Windkraft und Artenschutz

Windkraft als erneuerbarer Energieträger soll in der zukünftigen Versorgung eine wesentliche Rolle spielen und ist politisch gewollt. So sind auch in der Klima- und Energiestrategie Salzburg 2050 der Betrieb von 20 Windenergieanlagen (WEA) einberechnet.

Obwohl auch aus Sicht der LUA Windenergie als Ersatz für fossile Energiegewinnung zum Klimaschutz zu befürworten ist, kann sie – abhängig vom Standort – auch eine Reihe von Problemen für den Natur- und Artenschutz aufwerfen.

Vor allem von Vögeln und Fledermäusen ist bekannt, dass sie an den Windenergieanlagen verunglücken. Während Vögel gegen die Rotoren oder auch an den Turm prallen, ist bei Fledermäusen gar keine Kollision erforderlich, um tödliche Unfälle hervorzurufen. Es genügen die, durch Verwirbelungen hinter den Rotorblättern entstehenden, Druckschwankungen, dass die Tiere am sogenannten Barotrauma sterben (dabei platzen ihre Lungen und inneren Organe). Dazu kommen die Auswirkungen der Lebensraumveränderung und auch der Störwirkung durch die hohen Türme oder die sich drehenden Rotoren. Diese können dazu führen, dass das Umfeld der WEAs von einigen Tierarten verlassen und nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt besiedelt wird.

Eine Reihe von Bundesländern, darunter bspw. Ober- und Niederösterreich sowie das Burgenland, haben zumindest in Bezug auf Vögel bereits Zonierungen für WEAs erarbeitet, mit Festlegung von Gebieten, in denen Planungen generell unterbleiben sollen. In der Steiermark wurden im Sachprogramm „SAPRO Wind“ die Vorkommen von Raufußhühnern mitberücksichtigt. Leider fehlt in Salzburg eine derartige, übergeordnete Zonierung nach wie vor, sodass das Planungsrisiko zur Gänze auf die Projektbetreiber abgewälzt wird. Nach wie vor erachtet daher die LUA einen Masterplan für Windkraftnutzung und Vogelschutz in Salzburg für dringend notwendig.

Salzburg ist allein aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten kein typisches Windenergieland. Die bisher diskutierten Standorte lagen entweder auf bewaldeten Rücken oder im Hochgebirge. Bei uns herrschen daher im Vergleich zu den eher flachen Agrarstandorten in Ostösterreich ganz andere Verhältnisse. Allein die Zuwegung für Fahrzeuge, die für den Transport der zum Aufbau erforderlichen Kräne und der langen Rotoren geeignet sind, erfordern Straßenbreiten und Kehrenradien, die über herkömmliche LKW-Wegerschließungen weit hinausgehen. Gerade bei Standorten im Gebirge, bei denen noch keine ausreichende Zuwegung vorhanden ist und wegen der Steilheit die Trassenführung in Serpentinen erfolgt, entstehen nicht rückbaubare Geländeanschnitte und Böschungen. Aber auch die für den Bau und nachfolgende Wartungen dauerhaft verbleibenden, präparierten Manipulationsflächen von mindestens 1.000 Quadratmeter pro Windrad für Aufstellung, Lagerung und Wartung dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. Denn auch wenn diese Flächen nach Errichtung der WEA eingesät werden, sind sie in ihrer Ökologie und landschaftlichen Wirkung weder im Wald noch im Hochgebirge mit den ursprünglichen Lebensräumen vergleichbar.

In Summe muss daher, auch ohne Berücksichtigung der landschaftlichen Beeinträchtigungen durch die WEAs, jedenfalls von erheblichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgegangen werden. Wie sich an bisher untersuchten Standorten in Salzburg gezeigt hat, können dazu noch technische Probleme kommen, wie aufgrund sehr böiger Winde, bei denen die Anlagen abgeschaltet werden müssen, oder die Vereisungen der Rotorblätter. Angesichts der vergleichsweise geringen Energieausbeute muss deshalb die Frage gestellt werden, ob Windkraft in Salzburg die geeignete Art und Weise für eine Umstellung auf erneuerbare Energien darstellt. (sw)