Brisantes Gutachten zum geplanten Schigebiet „Hochsonnberg“

 Markus Pointinger  |  

Schmilzt der Schmitten der Kunstschnee weg?

LUA PRESSE vom 14.10.2016

Die geplante Schigebietserweiterung der Schmitten über den Hochsonnberg bleibt weiter höchst umstritten: 2011 vom Land bewilligt, 2012 vom Umweltsenat versagt, wurde das Verfahren 2014 vom Höchstgericht VwGH zur nochmaligen Verhandlung an den Nachfolger des Umweltsenats – das Bundesverwaltungsgericht – verwiesen, wo es nach wie vor verhandelt wird. 

Einer der umstrittenste Punkte ist immer noch der in Richtung Süden gerichtete Neubau von Schipisten in tiefen Tallagen mit stärkeren Sonneneinstrahlungen, häufigeren Wärmephasen und regelmäßigen Schneeschmelzen.

Der gerichtliche Gutachter bestätigte zwar, dass eine Beschneiung mit Schneekanonen technisch möglich ist, bezeichnete aber die vermehrt auftretenden Schneeschmelzen als „irrelevant“. Er gestand aber auch zu, dass er für die Beurteilung von Abschmelzvorgängen kein Spezialist sei.

Die LUA hat daher den Innsbrucker Spezialisten zum Thema Klimawandel und Schneesicherheit von Schigebieten, Dr. Robert Steiger, mit einem Gutachten beauftragt. Daraus geht klar hervor, dass eine Piste auch nur dann befahren werden kann, wenn der Kunstschnee auch liegen bleibt. Kunstschnee schmelze gleich wie normaler Schnee. Außerdem verdopple sich bei solchen Pisten die verbrauchte Wassermenge für die Schneekanonen, der Energieverbrauch steige enorm an und auch der wirtschaftliche Aufwand erhöhe sich entsprechend. Doch damit ist eine tatsächliche Befahrbarkeit noch nicht gesichert. Die Untersuchung der Schmelzvorgänge ist daher unausweichlich, um die Sinnhaftigkeit und die Umweltauswirkungen eines solchen Pistenbaus beurteilen zu können.

Pikantes Detail am Rande: Dr. Steiger verweist in seinem Gutachten an mehreren Stellen darauf, dass die Schmitten für das laufende UVP-Verfahren bereits ein Gutachten der Universität für Bodenkultur zur Frage der Beschneibarkeit, der Schmelzvorgänge und des Risikos eines Betriebsausfalls erstellen ließ, das im Verfahren aber nie vorgelegt wurde und bisher unveröffentlicht ist. 

Unbestätigten Informationen zufolge soll demnach eine dauernde Befahrbarkeit der Talabfahrt trotz erhöhtem Wasser- und Energieverbrauch aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht möglich sein.

Es stellt sich die Frage, warum dieses Gutachten im Verfahren nicht vorgelegt wurde und ob es etwas zu verbergen gilt? Warum werden Pisten beantragt, die nicht befahren werden können? Und warum soll das im „öffentlichen Interesse“ sein?Umweltanwalt

Dr. Wolfgang Wiener: „Die Zeiten des uferlosen Ressourcenverbrauchs für Schneekanonen müssen ein Ende finden. Auch nach Auffassung der deutschen Umweltministerin Barbara Hendricks darf es auf Dauer keinen Skibetrieb mit Schneekanonen mehr geben. Vor dem Hintergrund des Klimawandels müssten neue Formen des Wintertourismus gefunden werden, die nicht abhängig vom Skibetrieb sind.“

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt          

Salzburg, 14.10.2016

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