LUA erhebt Einwendungen gegen Flächenwidmungsplan "Mönchsberggarage"

 Markus Pointinger  |  

Luft- und Lärmbelastung erfordert Umweltprüfung (SUP)

Mit Schreiben vom 01.02.2016 hat die LUA umfassende Einwendungen gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplans zur Erweiterung der Mönchsberggarage erhoben. Insbesondere die durch einen eigenen Gutachter nachgewiesene erhebliche Luftbelastung und damit Gesundheitsbelastung, aber auch die Lärmbelastung und andere Punkte erfordern zwingend die Durchführung einer Umweltprüfung (SUP) im Rahmen des Flächenwidmungsplanverfahrens. Die Voraussetzungen für eine aufsichtsbehördliche Genehmigung liegen aus fachlicher Sicht jedenfalls nicht vor. 

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