Umweltanwalt erhebt Beschwerde gegen 380kV-Bescheid
Markus Pointinger |
Landschaft und Artenschutz stark benachteiligt - Bewilligungsfähigkeit nicht gegeben
Mit Beschwerde vom 27.01.2016 hat der Umweltanwalt Beschwerde gegen den 380kV-UVP-Bescheid erhoben.
Neben krassen Benachteiligungen der Natur im Rahmen der Landschaftsbewertung und der Vorschreibung von Ersatzmaßnahmen, wurden auch erhebliche Mängel bei der Erhebung und Beurteilung des Artenschutzes festgestellt. Insbesondere die Tiergruppe der Vögel wurde nicht ausreichend mit CEF-Maßnahmen bedacht. Das Auslösen von Verbotstatbeständen wurde nicht ausreichend beurteilt und hätte im Ergebnis zur Versagung des Vorhabens führen müssen.