Tätigkeitsberichte der LUA
Eine der gesetzlichen Aufgaben der Landesumweltanwaltschaft ist es, im Abstand von zwei Jahren einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Dieser Bericht ist der Landesregierung vorzulegen, er wird von uns jedoch zusätzlich an viele weitere Personen und Institutionen versandt und kann - wie alle anderen LUA-Publikationen - bei der Landesumweltanwaltschaft angefragt werden.
Der Tätigkeitsbericht enthält die Arbeitsschwerpunkte der Landesumweltanwaltschaft über einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren, dargestellt an einzelnen, repräsentativen Fallbeispielen, sowie die bei der Aufgabenbesorgung gesammelten Erfahrungen über die Zusammenarbeit mit den Behörden und die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes. Darüber hinaus informiert der Bericht über personelle Veränderungen in der Landesumweltanwaltschaft.