Pressemitteilung: Höchstgericht bestätigt LUA

 Markus Pointinger  |  

Steinwildaussetzung erfolgte rechtswidrig

LUA-Pressemitteilung vom 20.12.2006

Bereits seit dem Jahr 1996 ist die LUA mit dem Projekt „Wiederansiedlung von Steinwild im Nationalpark Hohe Tauern“ befasst. Schon seit 1994 wurden im Bereich Rauris immer wieder Tiere ausgesetzt. Dieses Projekt hat die LUA zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, es wurde aber gefordert dem Projekt ein Gesamtkonzept anhand bestehender und klarer wissenschaftlicher Vorgaben zugrunde zu legen. Durch eine wissenschaftliche Begleitung und Erfolgskontrolle sollte sichergestellt werden, dass das ökologische Gleichgewicht im Lebensraum Nationalpark nicht gestört wird.
Diese Forderung wurde von der Behörde im Verfahren ignoriert. Die Wiedereinbürgerung erfolgte unkoordiniert ohne erforderliche wissenschaftliche Begleitung und Erfolgskontrolle. Die LUA hatte daher gegen den Bescheid der Jagdbehörde vom Juli 2003 beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhoben.

Aufgrund der langjährigen hartnäckigen Forderungen, nicht zuletzt aber auch aufgrund der VwGH-Beschwerde kam im Jahr 2005 doch der Stein ins Rollen. Seither kommen bei der Freilassung Halsbandsender zum Einsatz, welche die Beobachtung des Wanderverhaltens der Steinböcke ermöglichen. Außerdem erfolgt nun endlich eine Lebensraumbewertung, die zeigt, wie viele Tiere im Gebiet überleben können.

Die nun aktuell ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt diese mittlerweile umgesetzten ursprünglichen Forderungen der LUA und die rechtswidrige Vorgangsweise bei der Bescheiderlassung.

Dazu stellt Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener fest: „Dieser Fall zeigt abermals, dass die Landesumweltanwaltschaft Salzburg in ihrem Tätigkeitsbereich eine Vordenkerrolle einnimmt, welche immer wieder auch durch die Höchstgerichte Bestätigung findet. Selbst wenn sich im Fall des inzwischen umgesetzten Steinwild-Monitorings andere die Lorbeeren aufsetzen, so spricht doch der Erfolg für sich und für die LUA.“

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