LUA-Notizen 2/2019
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 2/2019

In diesem Newsletter

■ Editorial der Umweltanwältin

■ Stadt Salzburg stellt Baumpflege in geschützten Alleen auf Privatgrund ein

■ Mönchsberggarage im "verflixten 7. Jahr"?

■ Zurück aus der Karenz: Susi Popp-Kohlweiss

■ Rettung einer verpflanzten Biotopfläche

■ AWG-Anlage in Weitwörth zum dritten Mal beim VwGH

■ Jagdgesetznovelle 2019 - Chance vertan

■ Kurzmeldungen

Editorial der Umweltanwältin

Gishild Schaufler
Foto: © Gishild Schaufler

Der Juni 2019 ist nach dem Wetterrückblick der ZAMG der „heißeste, sonnigste und trockenste Juni der Messgeschichte“. Das Monatsmittel lag um 4,7 °C über und der Niederschlag um 57 % unter einem durchschnittlichen Juni in Österreich. Unter den regionalen Hitzerekorden lag auch die Schmittenhöhe in Salzburg, auf der am 26. Juni in knapp 2.000 m Seehöhe 25 °C gemessen wurden. Auch der Juli zählte mit 30% weniger Niederschlag als im Mittel und mit 1,7 °C über dem vieljährigen Mittel zu den zehn wärmsten der 253-jährigen Messgeschichte. 

Die Auswirkungen des Klimawandels sind zu spüren, doch unsere Bemühungen dagegen sind zu gering. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gab zwar vor kurzem auf seiner Homepage bekannt, dass nach der jährlichen Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes (UBA) die Treibhausgasemissionen 2018 das erste Mal seit drei Jahren (um 3,8 % gegenüber 2017) gesunken sind. Das ist grundsätzlich erfreulich, allerdings haben die Emissionen beim Verkehr zugenommen. In diesem Sektor wurden die Emissionshöchstmengen im Jahr 2018 lt. UBA um +1,9 Mio. Tonnen überschritten.

Auch wenn der Umstieg auf die E-Mobilität schön langsam näher rückt, ist das nicht das Allheilmittel, da einerseits die Herkunft der Energie eine Rolle spielt, aber auch die Umweltkosten der Fahrzeugproduktion nicht vernachlässigt werden dürfen. Das Verkehrsproblem in Salzburg kann dadurch auch nicht gelöst werden.

Wenn wir unseren Kindern eine lebenswerte Welt hinterlassen wollen und unsere Verantwortung dafür auch wahrnehmen, müssen wir unseren Lebensstil ändern und auch verzichten lernen. Denn ein endloses Wachstum gibt es nicht. Und auch wenn der Umstieg auf erneuerbare Energien wichtig ist, sollten wir dabei nicht vergessen, dass der Klimawandel nicht unser einziges großes Problem ist. Wir dürfen den Umstieg in Anbetracht des Artensterbens nicht ohne Rücksicht auf den Erhalt der Biodiversität vorantreiben.

In Bezug auf den Verkehr ist es daher unverständlich, dass aktuell der Ausbau der Mönchsberggarage immer noch mit Nachdruck vorangetrieben wird. Die Entscheidung des BVwG über die Feststellung der UVP-Pflicht ist noch ausständig, wird aber in nächster Zeit erwartet. Trotzdem wurde vom Magistrat der Stadt Salzburg bereits im Juni die Naturschutzverhandlung durchgeführt, obwohl die Behörde nicht einmal weiß, ob sie überhaupt zuständig ist.

Natürlich war die Mönchsberggarage in den 1970er Jahren aus damaliger Sicht eine innovative Idee. Heute jedoch, mit dem Wissen um unsere aktuellen Probleme, ist eine Erweiterung allerdings nicht mehr zeitgemäß, da Parkplätze in der verkehrsgeplagten Stadt Salzburg den Individualverkehr fördern und Autos anziehen. Die vielen Millionen sollten daher lieber in den öffentlichen Verkehr investiert werden, da wir auf lange Sicht doch auf diesen umsteigen müssen. Deshalb sollten wir so früh wie möglich damit anfangen.

Gishild Schaufler

 

Quellen zu Wetterrückblick Juni 2019 der ZAMG und Treibhausgasemissionen 2018 des UBA:

https://www.zamg.ac.at/zamgWeb/klima/klimarueckblick/archive/2019/06/wiewars06-19.pdf
https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0701.pdf

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Stadt Salzburg stellt Baumpflege in geschützten Alleen auf Privatgrund ein

Baumschutz
Baumschutz: Mehr Selbstverantwortung ist wieder gefragt, anstatt Haftpflichtversicherungsdenken! Foto: Eweht - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Drohen „Krüppelschnitt“ und Fällungen aus Vorsorgegründen?

Wie die LUA in Erfahrung bringen konnte, hat bereits ein Grundeigentümer einen Brief der Stadt Salzburg erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass die seit Jahrzehnten vom Baumschutztrupp der Stadt praktizierte Pflege von Bäumen in geschützten Landschaftsteilen auf Privatgrund ab Herbst eingestellt wird. Diese Vorgangsweise soll auf weitere Grundeigentümer ausgedehnt werden. Ob Gleiches für Naturdenkmäler (prägende Einzelbäume) geplant ist, bleibt vorerst unklar.

Davon betroffen wären geschützte Alleen wie etwa die über 400 Jahre alte und historisch bedeutsame Hellbrunner Allee und gleich bedeutende andere Alleen, Baumreihen und Einzelbäume in der Stadt Salzburg, die nicht auf Stadtgrund stehen. Um wie viele Bäume es sich handeln soll, ist derzeit nicht bekannt. Schätzungen zufolge könnten bis zu 1000 Bäume (inklusive unklarer Eigentumsverhältnisse auf Grundstücksgrenzen) in Geschützten Landschaftsteilen und rund 50 Bäume in Form von Einzelbäumen und Baumgruppen als Naturdenkmal an öffentlichen Straßen und Wegen betroffen sein.

Dieser naturschutzfachlich fragliche Schritt hat jedenfalls finanzielle Gründe und Auswirkungen: Kosten für die über Jahrzehnte vom städtischen Baumschutztrupp durchgeführte Baumpflege könnten eingespart, Personalressourcen freigespielt werden. Auch eine Rückübertragung der Haftung für Unfälle, die durch herabstürzende Äste und umstürzende Bäume möglich sind, von der Stadt Salzburg auf die Grundeigentümer, entlastet die Finanzen.

Aber ist es das wert?

Der städtische Baumschutztrupp wurde vor Jahrzehnten beim damaligen Umweltamt eingerichtet und wanderte nach dessen Auflösung im Jahr 2004 zum Stadtgartenamt. Seither scheint die Baumpflege aber im Aufgabenplan ungeregelt zu sein, sie wurde aber bis heute fortgeführt. Für die Verwaltung stehen daher Zuständigkeits- und Personalfragen an. 

Möglicherweise wird dieser Schritt aber auch dadurch bestärkt, dass die Haftung der Baum- und Wegehalter für Schäden durch Bäume durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren unterschiedlich beurteilt und somit tendenziell verschärft worden ist. Dies ergibt sich daraus, dass Bäume von der Rechtsprechung rechtlich wie „Bauwerke“ behandelt werden (durch eine analoge Anwendung von § 1319 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches - ABGB), denn somit muss der Baum- bzw. Wegehalter im Falle eines durch einen Baum verursachten Schadens beweisen, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. 

Als Konsequenz daraus nimmt die Vorsicht zu, unklare Risiken werden minimiert. In der Folge werden Bäume oft über das notwendige Maß zurückgeschnitten. Bäume, von denen möglicherweise ein Gefahrenpotenzial ausgehen könnte, werden häufig „vorsorglich“ gefällt. Für solche bereits geschützte Bäume gilt der Baumschutz der Stadt Salzburg explizit nicht.

Die österreichischen Umweltanwaltschaften und andere Stakeholder setzen sich österreichweit und im Rahmen der Baumkonvention (www.baumkonvention.at) für eine Neuregelung der Haftungsbestimmungen ein: ergänzend zu den allgemeinen Regelungen soll eine eigene Bestimmung (§ 1319b) ins ABGB aufgenommen werden, in der die Verkehrssicherungspflichten für Baum- und Wegehalter genau festgelegt sind. „Es muss klargestellt werden, dass ein Baum nicht mit einem Gebäude gleichzusetzen ist. Zurzeit wird das so interpretiert, mit allen Konsequenzen für die Verantwortlichen“, stellte Wiens Umweltanwältin Andrea Schnattinger bereits 2017 fest (http://www.umweltanwaltschaft.gv.at/de/stellungnahmen-initiativen/256-luas-baumhaftung).

Konkrete Befürchtungen zunehmender Verschlechterungen

In Salzburg ist nach den bisherigen Erfahrungen mit privat durchgeführter Baumpflege konkret zu befürchten, dass durch die Rückübertragung der Pflege und der Haftung auf die Grundeigentümer und durch eine aus Vorsicht ausgeübte übermäßige Pflege durch Einzelpersonen bis hin zu Fällungen negative Auswirkungen auf die Bäume und Alleen und ihr Erscheinungsbild im Stadt- und Landschaftsbild eintreten könnten. 

Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die großen Unterschutzstellungen in den 60iger, 70iger und 80iger Jahren, welche heute noch das grüne Stadtbild Salzburgs prägen und die historischen Stadtlandschaften bis heute erhielten, unter anderem auch dadurch eine breite Zustimmung durch die Grundeigentümer fanden, weil die Stadt Salzburg damals die zukünftige Pflege der nunmehr geschützten Bäume in die Hand versprach. Teilweise soll es neben mündlichen auch schriftliche Verträge geben. Angeblich soll eine in den letzten Jahren erfolgte rechtliche Prüfung des Baurechtsamts festgestellt haben, dass die Stadt zur Pflege verpflichtet sei. Eine einseitige Kündigung dieses Versprechens und die Abgabe der Verantwortung durch die Stadt Salzburg stellt nunmehr aber eine drohende Gefahr für die Grünräume der Stadt Salzburg dar!

Angesichts der derzeit nur vage verfügbaren Informationen erscheint eine weitere fundierte Analyse der Sachlage, aber auch eine Einbindung der Öffentlichkeit in diese Diskussion dringend erforderlich zu sein, weshalb dieser erste Informationsstand zum Thema öffentlich zugänglich gemacht wird. Klar ist: es braucht offenbar eine organisatorische Regelung der städtischen Baumpflege einerseits und ein politisches Bekenntnis zum Baumschutz andererseits, weil jeder einzelne Baum wichtig ist für geschützte Tierarten, aber auch für den Menschen als Schutz vor zunehmender Überhitzung der Stadt, für das städtische Klima und nicht zuletzt für das Landschaftsbild und das touristische Image der "Grünen Stadt Salzburg". (mp)

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Mönchsberggarage im "verflixten 7. Jahr"?

Ein Zwischenbericht zur Beschwerdeverhandlung beim Bundesverwaltungsgericht und zum Naturschutzverfahren beim Magistrat der Stadt Salzburg

Am 24.06.2019 fand in Wien beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die neunstündige Beschwerdeverhandlung zu der Frage statt, ob für die Erweiterung der Mönchsberggarage eine einzige Genehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist oder ob viele einzelne Verfahren und Genehmigungen eingeholt werden müssen (Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht, Wasserrecht, Almkanalordnung, Naturschutz, etc). 

Der Mehrwert bei Durchführung einer UVP liegt darin, dass alle Fachgebiete gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden und dass auch die betroffene Öffentlichkeit, Nachbarn, Umweltorganisationen eingebunden werden, welche andernfalls von den einzelnen Genehmigungsverfahren ausgeschlossen sind. 

In diesem UVP-Feststellungsverfahren geht es daher nicht um die Frage „ob“ die Erweiterung der Garage zulässig ist, sondern darum, ob die Umweltauswirkungen der Mönchsberggarage eine genauere Prüfung erfordern, also darum, „welches Verfahren“ durchgeführt wird. Eine UVP könnte übrigens in diesem Zeitrahmen längst abgeschlossen sein.

Luftbelastung durch Verkehr

Bereits seit der Antragstellung im Oktober 2012 läuft der Streit darüber, ob der Luftuntersuchung alle 654 neuen Stellplätze der Erweiterung zugrunde gelegt werden müssen oder nur 453 Stellplätze, weil aus der alten Garage ein Guthaben bestünde: 201 Stellplätze gingen dort seit 2003 durch Ummarkierung verloren, weil die Autos immer breiter werden. Genau daran hängt derzeit die Frage, ob die zusätzliche Luftbelastung durch den zusätzlichen Verkehr zu, von und in der Parkgarage erheblich ist oder nicht. 

Das Stadtgebiet von Salzburg (KG Salzburg) ist bereits als belastetes Gebiet Luft wegen dem Luftschadstoff NO2 ausgewiesen (hohe Verkehrsbelastung, Dieselskandal). Aufgrund des starken Andrangs von Touristen in der Ferienzeit wurde jüngst sogar ein eigener Bus-Shuttle vom Park&Ride Parkplatz beim Messezentrum in das Salzburger Zentrum – wo die Mönchsberggarage liegt – eingerichtet. Der Andrang steigt. Nicht mehr nur zur Festspielzeit und in der Weihnachtszeit ist die Innenstadt heillos mit dem Verkehr überfordert. Es muss daher die berechtigte Frage gestellt werden, welches Signal man damit setzen möchte, wenn man in dieser Konstellation zwar 654 zusätzliche Stellplätze errichtet, während man den Verkehr selbst aber bereits am Stadtrand abfangen möchte?

Diese Frage ist klarerweise eine Meinungsfrage und im UVP-Feststellungsverfahren nicht relevant. Dennoch spielt sie dort mittelbar eine Rolle: Die Mönchsberggarage und alle anderen städtischen Garagen befinden sich über die Salzburger Parkgaragengesellschaft im Eigentum von Stadt und Land. Seit der Antragstellung im Jahr 2013 setzen Stadt und Land alles daran, dieses Projekt ohne Durchführung einer UVP und damit ohne Mitspracherechte der Öffentlichkeit umsetzen zu können. 

Schon im Jahr 2015 landete diese Frage erstmals beim BVwG in Wien. Dort konnte die LUA mit einem eigenen Luftsachverständigen nachweisen, dass die zusätzliche Luftbelastung mit 654 Stellplätzen erheblich ist und eine UVP erfordert. Das BVwG rechnete aber mit nur 453 Stellplätzen und sah keine UVP-Pflicht, was der Verwaltungsgerichtshof im Dezember 2017 als rechtswidrig wieder aufhob. Demnach hätte also bereits 2015 eine UVP-Pflicht festgestellt werden müssen. 

In der mündlichen Verhandlung beim BVwG am 24.06.2019 führte der Luft-Sachverständige des Landes aber überraschend und völlig unvermutet aus, dass jetzt auch unter Berücksichtigung von 654 Stellplätzen keine erhebliche Zusatzbelastung mehr bestünde. Eine nachvollziehbare Berechnung konnte er allerdings nicht vorlegen. Deshalb erhielt die LUA auch eine Frist zur Überprüfung dieser Aussage durch den eigenen Luft-Sachverständigen. 

Dieser stellte fest, dass in den Gutachten nicht die konkrete Situation, sondern dass viele (zum Teil fiktive) Annahmen getroffen wurden, um das Vorhaben lufttechnisch positiv erscheinen zu lassen. Das betrifft die Heranziehung eines falschen Grenzwerts, Annahmen zur Hintergrundbelastung, Rechenparameter für die Höhe der Immissionen, Meteorologie, zum Teil reine unüberprüfbare Behauptungen und nicht zuletzt die lufttechnische Ausklammerung von 201 verlorenen Stellplätzen. Demgegenüber kommt es zu nachweisbaren Grenzwertüberschreitungen und zu deutlichen Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums im belasteten Gebiet Luft, damit zu deutlich negativen Auswirkungen auf die Luftqualität und damit zu einer Schutzzweckverletzung des schutzwürdigen Gebietes der Stadt Salzburg. Übersetzt: es besteht UVP-Pflicht! Nun ist das BVwG am Zug.

UNESCO-Welterbe: Wehrmauer und Almkanal

Doch nicht nur die Luftbelastung und die damit verbunden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, beschäftigte das Gericht. Auch das UNESCO-Weltkulturerbe ist nach Meinung der Beschwerdeführer Bürgerinitiative und Naturschutzbund (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. List) und auch der LUA gefährdet. Aufgrund des Fehlens der Zustimmungen aller Grundeigentümer mussten die Garageneigentümer umplanen und den Bautunnel im Bereich des Krauthügels verschieben. Mit der Zustimmung der Erzabtei Stift St. Peter soll der Bautunnel nun links vom Hans-Sedlmayr-Weg unterhalb des Bürgermeisterlochs in den Mönchsberg führen. Die Wiese zwischen Brunnhausgasse und Sinnhubstraße würde für ca 2 Jahre zur Baustelle für den Ausbruch des Gesteins. 

Dieser neue Bautunnel mit einer Höhe von 7m und einer Breite von 4m wird im Berg zwischen dem über 800 Jahre alten Almkanal und der 400 Jahre alten Lodron‘schen Festungsmauer durchgeführt. Die Abstände zur Mauer nach oben und zum Almkanal nach unten betragen jeweils nur wenige Meter. 

Während der Sachverständige des Landes ausführte, es werde „mit Sicherheit“ nichts passieren, konnte der gemeinsame Sachverständige der Beschwerdeführer Univ.-Prof.Dr. Georg Spaun, der bereits an den Planungen zur bestehenden Mönchsberggarage als Geologe beteiligt war, nachweisen, dass sowohl der Almkanal als auch die Festungsmauer stark schwingungsanfällig sind und sowohl beim Tunnelbau als auch in der Bauzeit der Garage einstürzen könnten. Prof. Spaun konnte nachweisen, dass die Sachverständigen weder die Standsicherheit der Mauer erhoben, noch das vorkommende Gestein richtig beurteilt haben. Auch sonst fehlt es an solchen Erhebungen, ohne die eine Aussage, es könne „mit Sicherheit“ nichts passieren, gar nicht getroffen werden kann. Aufgrund des brüchigen Gesteins könnte jedes kleinste Nachbrechen zu einer Katastrophe führen: 

Der Einsturz der Lodron‘schen Mauer wäre nicht nur ein historischer Verlust UNESCO geschützter Wehrbauten, sondern auch eine Lebensgefahr für Menschen, die den Hans-Sedlmayr-Weg als einzige direkte Verbindung des Südens in die Altstadt benützen. 

Ein Einsturz des Almkanals wiederum würde ebenso ein über 800 Jahre altes UNESCO geschütztes Kanalsystem zerstören und überdies zur Wiederholung einer Katastrophe führen, die sich bereits im Jahre 1790 bereits einmal ereignet hat: Im Jahr 1790 hat es im unteren Teil des Almstollens einen Verbruch gegeben, der sich bis an die Erdoberfläche fortgesetzt hat. Als Folge diese Verbruchs wurde das Wasser des Almstollens aufgestaut und floss über einen auch heute noch bestehenden Querstollen in den St. Peter Friedhof. Bei einer Durchflussmenge von 700 l/s durch den Almstollen kommt es binnen Minuten zu einer teilweisen Überflutung des St. Peter Friedhofes. 1790 bildete sich dabei eine tiefe Rinne und das Wasser spülte die lockeren Erdschichten und die darin beerdigten Gebeine vom Friedhof St. Peter in Richtung Domplatz. 

Laut Univ.-Prof.Dr. Spaun kann niemand ohne eine detaillierte Prüfung dieser Gefahren derartige Ereignisse von vornherein ausschließen. 

Naturschutzverfahren begonnen aber nicht abgeschlossen

Für den Fall, das BVwG würde keine UVP-Pflicht feststellen, wurden bereits eine Reihe von Einzelverfahren (Baurecht, Gewerberecht, Wasserrecht,…) verhandelt, ohne dass Bescheide erlassen wurden: diese müssen bis zur Entscheidung der UVP-Frage warten. Zuletzt wurde auch das Naturschutzverfahren begonnen, in welchem sich herausstellte, dass noch einige Detailplanungen fehlen. Paradox ist, dass die Garage im Berg naturschutzfachlich völlig unproblematisch ist, während die großen negativen Folgen für den Naturschutz im Baustellenbereich am Krauthügel bestehen. Der Baustellenbereich soll aber – laut Landschaftsschutzverordnung – nicht bewilligungspflichtig sein. Ob dies zur Gänze oder nur für Teile der Baustelle gilt, ist strittig. Klar ist, dass geschützte Arten jedenfalls berücksichtigt werden müssen. Noch nicht bekannt ist, wohin 123.500 m³ Lockergestein, das sich laut Experten nicht für eine wirtschaftliche Verwendung eignet, deponiert werden sollen.

Zwischen-Resümee

Der Umstand, dass die öffentliche Hand als Eigentümer solche Gefahren für die Menschen und Kulturgüter offensichtlich in Kauf nehmen möchte und nicht mit gutem Beispiel selbstbewusst vorangeht und aufgrund der vielen bestehenden Unsicherheiten eine UVP bevorzugt, lässt die Bürger wütend zurück, wie die Proteste am Tag der Naturschutzverhandlung zeigten.

Mehr als sechs Jahre Streit, nicht ums „ob“, sondern nur um die Verfahrensfrage, mit zahllosen Gutachten und dennoch so vielen entscheidungswesentlichen ungeklärten Fragen und Wissenslücken, hinterlassen den Eindruck einer „Wir-drücken-das-am-Bürger-vorbei-Mentalität“.

Die hohen Rücklagen aus den Garageneinnahmen, die es zu reinvestieren gilt, könnten zukunftssicherer verwendet werden: Aus Sicht des bestehenden Verkehrsproblems und den prognostizierten Zuwachsraten von 10% jährlich wäre es höchst löblich, die Rücklagen nicht in die innerstädtische Förderung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu stecken, sondern vielmehr in den öffentlichen Verkehr. (mp)

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Zurück aus der Karenz: Susi Popp-Kohlweiss

Susanne Popp-Kohlweiss
Susanne Popp-Kohlweiss bei der Arbeit, Foto: LUA

Sehr zur Freude unseres gesamten Teams, aber auch vieler sonst in den Verfahren Beteiligter, ist unsere Vegetationsökologin Susanne Popp-Kohlweiss, MSc nach der Karenz anlässlich der Geburt ihres Sohnes wieder zurück. Mit voller Begeisterung für Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume und der gewohnten Professionalität ging sie wieder an die Arbeit, als wäre sie nie weg gewesen. Mit ihrem wertschätzenden Umgang mit allen Beteiligten und ihrer konsequenten Herangehensweise in der Sache ist sie ein wichtiges Mitglied in unserem Team. Besonders freuen wir uns auf die Fortsetzung ihrer begonnen Untersuchungen zu den Möglichkeiten und Grenzen von Lebensraumverpflanzungen, deren Ergebnisse nicht nur wir, sondern auch Sachverständige und Technische Büros mit Spannung erwarten. (gs)

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Rettung einer verpflanzten Biotopfläche

Niedermoor in Obertauern
Abbildung 1: Das verpflanzte Niedermoor in Obertauern wird von einem aufgrund einer verstopften Wasserzählanlage neu entstandenen Bacharm durchströmt.

Positive Zusammenarbeit mit der Obertauern Seilbahn GmbH

In der Gemeinde Obertauern wurde im Jahr 2017 in einem aufwändigen Verfahren ein Niedermoor aus dem Ortsgebiet außerhalb an die Taurach verpflanzt sowie ein flacher Teich errichtet. Am angrenzenden Abschnitt der Taurach war bereits vor der Verpflanzung des Lebensraumes eine Wasserzählanlage installiert worden, die allerdings heuer in den Frühlingsmonaten offensichtlich durch angespültes Treibholz verstopft wurde. Die Taurach wich der Anlage daraufhin aus, indem sie sich ein neues Bachbett durch die verpflanzte Niedermoorfläche grub und dabei den angelegten Himmelsteich inklusive sämtlicher dort angesiedelten Lebewesen ausspülte. Weiters wurde durch die Überschwemmung Bachschotter in den von der Schnabel-Segge dominierten Bestand abgelagert.

Da ich mich als Vegetationsökologin der Landesumweltanwaltschaft aktuell eingehend mit verpflanzten Lebensräumen beschäftige, entdeckte ich bei einer Begehung das Malheur. Weder der Grundstücksbesitzer noch der Antragsteller des damaligen Verfahrens war für die Verklausung der Wasserzählanlage verantwortlich, weshalb sich die Suche nach einer zuständigen Stelle zuerst als etwas schwierig herausstellte. Herrn Ing. Gerald Ribitsch von der Obertauern Seilbahn GmbH informierte zwar, dass auch sie nicht direkt für die Installation der Wasserzählanlage zuständig seien, er erklärte sich aber dankenswerterweise bereit dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzählanlage wieder geräumt, die Uferbereiche wiederhergestellt und die Schotterablagerungen entfernt werden würden. Die nachfolgenden Bilder zeigen den Zustand vor sowie nach der Wiederherstellung.

Dieser Vorfall unterstreicht zusätzlich die Notwendigkeit, verpflanzte Lebensräume über einen längeren Zeitraum zu untersuchen und zu überwachen. In vielen Fällen wird eine Nachbetreuung bzw. ein Monitoring nur über wenige Jahre vorgeschrieben. Negative Auswirkungen auf die „gerettete“ Vegetation können nicht nur durch Katastrophenereignisse oder höhere Gewalt entstehen, sondern auch durch langsame Verschiebungen der Artverhältnisse, Ausfälle naturschutzfachlich hochwertiger Pflanzen, Einwanderung von Neophyten, nicht naturschutzkonforme Bewirtschaftung uvm. (sp)

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AWG-Anlage in Weitwörth zum dritten Mal beim VwGH

Innerhalb von 10 Jahren seit Antragstellung hat der VwGH bereits zweimal zur Frage der Bewilligungsfähigkeit einer Abfallwirtschaftsanlage der Firma Pölzleitner zur Aufarbeitung von behandeltem und unbehandeltem Altholzes, Waldbiomasse und Wurzelstöcken an der Grenze zum Europaschutzgebiet Salzachauen am Fuße des Haunsberges tätig werden müssen. Einmal hob er die Versagung durch den damaligen UVS auf, ein zweites Mal hob er die vom LVwG ausgesprochene Bewilligung wegen Rechtswidrigkeit auf. Nunmehr hat das LVwG nach Wiederholung des Verfahrens neuerlich positiv entschieden und neuerlich musste die LUA wegen krasser verfahrensrechtlicher Mängel und krasser natur- und artenschutzrechtlicher Fehlbeurteilungen Revision an den VwGH erheben. Dabei wären unzählige Versagungsgründe für das Projekt auf der Hand gelegen. Dass es der Anlage auch an einem öffentlichen Interesse mangelt, ist ebenso bereits seit 10 Jahren behördlich anerkannt. 

Die Geschehnisse um die Durchsetzung der AWG-Anlage sind jedenfalls sehr „speziell“: seit 2013 wurden sukzessive rechtliche Hinderungsgründe durch verschiedene Maßnahmen vermeintlich „beseitigt“, allerdings ohne dass dafür Ausnahmebewilligungen vom Artenschutz erwirkt wurden:

  • Schlägerung von Altbäumen der Eichenreihe entlang der Gemeindestraße (Fortpflanzungs- und Ruhestätten laut ASV-Gutachten),
  • Schlägerung des hiebsreifen Bestands auf der Projektfläche (Fortpflanzungs- und Ruhestätten laut ASV-Gutachten),
  • Teilweise Aufschüttung der Projektfläche, auf der verschiedene Amphibien- und Reptilienarten wandernd nachgewiesen wurden,
  • und zuletzt 2018 Abriss des Alten Forsthauses auf GP 1047/11 und .113 je KG Weitwörth mit nachgewiesenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der gebäudebewohnenden Fledermausarten “Kleine Hufeisennase”, der Bart-/Brandtfledermaus sowie zusätzlich der Mücken- und Rauhautfledermaus

Kammmolch, Kleine Hufeisennase und Halsbandschnäpper sind dabei nur die Leitarten einer Vielzahl an vorkommenden Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Vögeln, deren Tötung und Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten sind. Besonders hervorzuheben ist, dass eine Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes Salzachauen auch seitens Sachverständiger des Landes deshalb verneint wurde, weil der betroffene Kammmolch dort inzwischen als weitgehend ausgestorben gilt und daher nicht mehr geprüft werden müsse. Die Landesregierung hat das ESG Salzachauen aber im Jahr 2001 u.a. auch für den Kammmolch an die EU-Kommission gemeldet und war seither für seinen Schutz und seine Erhaltung verpflichtet, hat aber offensichtlich gegen diese Pflicht verstoßen, weil eine Vielzahl von negativen Einflüssen auf diese Art nicht beseitigt wurden. Dies kann als Argument vor dem EuGH wohl nicht reichen, würde damit doch jeglicher europarechtlicher Schutz umgehbar und damit zahnlos bleiben.

Alles in allem sind die festgestellten Mängel der gerichtlichen Beurteilung, die überwiegend Europarecht betreffen, dermaßen umfassend, dass die Erhebung einer Revision zwingend war. (mp)

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Jagdgesetznovelle 2019 - Chance vertan

Keine Verbesserung beim Wildgatter im Europaschutzgebiet Salzachauen in Sicht

Die Jagdgesetznovelle wurde am 19. Juni vom Landtag beschlossen. Wesentliches Ziel der Gesetzesänderung war die Abschaffung von Wildgehegen. Salzburg ist mittlerweile eines der letzten Bundesländer, in dem solche Jagdgatter noch erlaubt sind. Auch wenn mit der vorliegenden Gesetzesänderung eine Bewilligung neuer Jagdgatter nun nicht mehr möglich ist, wurde für bestehende Gatter eine sehr lange Übergangsfrist vorgesehen. Denn erst ab 2027 sind nach allen Seiten eingefriedete Wildgatter nicht mehr zulässig. 

Aber auch das bedeutet nicht, dass das Wildgatter aufgelassen und der Zaun entfernt werden muss. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass heimische Wildtiere aus- und einwechseln können. In den Salzachauen nutzen Rehe die bestehenden Rampen, bzw. sollen ihnen schmale Schlupfmöglichkeiten angeboten werden, welche für Wildschweine nur eingeschränkt passierbar sind. Da aber auch zukünftig im Wildgatter eine Fütterung zulässig ist – beim Wildschwein darf acht Monate im Jahr, von Anfang Oktober bis Ende Mai gefüttert werden(!) – wird sich an deren hohem Bestand nichts ändern. In den Salzachauen führt die vorhandene Wildschweindichte zu massiven ökologischen Problemen. Der Boden ist großflächig zerwühlt und vegetationslos. Geschützte Frühlingsgeophyten wie Schneeglöckchen und Frühlingsknotenblume sind im Gatter weitgehend verschwunden. Bodenbrütende Vogelarten und gefährdete Amphibien haben praktisch keine Überlebenschance. Mittlerweile ist der Kammmolch, der hier als Schutzgut an die EU gemeldet wurde, im Europaschutzgebiet nicht mehr nachweisbar. Direkt außerhalb des Gatters gibt es die Tiere aber sehr wohl noch. Obwohl der Landesregierung der dringende Handlungsbedarf in den Salzachauen seit Jahren bekannt ist, wurde mit der Jagdgesetznovelle wieder kein Schritt in Richtung Verbesserung getan.

Der Haselhahn ist im seit 1993 geltenden Jagdgesetz ganzjährig geschont. Die nunmehrige explizite Aufzählung im Schonzeitenparagraph 54 ändert daran zwar nichts, allerdings wird die zukünftige Festlegung von Schusszeiten dadurch erst möglich. Eine Bejagung dieses kleinsten Raufußhuhns ist als reine Trophäenjagd abzulehnen. Die paarweise Lebensweise des Haselhuhns hat beim Abschuss des Männchens direkte Auswirkungen auf die Fortpflanzung. Auch im bisherigen Status hätten die Jäger die Gelegenheit gehabt, Haselhühner zu zählen oder deren Vorkommen zu fördern.

Auch die neue Regelung für den Goldschakal soll lediglich bewirken, dass rasch Schusszeiten festgelegt werden können. Dieser kleine Hundeartige wandert von Südosteuropa nach Österreich ein, mittlerweile liegen einzelne Nachweise aus mehreren Bundesländern vor. Dabei handelt es sich um eine ganz natürliche Ausbreitung einer Tierart, weshalb der Goldschakal keinesfalls als invasive Art eingestuft werden kann, was auch die EU-Kommission mittlerweile klargestellt hat. Da sich der Goldschakal überwiegend von Kleinsäugern, Amphibien und Insekten ernährt, ist eine Gefährdung von Nutztieren nicht gegeben. Nachweise von Schalenwild und anderen Großtieren in untersuchten Mägen stammen von Aufbrüchen und Schlachtabfällen.

Auch diesmal konnte sich die Landesregierung nicht dazu durchringen, der LUA in Bewilligungsverfahren in den im Jagdgesetz geregelten Wild-Europaschutzgebieten die Parteistellung einzuräumen. Dies wäre im Anklang an die naturschutzrechtlich abgesicherten Europaschutzgebiete sinnvoll gewesen und hätte zu einer einheitlichen rechtlichen Abwicklung beigetragen, zumal die LUA bei den hier erforderlichen Naturverträglichkeitsprüfungen fachliche und rechtliche Erfahrung aus zahlreichen Verfahren im ganzen Bundesland einbringen kann. 

Fazit: Beim einst als „ökologisch“ gepriesenen“ Jagdgesetz“ wären hinsichtlich Ökologie eine Reihe von Verbesserungen möglich gewesen. Leider hat die vorliegende Novelle hier aber nichts Innovatives zu bieten. (sw)

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Kurzmeldungen

  • Käsekompetenzzentrum Lamprechtshausen
  • Neues Kraftwerk an der Saalach?
  • ÖBB Köstendorf-Salzburg

UVP Käsekompetenzzentrum Lamprechtshausen

Mit der geplanten Ausweitung der Käserei in Lamprechtshausen auf 3,0 Mio. Hektoliter Milch pro Jahr wird der im UVP-Gesetz festgelegte Schwellenwert von 2,5 Mio. hl/a Verarbeitungskapazität überschritten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung war durchzuführen. Am 25.06.2019 wurde die geplante Erweiterung auf die knapp dreifache Kapazität in einer öffentlichen Verhandlung vorgestellt. Die anwesenden Bürgermeister/innen und Anrainer/innen stellten den Expert/innen der Käserei und den Sachverständigen des Amtes der Salzburger Landesregierung kritische Fragen zum Verkehr, den Lärmemissionen und möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser in der Umgebung des Betriebes. Auch der Fragenkatalog der Umweltanwaltschaft wurde beantwortet.

Das am schwierigsten zu behandelnde Thema in der UVP Käsekompetenzzentrum Lamprechtshausen ist der zukünftige, durch das Vorhaben, induzierte Verkehr. Es wird nämlich angenommen, dass durch Steuerungsmaßnahmen die Milchmengen im Einzugsgebiet so gelenkt werden können, dass durch das Vorhaben keine Verkehrssteigerung erfolgt oder sogar Abnahmen zu erwarten sind. Diese Annahme ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch nur unter idealen Rahmenbedingungen im freien Wirtschaftsraum (die Aktionen konkurrierender Unternehmen sind nicht prognostizierbar) und der Annahme, dass die technischen und rechtlichen Prognosen den Verkehr betreffend auch tatsächlich eintreffen werden. Da dies über die nächsten 10 bis 15 Jahre hinausreichend nicht realistisch vorherzusagen ist, wird es wohl eine Glaubensfrage bleiben. 

Jedenfalls wird an Sonn- und Feiertagen der Verkehr mit Milchtransporten zunehmen, was gleichzeitig bedeutet, dass der Schwerverkehr maßgeblich durch das KKC beeinflusst wird, da an diesen Tagen nur Lebensmitteltransporte zulässig sind. Es wurde jedoch zugesagt, an Sonn- und Feiertagen nur Milchanlieferungen durchzuführen und dies erst ab 08:00 Uhr morgens. Damit ist zumindest die Nachtruhe an den Feiertagen gewährleistet. 

Beim eingereichten Projekt fehlt meiner Meinung nach ein zeitgemäßer Ansatz zur Nutzung „alternativer“ Energie-Technologien. Der Großteil der gesamten Anlage besteht aus Gebäuden mit Flachdächern, die jedenfalls für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet sind. Es sind aber weder Photovoltaikanlagen noch die Nutzung von Solarthermie vorgesehen. 

Insgesamt wurden keine Grenzwertüberschreitungen und keine Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen für die Anrainer erkannt. (ww)

 

Neues Kraftwerk an der Saalach?

Es ist geplant in Unken aus der Saalach Wasser auszuleiten und in einem Kraftwerk in Schneizlreuth damit Strom zu erzeugen. 

Während in Bayern für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf Basis der europäischen UVP-Richtlinie erforderlich ist, wird in Österreich diese Notwendigkeit nicht gesehen! Dies wurde im sogenannten UVP-Feststellungsbescheid des Landes Salzburg vom 03.07.2019 bekannt.

Das Kraftwerk ist in einem naturnahen Fließgewässerabschnitt der Saalach geplant. Derzeit ist dieser Gewässerabschnitt sowohl touristisch durch Kajakfahrer und den am Fluss entlang führenden Radweg, fischereilich als bedeutendes Huchen und Äschenwasser, als auch naturschutzfachlich – ökologisch, landschaftsprägend und hoher Erholungswert – als besonders hochwertig einzustufen.

Durch die geplante Ausleitung würde ein Rückstaubereich und eine 7 km lange Restwasserstrecke entstehen. Dadurch würde das Gewässer belastet und entwertet, eine Verschlechterung des Zustandes ist zu erwarten. Die beliebte und touristisch bedeutende Kajakstrecke würde als Restwasserstrecke uninteressant für Wassersportler. Für die Fischerei ist jedenfalls für den Huchen eine Verschlechterung zu erwarten. Naturschutzfachlich sind ebenfalls negative Auswirkungen auf das geschützte Gewässer zu erwarten, da das Landschaftsbild belastet, der Charakter der Landschaft verändert, sowie der Wert für die Erholung verringert wird.

Da Verschlechterungen nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verboten sind, ist das Kraftwerk nicht bewilligungsfähig. (ww)

 

UVP-Verfahren ÖBB Köstendorf-Salzburg

Im UVP-Verfahren ÖBB Köstendorf-Salzburg gab die LUA bereits Anfang Februar dieses Jahres im Vorverfahren eine Stellungnahme ab und bemängelte darin fehlende naturschutzfachliche Erhebungen in großem Umfang. Leider wurden diese Anregungen nicht aufgegriffen und das Vorhaben im Juni 2019 nahezu inhaltsgleich kundgemacht. Hintergrund dieser Vorgangsweise ist die Ansicht der ÖBB, es könne eine Grundsatzgenehmigung ohne detaillierte Fachplanung erwirkt werden. Dass dies allein schon aus europarechtlichen Gründen nicht möglich ist, hat die LUA in ihren Einwendungen vom 08.08.2019 begründet. Neben den Mängeln im Bereich Naturschutz wurden auch Einwendungen zu den Luftschadstoffen wie auch zu den Lärmauswirkungen erhoben, weshalb ohne Verbesserungen am Projekt aktuell nicht von einer Umweltverträglichkeit ausgegangen werden kann. Die Stellungnahme kann auf unserer Homepage im Newsbereich eingesehen werden. (mp)

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