Entwurf zur Krebsarten-Managementverordnung - Begutachtung der LUA

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Die betreffenden invasiven Arten, Kamberkrebs (Orconectes limosus), Marmorkrebs (Procambarus fallax) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) sind entweder bereits weit verbreitet in Mitteleuropa oder im Begriff sich auszubreiten (Chucholl & Dehus 2011). Flusskrebse können kurze Strecken an Land...


Entwurf mit dem das Nationalparkgesetz geändert wird - Begutachtung der LUA

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Bisher sind Maßnahmen zur Abwehr von Katastrophen aus dem Anwendungsbereich des Salzburger Nationalparkgesetzes ausgenommen. Da es sich beim Nationalpark Hohe Tauern jedoch auch um ein Europaschutzgebiet handelt, dessen Schutzbestimmungen auch mit dem Nationalparkgesetz geregelt werden, ist diese bisherige Ausnahmebestimmung vom Geltungsbereich nicht EU-rechtskonform. Denn eine Naturverträglichkeitsprüfung ist nach den europarechtlichen Bestimmungen auch für Hochwasserschutzmaßnahmen, wie sie derzeit im Oberpinzgau geplant sind, durchzuführen. Aufgrund des Widerspruchs zum Unionsrecht hätte die Naturverträglichkeitsprüfung sowie ein Ausnahmeverfahren bisher in direkter Anwendung der FFH-Richtlinie durchgeführt werden müssen.

 

Mit dem Entwurf zur Gesetzesänderung ist nun eine nationale Teil-Umsetzung dieser Bestimmungen der FFH-Richtlinie geplant. Dies wird von der LUA grundsätzlich befürwortet, ist aber weiterhin zu wenig weitreichend, da nach der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie ohne Ausnahme sämtliche Pläne und Projekte der Prüfpflicht von Artikel 6 Abs 3 FFH-RL unterliegen.


Entwurf der Nationalpark-Schutzbestimmungen-verordnung - Begutachtung der LUA

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Durch die geplante Verordnung zur Erlassung weitergehender Schutzbestimmungen im Nationalpark Hohe Tauern zur weiteren Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie wird die grundsätzliche Bewilligungspflicht für forstliche Nutzungen in den FFH-Lebensraumtypen eingeführt. Die darin vorgesehenen Ausnahmebestimmungen für Einzelstammnutzungen der Grauerlenwälder, sowie gruppen- und femelartige Nutzungen für die bodensauren Fichten- und die Zirbenwälder sind aber viel zu weitreichend, um den EU-rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Durch die Einführung einer "Bagatellschwelle" von 2000 m² der bewilligungsfreien femelartigen Nutzung von Zirben ohne Einzelfall- und Kumulierungsprüfung ist eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Grundeigentümer bzw. Nutzer aber möglich, sodass es in Summe zu Eingriffen auf deutlich größerer Fläche und zu einer sukzessiven Verschlechterung kommen kann. Auch ein nachgeschaltetes Monitoring ist aber nicht geeignet, dem EU-rechtlich gebotenen Vorsorgeprinzip nachzukommen. Weil mit dem vorliegenden Entwurf die Unionsrechtswidrigkeit nicht beseitigt werden kann, spricht sich die LUA für eine Überarbeitung desselben aus.

 


Verordnungsentwurf zu Fischotter-Maßnahmengebieten - Begutachtung der LUA

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Die Maßnahmengebietsverordnung Fischotter 2022-2024 steht im Widerspruch zu den Bestimmungen der FFH-Richtlinie. Die Bedingungen der Ausnahmeregelung des Artikel 16 FFH-RL bzw. des Jagdgesetzes sind nicht erfüllt. Weder ist das Ausnahmekriterium des ernsten Schadens nachvollziehbar dargestellt noch wird das Fehlen einer anderen zufriedenstellenden Lösung schlüssig nachgewiesen. Es ist nicht gewährleistet, dass die Entnahmen zu keiner Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes führen. Der Erhaltungszustand des Fischotters in der alpinen Region Österreichs ist nach wie vor ungünstig, die geplante Freigabe daher nicht zulässig. Für Fischotter deren Revier zumindest teilweise im Europaschutzgebiet Salzachauen gelegen sein kann, ist eine Naturverträglichkeitsprüfung nach dem Naturschutzgesetz erforderlich. Durch die rechtliche Abhandlung der artenschutzrechtlichen Ausnahme beim Fischotter über die Maßnahmengebietsverordnung Fischotter 2022-2024 entfällt jede Einzelfallprüfung und werden die Rechte von NGOs ausgeschaltet, die sich lediglich zur Verordnung äußern dürfen, denen aber das Recht einer Beschwerde gegen einen Ausnahmebescheid genommen wird. Damit wird auch gegen die Aarhus-Konvention verstoßen.


LUA-Notizen 2/2022 veröffentlicht

 Markus Pointinger  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin + Langzeit-Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener tritt in den Ruhestand + LUA-Treffen in Strobl im Mai 2022 + Radweg Werfen Tenneck - Warum ein Radweg nicht unbedingt nachhaltig ist + ÖBf-Forstweg in Saalfelden + Wege aus der Artenvielfalt: Grün kaputt & Gärten des Grauens +++

Sommerausgabe LUA-Notizen