Neue VwGH-Beschwerde zur Tauernbahn

 Markus Pointinger  |  

Über Beschwerde der LUA wurde mit VwGH-Erkenntnis vom 12.09.2006 das Vorhaben der ÖBB des 1,7 km langen Ausbaus der Tauernbahn zu einer Hochleistungsstrecke im Bereich Angertal bereits als UVP-pflichtig beurteilt.

Die neuerliche VwGH-Beschwerde der LUA richtet sich nun gegen das nach dem Erkenntnis des VwGH vom 12.09.2006 durch Velegung einer Weiche um 161 m abgeänderte, ansonsten ident gebliebene Vorhaben der ÖBB Infrastruktur Bau AG, welches mit Bescheid des BMVIT vom 16.02.2007 wiederum als nicht UVP-pflichtig eingestuft wurde.

Die Beschwerde finden Sie ab sofort im Bereich Stellungnahmenzum Download.

Zurück