Leserbrief zu SN 27.01.2011 - Natur und Wirtschaft

 Markus Pointinger  |  

Der am 27.01.2011 erschienene Artikel von Thomas Hödlmoser darf seitens der Landesumweltanwaltschaft Salzburg nicht unkommentiert bleiben.

Zugegeben, es gibt in Salzburg die Möglichkeit Eingriffe in die Natur durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die Maßnahmen können sich je nach Eingriffsgrad und Schutzstatus auch umfangreicher darstellen. In Großgmain mussten Amphibienschutzmaßnahmen errichtet werden, da ansonsten – laut den geltenden EU-Naturschutzbestimmungen – eine Bewilligung des Gewerbegebietes nicht möglich gewesen wäre. Kürzer formuliert, ohne Froschzaun kein Betrieb! Eigentlich eine sehr einfache Regelung.

Wenn Herr Julius Schmalz davon spricht, dass das Übermaß an Bürokratie abgebaut werden muss und dabei gezielt auf Umwelt- und Naturschutzbelange anspielt, muss er wohl daran erinnert werden, dass selbst die Wirtschaftskammer in ihrer Grundsatzposition vorsieht, dass effiziente Beiträge seitens der Wirtschaft zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten sind. Außerdem – so sieht es die Wirtschaftskammer – tragen Unternehmen als Teil der Gesellschaft Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung.

Gut, dass heißt so viel, als dass auch die Wirtschaftskammer die Wichtigkeit von Natur- und Umweltschutz erkannt hat und dies auch in ihren Grundsatzpositionen zum Ausdruck bringt. Doch wie können nun diese Positionen mit den neuesten Entwicklungen in Einklang gebracht werden?

Tatsache ist, dass – kommen wir zurück auf das Beispiel Großgmain – eine Bewilligung des Gewerbegebietes im Landschaftsschutzgebiet nur durch umfassende Naturschutzauflagen zur Sicherung der Artenvielfalt möglich war. Dies ist ja geradezu ein Paradebeispiel der Grundsatzposition zum Thema Naturschutz der Wirtschaftskammer. Auf der einen Seite werden wirtschaftliche Forderungen befriedigt und gleichzeitig wird ein effizienter Beitrag zum Naturschutz geleistet. Durch die Amphibienschutzmaßnahmen wird quasi das rechtlich Unmögliche möglich gemacht.

Die Landesumweltanwaltschaft stellt sich die Frage, wie man sich den Abbau der Bürokratie vorstellt. Wie soll Naturschutz Ihrer Ansicht nach funktionieren, Herr Schmalz? Sollen wirtschaftliche Interessen per se eine Vorrangstellung genießen?

Sollte dies tatsächlich der Wunsch der österreichischen Wirtschaft sein, müssen aber nicht nur österreichische sondern auch europäische Gesetze geändert werden. Außerdem sollte sich die Wirtschaftskammer vor der öffentlichen Forderung derartiger „Reformen“ Gedanken darüber machen, wie diese mit ihren eigenen Grundsatzpositionen in Einklang zu bringen sind. Wo bleibt denn bei der Beschneidung von Naturschutzinteressen das postulierte Verständnis der Wirtschaftskammer für die biologische Vielfalt und nachhaltige Entwicklung?

Salzburg, 31.01.2011
Mag. Julia Hopfgartner
Stv. Umweltanwältin

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