlossen.

Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gutes und gesundes neues Jahr 2022!


LUA-Folder: "Lichtverschmutzung durch Weihnachtsbeleuchtung"

 Markus Pointinger  |  

Lösungen: ☼ Notwendigkeit hinterfragen oder Verwendung eines traditionellen Adventkranzes im Innenraum oder einer einfachen Laterne statt einer grellen Lichterkette im Freien ☼ Verwendung von dezenten LEDs mit „warmweißem Licht“ ☼ Keine „Himmelsstrahler“ verwenden, sondern oben bzw. seitlich abgedeckte Beleuchtungen ☼ Zeitschaltuhren ☼


LUA-Notizen 4/2021 veröffentlicht

 Markus Pointinger  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin + Windvorrangzonen ohne Berücksichtigung des Artenschutzes sind nicht nachhaltig + Änderung des Landeselektrizitätsgesetzes führt zu unbekannten landschaftsökologischen Auswirkungen + Parkplätze zur Lösung des Verkehrsproblems? + Mönchsberggarage: Überholt das LVwG den VwGH und wird damit schon 2022 gebaut? + Biodiversitätstagung und Vernetzung zur Abhilfe des Versagens der Schutzbestimmungen + Insektensterben in Mitteleuropa – Ausmaß, Ursachen und Folgen + Artenschutz und EuGH Rechtsprechung – Der Artenschwund muss endlich ernst genommen werden! + Beschwerde gegen UVP-Bescheid Lockergesteinsabbau Achberg in Unken + Wieviel "Plastikfassade" verträgt ein Landschaftsschutzgebiet? + Alle Jahre wieder, aber jedes Jahr mehr? + Happy Holidays zum Jahreswechsel! +++

Winterausgabe LUA-Notizen

Technischer Schnee ist auch 2021 immer noch Kunstschnee und nicht „Natur pur“: Die Wahrheit!

 Gishild Schaufler  |  

Kunstschnee ist nicht "Natur pur": Antwort auf die jährlich wiederkehrende Werbung des Netzwerks Winter, heuer im SN-Lokalteil vom 20.11.2021