Klärschlammverbrennung in Scheffau

 Markus Pointinger  |  

LUA lässt UVP-Pflicht beim Umweltsenat prüfen

Die Leistungsfähigkeit der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage in Scheffau liegt deutlich über den Schwellenwerten nach dem UVP-Gesetz. Das Amt der Salzburger Landesregierung gelangte jedoch im kürzlich ergangenen Feststellungsbescheid, dass eine UVP dafür nicht erforderlich sei. Denn eine Waage soll garantieren, dass nur so viel Klärschlamm verbrannt wird, wie ohne UVP-Verfahren möglich ist. Da mit diesem Prinzip scheibchenweise eine UVP umgangen werden kann, lässt die LUA die UVP-Pflicht nun beim Umweltsenat prüfen.

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