UVP-G Novelle - Stellungnahme der LUA

 Markus Pointinger  |  

Ho-Ruck-Aktion bürgt nicht für Qualität

Mit nur 5 Werktagen Begutachtungsfrist wurde der Öffentlichkeit ein Ministerialentwurf zu einer Novelle zum UVP-G 2000 präsentiert. Es lässt sich der Eindruck nicht verwehren, dass ein anstehendes EU-Vertragsverletzungsverfahren und einige Anlassfallprojekte für den unnötigen Geschwindigkeitsschub gesorgt haben. 

Neben Neuerungen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit bereits in UVP-Feststellungsverfahren und bei den Schwellenwerten für Wasser- und Windkraftwerke beinhaltet die Novelle auch ein umfassendes Beschleunigungspaket für Verkehrsinfrastrukturvorhaben wie Bundesstraßen A+S, Hochleistungsstrecken und Flughäfen. 

Bedenklich dabei ist jedenfalls der Anschlag auf die Schutzgüter "Leben und Gesundheit" von NachbarInnen derartiger Projekte. Unter dem Titel der "Vereinheitlichung von Immissionsschutzvorschriften" werden der Belästigungs-, insbesondere aber auch der Gesundheitsschutz massiv aufgeweicht, streng an Grenzwerte gekoppelt und Sonderopfer sowie der Verlust des Freiraumschutzes (Schallschutzfenster statt Lärmschutzwände bei deren Unwirtschaftlichkeit) bewusst in Kauf genommen und die umweltmedizinischen Sachverständigen an die kurze Leine genommen. 

Die Umweltanwaltschaften Österreichs deckten mit ihren Stellungnahmen in der kurzen Zeit gemeinsam die wichtigsten Punkte der Novelle ab. Die Stellungnahme der LUA Salzburg findet sich unter nachstehendem Link. die Stellungnahmen der übrigen Umweltanwaltschaften finden sich nebst weiteren zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen auf der entsprechenden Seite des Parlaments.

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