PRESSEMITTEILUNG: UVP Flughafen Salzburg

 Markus Pointinger  |  

Umweltanwalt beantragt UVP für Flughafenerweiterung

Das Ediktalverfahren zur Flughafenerweiterung hat sich aus Sicht des Umwelt- und Anrainerschutzes als Flop erwiesen.

Der Grund dafür: die zahllosen Einwendungen der betroffenen Anrainer wurden großteils als nicht verfahrensgegenständlich abgelehnt. Deren Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) blieb ungehört. Das sich selbst als „Gläserner Flughafen“ bezeichnende Unternehmen ließ sich nicht in die Karten schauen.

Seither haben die Landesumweltanwaltschaft bereits mehr als 200 Hilferufe durch Faxe und Briefe von im Stich gelassenen Betroffenen erreicht, deren Anzahl täglich steigt.

Der Salzburger Flughafen erwartet bis 2015 eine Zunahme der Flugbewegungen um 50%. Diese Entwicklung unterliegt keiner Bewilligungspflicht. Der Flugverkehr kann sich so ohne weitere Umweltkontrolle ungehindert, „über den Köpfen der betroffenen Anrainer hinweg“, entwickeln.

Eine wirksame Durchsetzung der Interessen des Umwelt- und Anrainerschutzes kann daher nur durch ein UVP-Verfahren gewährleistet werden.

Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt Salzburg, am 13.03.2006

Den Feststellungsantrag finden sie in auf unserer Homepage im Bereich Stellungnahmen als pdf-Dokument zum Download.

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