Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2025/26
Das Team der
Landesumweltanwaltschaft Salzburg
wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest,
erholsame Feiertage und ein gutes und gesundes neues Jahr 2026!
Unser Büro ist von 22.12.2025 bis 5.1.2026 geschlossen!
Unser Posteingang ist in diesem Zeitraum ebenfalls geschlossen, weshalb...
LUA-Notizen 4/2025 veröffentlicht
■ Editorial
■ Naturschutz nicht für alle Vogelarten
■ Wachtel und Gänsesäger - Überraschungseier im Jagdgesetz
■ Windsfeld – Wie kommen 12 Windräder auf das Hochgebirgsplateau auf über 2.000 m Seehöhe?
■ Freie Fahrt für Kinderwägen auch am Berg?
■ Ist doch eh alles grün! – Gibt es wirklich Shifting Baselines in der Wahrnehmung von Natur?
■ Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2025/26
Begutachtung der JagdG Novelle
"Fazit: Eine Erlaubnis der Verwendung von gemäß Anhang VI FFH-Richtlinie verbotenen Mitteln der Tötung, wie die Verwendung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen für die nächtliche Jagd u.a. von Biber und in den Anhängen IV und V FFH-Richtlinie geschützten Beutegreifern widerspricht der FFH-Richtlinie und ist daher zu streichen. Die LUA spricht sich daher explizit gegen diese geplante Änderung des Jagdgesetzes aus."
LUA-Notizen 3/2025 veröffentlicht
■ Editorial
■ Kraftwerk Stegenwald – Das Ende eines langen Verfahrens und einer großen Baustelle
■ Überwiegen vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen wirklich die bewilligten Eingriffe?
■ Die Nachhaltigkeit der Schigebiete aus ökologischer Sicht
■ Ein Schwarzbau im Moor
■ Praktikumsbericht Stefan Pichler, BSc
Begutachtung des Entwurfs zur Erlassung einer Maßnahmengebietsverordnung Biber 2025 und 2026
"Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die Maßnahmengebietsverordnung Biber 2025-2026 zwar in Teilbereichen sinnvolle Maßnahmen zur Entschärfung von Gefahren durch Biberdämme ermöglicht. Sie kann aber erforderliche naturschutzrechtliche Bewilligungen nicht ersetzen. Die Entnahme und Tötung von Bibern ist wenig erfolgversprechend und erfüllt nicht die Erfordernisse an eine Ausnahme aus den Artenschutzbestimmungen, weshalb sich die LUA gegen die Freigabe von 30 Bibern für 2025 und 2026 ausspricht. "
LUA-Notizen 2/2025 veröffentlicht
■ Editorial
■ Auf- und Abstieg des Naturschutzes – Verbesserungen und Verschlechterungen im Salzburger Naturschutzgesetz – ein historischer Überblick
■ Die letzten Galeriewälder – seit 2025 ohne Lebensraumschutz
■ Gewässerrenaturierungen in Salzburg – Mehr als nur der Fluss: Die Bedeutung terrestrischer Lebensräume
■ Dauerhafte Eingriffe erfordern dauerhaft wirksame Ausgleichsmaßnahmen - Doch was zeigt die Praxis?
■ Amphibienschutzanlagen im Bundesland Salzburg
LUA-Notizen 1/2025 veröffentlicht
#Editorial
#Kommen Frösche überall vor? Ewiger Aufreger: Artenschutz
#Studie der Universität Salzburg bestätigt starken Rückgang der heimischen Schmetterlingsarten – hat es sich bald ausgeflattert?
#Was ist (uns) die Natur wert? Natur als Grundlage der Volkswirtschaft
#Kein Wasser für das Hundsfeldmoor
#Auswirkungen der NSchG-Novellen 2024 in der Praxis: Profiteure und Verlierer
Welttag des Unkrauts 28.03.2025
Ein kleiner Einblick in die Vielfalt und Schönheit vieler sogenannter „Unkräuter“ oder besser "Wildkräuter" in Gärten, auf Brachflächen und auf Äckern!
Information über die Bestellung der Landesumweltanwältin zum 01.02.2025
Gemäß § 4 Abs. 1 Landesumweltanwaltschafts-Gesetz, LGBl. Nr. 67/1998 idgF, wird informiert, dass Frau DI Mag. Dr. Gishild Schaufler mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 16.01.2025, 20501-ALLG01/1/402-2024, mit Wirksamkeit ab 01.02.2025 erneut für die Dauer von fünf Jahren zur Landesumweltanwältin für das Bundesland Salzburg bestellt wurde. Ihre vorherige Funktionsperiode endet am 31.01.2025.
Begutachtung des Entwurfs zur Erlassung einer Schonzeiten-Ausnahmeverordnung 2025 bis 2027
"Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die Balzbejagung von Auerhahn und Birkhahn im Widerspruch zu den Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie steht und auch die Bedingungen für die Ausnahmeregelung des Artikels 9 Vogelschutzrichtlinie nicht erfüllt. Die Berechnung der „geringen Menge“; die den Abschusszahlen zugrunde gelegt wird, ist nicht korrekt (u.a. zu hohe Mortalitätsrate, falsche Berechnungsgrundlage) und ermöglicht viel zu hohe Abschüsse. Die vorliegende Schonzeiten-Ausnahmeverordnung widerspricht daher der Vogelschutzrichtlinie und wird deshalb von der LUA abgelehnt."


