VwGH statuiert UVP-Exempel

 Markus Pointinger  |  

UVP-Pflicht Tauernbahn: LUA gewinnt zum zweiten Mal

LUA-PRESSE vom 10.10.2008:

VwGH bestätigt LUA ein zweites Mal:

Angerschluchtbrücke rechtswidrig ohne UVP bewilligt und gebaut
ÖBB und BMVIT auf UVP-Abstellgleis


Im Dezember 2003 reichten die ÖBB den Neubau der Angerschluchtbrücke samt anschließenden Schienentrassen zur eisenbahnrechtlichen Genehmigung beim BMVIT ein. Es handelt sich dabei um ein Teilstück der über 100 Jahre alten Tauernbahn im Gasteinertal, die im EU-Interesse als alpenquerende Güterzugverbindung sukzessive zweigleisig zu einer Hochleistungsstrecke ausgebaut werden soll.

Im April 2004 wurde die LUA davon offiziell verständigt. Da der Bau von zweigleisigen Hochleistungsstrecken der UVP-Pflicht unterliegt, stellte die LUA den Antrag, das BMVIT solle die UVP-Pflicht feststellen: hatten die ÖBB der Gasteiner Bevölkerung in einem 3-jährigen Mediationsverfahren doch auch versprochen, den Ausbau im Gasteinertal einer UVP zu unterziehen.

Wenig phantasievoll haben die ÖBB in der Folge versucht, sich unter Zuhilfenahme schwergewichtiger Anwaltskanzleien und durch diverse Projektsänderungen einer UVP-Pflicht zu entziehen.

Zwar war bereits 2006 vom Höchstgericht die UVP-Pflicht in dieser Sache festgestellt worden, die ÖBB versuchten aber, durch stufenweise Realisierung und zuletzt durch Verschiebung einer Weiche um 160 m, diese UVP-Pflicht erneut auszubremsen.

Entgegen der Rechtsansichten der großen Apparate von ÖBB und BMVIT hat der VwGH nun erneut die Rechtsansicht der LUA bestätigt. Bemerkenswert: diesmal hat der Vorsitzende Präsident Univ.Prof.Dr.Dr.hc. Clemens Jabloner selbst zur Feder gegriffen und ein Exempel statuiert.

Das BMVIT ist nun vom Höchstgericht angehalten einen Bescheid zu erlassen, der die UVP-Pflicht feststellt. Alle Bewilligungsbescheide und damit die inzwischen gebaute Angerschluchtbrücke selbst sind daher mangels vorangegangener UVP rechtswidrig. In einem nun erforderlichen UVP-Verfahren hat auch die Gasteiner Bevölkerung verstärkte Möglichkeiten Parteistellung zu erlangen, die Umweltauswirkungen des zweigleisigen Ausbaus sind talweit zu prüfen.

Für den Landesumweltanwalt :
Mag. Markus Pointinger

Salzburg, am 10.10.2008

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